Incite hat geschrieben:nein, du musst das Waffenverbot aufheben und das geht nur über Jagd, Sportschießen.
Das ist der Punkt.
Du musst nachweisen das du eine WBK für die Ausübung von Jagd und / oder Sportschießen brauchst UND es obliegt dem Ermessen der Behörde ob sie das Ex-Zivi-WBK-Verbot aufhebt oder nicht. Die Behörde ist nicht dazu verpflichtet.
Ein ehemaliger GWD braucht weder ein Interesse an der Jagd noch am Sportschießen um eine WBK zu bekommen. Die Behörde MUSS ihm, sofern er als Rechtfertigung "Bereithaltung zur SV" angibt, eine WBK austellen ob sie will oder nicht. (auch hier gibts natürlich Ausnahmen zB. Waffenverbot als Folge einer Straftat)