Golddot hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 13:58
Eine ganz konkrete Frage:
Besitze eine Glock 17 mit einer Schublade voller 17/19 Schuss Magazinen.
Nun würde ich gern das Schmeisser S4F anschaffen.
Von meinem Verständnis her geht das seit dem 14.12.2019 nicht mehr, weil ich sonst Magazine mit mehr als 10 Schuss für die S4F hätte.
Nun werden einige sagen: Dann melde doch die Magazine aus dem Altbestand und die Behörde muss Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Dann bekomme ich sie als Zubehör eingetragen.
Aber: Wenn ich mal ne neue Glock kaufen will, oder ein paar neue Magazine, muss ich jedesmal vorher zur Behörde rennen.
Das muss doch irgendwie einfacher gehen. Oder ist Glock 19/17/45/34 mit S4F eine ab sofort unmögliche Kombination?
Ich hoffe, dass ich das einfach alles nur falsch verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt.
Vielleicht hilft dir noch der folgende Text aus den Erläuterungen zum WaffG weiter:
"Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde.
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin
gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe
dieses Magazin erzeugt wurde."
Du musst damit nicht mal die Magazine melden, weil sie für eine KW (die Glock) gemacht wurden und da nicht mehr als 20Schuss auch nicht §17.
Anstecken an die Schmeisser wie beschrieben nur am behördlichen Schießstand.
Magazine melden musst du nur wenn du keine passende Waffe dazu hast, also zb AR15 Magazine >10Schuss aber kein AR15, weil das Magazin für sich schon in den §17 fällt. Das ist bei deinen Glock Magazinen wie gesagt nicht der Fall.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon