mura hat geschrieben:Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
naja
MFD anschweissen geht schon auch
gutachten dazu
passt
mura hat geschrieben:Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
Red6 hat geschrieben:Wieso wird eigentlich auf die Länge mit eingeklappten Schaft abgestellt? Immerhin heißt es in §3 WaffG:Oder gibt es hierzu eine offizielle Rechtsmeinung oder ein entsprechendes klärendes Urteil, dass hier die geringste mögliche Länge heranzuziehen ist (was in meinen meinen Augen allerdings nur schwer mit "höchstens" vereinbar wäre)?Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Laut Beschussverordnung §11 Absatz 4 steht etwas von Schweißstellen an höchstbeanspruchten Teilen. Die Waffe würde man vielleicht nichtmal beschossen kriegen, obwohls am Laufende eigentlich völlig egal ist. Man müsste auf jeden Fall vorher beim Beschussamt fragen ob das eh nix macht.gewo hat geschrieben:mura hat geschrieben:Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
naja
MFD anschweissen geht schon auch
gutachten dazu
passt
Das laufgewinde wird 0.5 inch haben.gewo hat geschrieben:und mehr als 10mm hat des laufgewinde sicher nichteXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
also 57mm minus 10mm gewinde am lauf
macht 47mm weniger lang wenn der MFD herunten ist
damit geht es sich genau um an centimeter ned aus ...
wurscht
is halt kat B ..
PS:
evt rettet dich der pistolengriff
der scheint weiter nach hinten zu stehen als das klappscharnier oben
ist die frage ob der mit eingerechnet wurde in die geklappte laenge ...
Die rechtliche Definition von Kat. C ist aber:gewo hat geschrieben:Red6 hat geschrieben:Wieso wird eigentlich auf die Länge mit eingeklappten Schaft abgestellt? Immerhin heißt es in §3 WaffG:Oder gibt es hierzu eine offizielle Rechtsmeinung oder ein entsprechendes klärendes Urteil, dass hier die geringste mögliche Länge heranzuziehen ist (was in meinen meinen Augen allerdings nur schwer mit "höchstens" vereinbar wäre)?Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
hi
ja, da gibts an haufen OGH urteile
du musst von der definition der kat C waffen ausgehen
also "MINDESTlaenge 60cm"
dann ist es auch logisch ....
Wobei 3. Abschnitt Kat. A regelt und 4. Kat. B.Schusswaffen der Kategorie C sind Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallen.
im RIS solltest du einige findenRed6 hat geschrieben:
Könntest mir bitte ein entsprechendes OGH-Urteil nennen? Ich finde auf Jusline nämlich keine diesbezüglichen.
im moment haben wir leider noch ned die kapazitaet fuer solche sacheneXistenZ hat geschrieben:Gewo, hättest du grundsätzliches Interesse das troy PAR zu importieren?
(Nach Klärung der tatsächlichen rechtlichen Situation die hoffentlich Kat. C lautet)
wenns einem beim Preis net aus den Socken haut, ich auch!!Irwin J. Finster hat geschrieben:Bei einer Bestellung wär ich auch dabei!