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Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:54
von schuhsepper
Aber geh, Verwahrung ist doch nichts für echte Freigeister. So eine sekkiererei. Frag Leonardo, der gibt die Waffen seinem sechsjährigen Buben.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:56
von cowroper
:obscene-tolietclaw:

cowroper

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:57
von BigBen
schuhsepper hat geschrieben:Aber geh, Verwahrung ist doch nichts für echte Freigeister. So eine sekkiererei. Frag Leonardo, der gibt die Waffen seinem sechsjährigen Buben.


und noch eine Verwarnung an den schuhsepper - du tust aber auch alles, um deinen "gegnern" in die hand zu spielen, oder?

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 14:42
von Shotgun
Seine "Gegner" sind offenbar wir.

Wenn ihr mich fragt: ein Agent Provocateur, nur hier um uns ans Bein zu pissen und uns das Forum madig zu manchen. Naja. Jetzt nicht mehr.

Ich behalte mir vor solche Leute wie SHSH, Schuhsepper und Co. in Zukunft auch ohne jegliche Warnung und ohne Angabe eines Grundes zu löschen. Wer nicht fähig ist sich gesittet aufzuführen und ohne Beleidigungen, sei es geraderaus oder unterschwellig, auszukommen.... der kriegt einen Freiflug.

Das hier ist Big Bens Forum, er hat hier Hausrecht und alle anderen sind Gast. Also benehmt euch dementsprechend!

Gäste die auf den Teppich scheissen, fliegen raus!




Es ist ein Unterschied ob einem Altgedienten Mitglied mal was rausrutscht und er sich entschuldigt, oder ob ein neuer User bei seinem dritten Posting schon anfängt andere zu beleidigen. Da wird in Zukunft genauer drauf geschaut. Anders gehts ja offenbar nicht.


no smilies.


Sorry für Off Topic.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 14:44
von zela
der kommt wieder

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 14:48
von Shotgun
Der geht auch wieder, er ist eh nicht fähig sich normal aufzuführen. Solche Früchtchen fallen schnell amal wieder auf.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 14:50
von Steirer
zela hat geschrieben:der kommt wieder

Glaube ich auch, aber zuerst wird er auf meiner Ignore-Liste landen und später wieder "vor der Tür"! Wir sind schließlich für die Ausübung des Rechtes auf Selbstverteidigung!

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 15:00
von <BigM>
Für unsere Schuheinlage trifft §8 nicht zu. TrollTrollTroll. Er hat halt keine Freunde.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 15:06
von Stickhead
Registrierung mittels Personalausweis :D


Aber jetzt genug Offtopic :whistle:

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 15:25
von Leonardo
schuhsepper hat geschrieben:
Frag Leonardo, der gibt die Waffen seinem sechsjährigen Buben.



Nicht nur ich,auch Old Sam,Centershot,.....und viele andere Schützenkollegen.Weiters ein : Kampfrichter Pistole/Gewehr; Staatlich geprüfter Trainer für „Gewehr und Pistole" hat ihn seit Jahren unter seinen Fittichen genommen,auch eine ehemalige 2 fache- Staatsmeisterin in Armbrust/ die auch Bezirksoberschützenmeister und Sportreferent für Gewehr -Kampfrichter Pistole/Gewehr; Staatlich geprüfter Trainer „Gewehr“- kümmert sich sehr toll um ihn und gibt ihn Tips und Ratschläge.

Du verwechselt leider zwei Dinge miteinander: Verwahrung einer Waffe lt.geltenden Waffengesetz und den Gebrauch einer Schusswaffe auf einen zugelassenen Schießstand.


Auch alle Lehrer seiner bisherigen und jetzigen Schule sind in sein Hobby/Leidenschaft/ Training involviert.Seit der Volksschule schon! :dance:





Gruß Leonardo

Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 15:28
von Leonardo
BigBen hat geschrieben:
schuhsepper hat geschrieben:Aber geh, Verwahrung ist doch nichts für echte Freigeister. So eine sekkiererei. Frag Leonardo, der gibt die Waffen seinem sechsjährigen Buben.


und noch eine Verwarnung an den schuhsepper - du tust aber auch alles, um deinen "gegnern" in die hand zu spielen, oder?



Ich sehe hier niemanden als "Gegner" an.

Gruß leonardo

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 16:23
von zela
als nächstes zeigt er dich beim Jugendamt an

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 18:42
von Stickhead
Schuhsepper: Bitte reiss dich am Riemen oder wir müssen dich wirklich dauerhaft aus dem Forum ausschliessen.

Ausserdem:
Bild

Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 19:52
von Shotgun
Sorry, habe beim abtrennen des Off topics eine Seite verloren, ich versuche es gerade zu reparieren, bitte etwas Geduld!

EDIT:

Shit! keine Chance! Falls jemand der anderen Mods noch die möglichkeit hat über den "Zurück" Button aufs alte Thema zuzugreifen, würd ich mich freuen wenns jemand schafft die fehlenden Beiträge noch davor reinzuhängen.

Ist mir unerklärlich warum das nicht geklappt hat. Ich hatte alle betreffenden Beiträge einzeln ausgewählt zum verschieben ab Schuhseppers Beitrag, der ja Gottseidank noch in Leonardos Quote enthalten ist....

:oops: :oops:

Edit2:

@ Stickhead: Schuhsepper wurde heute Nachmittag schon von mir "gegangen" nachdem er auch in einem anderen Thread nichts besseres zu tun hatte als Off Topic Beleidigungen auszuteilen.

Ein paar Minuten später wurde er von Big Ben ebenfalls gesperrt, wir hatten wohl zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken.

Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 20:54
von Leonardo
Shotgun hat geschrieben:, der ja Gottseidank noch in Leonardos Quote enthalten ist....




Ich wäre ja soooo traurig gewesen wenn "der" Beitrag verloren gegangen wäre.... :mrgreen:

Mein Leben wäre nicht mehr Lebenswert.... :whistle:

Mach dir keinen Kopf,ist ja nichts dramatisches passiert. :dance: