Hier im Oldschool Shooting, weil es gerade uns "Historiker" auf besonder perfide Weise betrifft.
Ich stelle das nicht zum Ersten 'mal zur Diskussion, im Gegenteil. Als Aufreisser verwende ich sehr gerne den abgebildeten 3rd Model Dragoon, - man will ja beim Diskutieren auch etwas für's Auge haben.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag01.jpg)
Zumindest alle 5 Jahre muss ein WBK-Besitzer den Waffenführerschein machen, es sei denn, er kann seine Befähigung durch Bewerbs-Resultate nachweisen. Kein Waffenführerschein heißt WBK abgeben heißt Waffen abgeben.
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Mit anderen Worten, WBK-pflichtige Waffen sind genaugenommen kein Eigentum (obwohl man sie zu den gleichen Konditionen wie Eigentum erwerben musste), sondern quasi eine Leigabe des Staats, die selbiger jederzeit zurückfordern kann.
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Das Original des abgebildeten Revolvers ist mehrere Millionen Euro wert. Man kann es heute in einem Museum betrachten.
Nicht etwa in einem Waffen-Museum, sondern in einem KUNST-Museum. Dem Metropolitan Museum of Art in New York. Es handelt sich um einen um 1855 gefertigten Colt Dragoon, den Samuel Colt den damaligen Sultan der Türkei als Geschenk überließ.
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Die hier abgebildete "Replika" ist ein Einzelstück. Büchsenmacher Tom Haas und Goldschmied Horatio Avecedo haben es 1970/71 in Handarbeit hergestellt. Der Wert lag vor 5 Jahren bei ca. Euro 50.000,-, heute darf man locker €10.000,- draufrechnen. Oder mehr, nachdem die mittlerweile über 90jährigen sicher nie mehr ein zweites Exemplar produzieren werden.
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Was für diese Replika gilt, gilt natürlich auch für jedes nach 1871 produzierte Original, sei es Colt 1873 SAA, Remington 1875, Schoffield, Merlin & Hulbert, und wie sie alle heißen. Mit ihren Kaufpreisen zwischen € 2.000,- und € 400.000,- und mehr.
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Während in anderen Ländern Antike Waffen als Geldanlage anerkannt sind, muss man in Österreichfür diese Waffen, - die kein Mensch je schießen wird, die Befähigung zum Schießen nachweisen, um sie behalten zu dürfen. Um sie nicht - vom Gesetz her ERSATZLOS - abgeben zu müssen. Natürlich bleibt die Möglichkeit, sie einem Waffenhändler zum Verkauf zu übergeben, aber der weiß natürlich auch, dass der Besitzer (von Eigentümer kann man schlecht reden) sie nie wieder zurücknehmen kann, was sich auf den Preis fatal auswirken wird!
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag07.jpg)
Faktum bleibt hierzulande: Keine WBK, keine nach 1871 produzierte Waffe. Auch keine Perkussionsrevolver die nach 1871 prodziert wurden. Auch nicht mit dem neuen Waffengesetz.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag08.jpg)
Ja, natürlich man kann die Waffe zu einer Attrappe umbauen lassen. Das ist dann richtig geil. Habt Ihr so etwas schon 'mal gesehen. Mit dem Seitenschneider die komplette Laufunterseite aufgeschnitten, die Abzugs-Mechanik verschweisst, ...
Überlegt 'mal, welche Auswirkungen das auf den Wert des gezeigten Exemplars hätte!
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag09.jpg)
Und dann wundern sich Menschen die keine Waffen besitzen über den oft tief sitzenden Zorn bei Waffenbesitzern, und das doch deutlich spürbare Misstrauen gegenüber dem Staat!
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag10.jpg)
Spätestens seit 1996 mit der - von den EU Richtlinien keineswegs geforderten - Einführung des Waffenführerscheins ignoriert der österreichische Gesetzgeber den Aspekt, dass Waffen immer schon Kunst- und somit auch Wertgegenstände waren, und natürlich immer noch sind.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag11.jpg)
Der Sammler wertvoller Stücke ist zum Verwalter von Staatseigentum degradiert worden. Und das in einem europäischen Rechtstaat. Bemerkenswert, denke ich!
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag12.jpg)
Vor allem, was soll man von Politikern, die Eigentumsrecht dermaßen mit den Füßen treten, bei anderen wichtigen Entscheidungen erwarten?? Nicht umsonst heißt es, dass man den Charakter eines Staats an seinem Waffenrecht erkennen kann.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag13.jpg)
Somit sind wir hier in der traurigen Lage, nur die Empfehlung aussprechen zu können, auf eine wertvolle und damit kompetente Sammlung von Waffen in Österreich generell zu verzichten.
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Denn passiert nur eine unangenehme Kleinigkeit - Schlaganfall mit folgender Lähmung, Unfall, Augenerkrankung, - Dinge von denen jährlich tausende Menschen betroffen sind, ist's vorbei mit der Fähigkeit an Bewerben teilzunehmen oder den Waffenführerschein zu absolvieren. Und weg ist die Sammlung oder das wertvolle Stück.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag15.jpg)
In anderen Worten, der österreichische Staat sieht einen KÖRPERLICH kranken Menschen im Vergleich zum gesunden Menschen als unzuverlässig, und offenbar eher zu Verbrechen neigend an. Widerum eine durchaus beachtliche Einstellung!
Insbesondere, weil es genaugenommen ja nicht nur um die wertvollen Waffen geht, sondern auch um die ganz normalen alltäglichen, die ein Bürger rechtmäßig erworben hat, und die einen Wert hat. Einen INTERNATIONALEN Wert, nicht jenen des in Österreich zerstörten Gerbrauchtwaffen-Marktes.
![Bild](http://kb.gun-forum.de/bilder/Revolver/Drag16.jpg)
Bleibt die Frage, was man tun kann. Viel wohl nicht, weil das Thema - zumindest bisher - niemanden interessiert hat.
besten Gruß
Werner