wenn eine halbautomatische waffe laengenveraenderlich ist dann ist entscheidend wie lang sie im kuerzesten und wie lang sie im laengsten zustand ist.humma6 hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 14:01Was mich mehr interessieren würde ist, ob der Charger mit Schubschaft und Mündungsbremse (angenommen immer >60cm) oder auch mit Fixschaft ohne Mündungsbremse (angenommen immer < 60cm) legal ist oder Kat. A. Ein großes Magazin ist für mich nicht relevant.
ist sie egal ob verkuerzt oder verlaengert immer unter 60cm dann ist die waffe kat B
ist sie egal ob verkuerzt oder verlaengert immer ueber 60cm dann ist die waffe kat B
ist sie verkuerzt unter 60cm und verlaenger ueber 60cm dann ist die waffe kat A gem 17/1/11 verboten
da im gesetz aber steht dass nur eine langwaffe die auf unter 60cm verkuerzt ist verboten ist gibt es namhafte haendler die solche modelle halt als kurzwaffe betrachten deren verlaengerung auf ueber 60cm ja nicht verboten ist
mangels ordentlicher definition was eine kurz und was eine langwaffe ist ( die moeglichkeit der verkuerzbarkeit ist in der definition im gesetz nicht beruecksichtigt) kann man jede beliebige verbotene kat A langwaffe die sich auf unter 60cm verkuerzen kann genauso als erlaubte kat B kurzwaffe betrachten die man auf ueber 60cm verlaengern kann.
ganz egal wie sie eingetragen ist, und eingestuft is sowieso garnix ,,,
mir ist das zu mutig
ich verkaufe solche waffen nicht
aber es darf jeder tun was er glaubt