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Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

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mapilem
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von mapilem » Do 25. Aug 2011, 09:56

40€ halte ich für völlig unangemessen - dafür müssen manche Leute einen halben Tag arbeiten (10€ Stundenlohn angenommen). Und was ist die Leistung? 10 min. Papierkram? :headslap:

Sorry, aber in welcher abgehobenen Welt leben manche hier? Na gut, wenn man 2500€ für eine Waffe ausgeben kann, tun 40€ extra auch nicht weh, aber es gibt eben vielleicht auch andere, die knapp bei Kasse sind, und kein Verständnis haben für 40€ für 10 min. Arbeit. Wenn ein BüMa solche Kunden nicht will...
Hasst Ihr das auch, wenn man nicht weiss was zum Post gehört und was zur Signatur?

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Ing. Michael Mayerl
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Ing. Michael Mayerl » Do 25. Aug 2011, 10:02

trenck hat geschrieben:Net bös sein, Herr Ingenieur, aber dass Sie den Kunden zur BH laufen lassen wollen, anstatt dass Sie als Händler ein email schicken, kann jetzt nicht Ihr Ernst sein, oder? Abgesehen davon, auf welcher Basis sollte ich "vor dem Kauf" bei der BH etwas melden? Mit dem bunten Prospekt?


Keine Sorge - bin nicht bös. Es hätte auch ein Gedankenfehler bei mir vorliegen können der konstruktiv durch Ihre Kritik behoben wird.

Diese Voranmeldung ist aber nix neues und z.B. in Deutschland gängige Praxis.
Dort sieht der Kunde z.B. eine Pistole beim Händler - geht zur Behörde zwecks Voreintrag - und kann die Waffe dann beim Händler abholen.
Der Händler macht eine Kopie des Voreintrags, archiviert es und fertig.
So hat der Händler einen minimalen Verwaltungsaufwand (und kann günstigere Preise machen) und er trägt keine Verantwortung bei der Herausgabe der Waffe.


In AT steht aber nicht mal in der WBK ob noch Plätze frei sind, man hat keine Kontrolle als Händler ob die BH die Daten ordnungsgemäß weiterverwaltet und trägt am Schluss aber die volle Verantwortung wenn was schief geht.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 10:09

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Und genau das prangere ich an denn eine 100%ige Selbstverwaltung der Waffenbesitzer wäre möglich gewesen - derzeit nur Halbmöglich (Meldung Altbestände über Bürgerkarte).
Richtig gemacht - mit PIN und mobile TAN für jeden Waffenbesitzer, einfach zu bedienender WebSite wo alle Ihre Waffen in Ihrem Account eintragen und verwalten können ...



lieber herr ing

das gibt es ja eh
genau so

meldung mit handy und handy PIN (oder alternativ dazu mittels buergerkarte) durch den waffenkaeufer selber

allerdings wurde diese moeglichkeit im nachhinein auf die "altwaffen" die vor dem inkrafttreten der novelle gekauft wurden eingeschraenkt
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Varminter » Do 25. Aug 2011, 10:14

Gw10 hat geschrieben:was hast denn zu verlieren? wenn du ein kat c rumstehn hast weiß das doch keiner?
und selbst wenn jemand kommt, es ist nicht deine pflicht bei verkauf einer kat c die daten des käufers aufzubewahren, seinen führerschein zu kopieren oder sonst was - soll heißen, wenn du die waffe verkaufst und der käufer sie nicht meldet ist das des käufers bier. du hast sie dann nicht mehr ... so what?

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Hast du schon mal eine strittige Scheidung erlebt, eine Freundin rausgeworfen...?

Du glaubst net, was so einer V@tzn alles einfallen kann, um dich dann fertig zu machen. :twisted:

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Genauso ist´s mit Waffen.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 10:15

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das melde proceedere bei einer kat B waffe ist - bisher - wesentlich aufwaendiger als die §30 meldung


Nicht korrekt.
Vorgang Kat B Waffe:

- Rechnung schreiben
- Waffe im Waffenbuch verwalten mit allen WBK Daten vom Kunden
- Email an Behörde mit Waffendaten und WBK Daten des Käufers
- Den Rest verwaltet die Bezirkshauptmannschaft

Für den Händler fallen dabei keine Gebühren an - nur wenn die BH Mist macht bei der Verwaltung muss der Händler alles korrekt nachweisen können sonst gibts Ärger !!!


hallo

naja, mut kann man ned kaufen ....

wie soll - wenn mal was schiefgeht bei der behoerde, und das kommt vor - der "nachweis" bei B-meldungen per email aussehen?
ein ausdruck des "gesendeten" emails?
der herr der dafuer zustanedig ist wenn sowas vorkommt lacht sich garantiert tot ...

die meisten hanelder die ich kenne schicken entweder mit retourschein oder zumindestens eingeschrieben
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 10:25

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:In AT steht aber nicht mal in der WBK ob noch Plätze frei sind, man hat keine Kontrolle als Händler ob die BH die Daten ordnungsgemäß weiterverwaltet und trägt am Schluss aber die volle Verantwortung wenn was schief geht.


bitte?

ob der kde ueber sein platzlimit auf der WBK kommt erfaehrt er selber nach dem kauf am direkten weg von der behoerde, und das meist recht schnell
;-)
der haendler hat dabei nix zu tun und das ist auch richtig so, die hoheit ueber plaetze und bestimmungen hat die behoerde und die soll sich auch drum kuemmern, wuerde das der haendler machen dann haette er zusetzlich auch noch die verantwortung dafuer nicht irrtuemlich eine waffe verkauft zu haben obwohl eigentlich keine plaetze mehr frei sind

und wer die (kat B) meldungen eingeschrieben an die bezirksverwaltungebehoerden sendet der hat sehr wohl den nachweis dass sie angesendet worden ist (die verwaltung der nachweislich eingetroffenenen meldung ist dann nicht mehr sache des WFH, sol sie auch ned sein ...)
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Armin » Do 25. Aug 2011, 10:26

Varminter hat geschrieben:Hast du schon mal eine strittige Scheidung erlebt, eine Freundin rausgeworfen...?

Das ist es, was des Leben eines Eremiten so ungemein sicher macht... :mrgreen:
Faktum ist, daß manche Dinge, egal welcher Natur, eben niemand wissen sollte - außer man selbst...
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Gw10 » Do 25. Aug 2011, 10:31

Varminter hat geschrieben:
Gw10 hat geschrieben:was hast denn zu verlieren? wenn du ein kat c rumstehn hast weiß das doch keiner?
und selbst wenn jemand kommt, es ist nicht deine pflicht bei verkauf einer kat c die daten des käufers aufzubewahren, seinen führerschein zu kopieren oder sonst was - soll heißen, wenn du die waffe verkaufst und der käufer sie nicht meldet ist das des käufers bier. du hast sie dann nicht mehr ... so what?

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ach menno - daran hab ich wiedermal nicht gedacht. weiber, was? :lol:
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von herr_rhodes » Do 25. Aug 2011, 10:33

gewo hat geschrieben:die meisten hanelder die ich kenne schicken entweder mit retourschein oder zumindestens eingeschrieben
und das ist um a ecke mehr aufwand wie der §30 zettel
und unbezahlt ...


Ich finde Fax auch eine gute Lösung - mache ich zumindest privat immer so ... ob das für einen Händler auch eine Möglichkeit ist weiß ich nicht ...

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von mgritsch » Do 25. Aug 2011, 14:48

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Diese Voranmeldung ist aber nix neues und z.B. in Deutschland gängige Praxis.
Dort sieht der Kunde z.B. eine Pistole beim Händler - geht zur Behörde zwecks Voreintrag - und kann die Waffe dann beim Händler abholen.
Der Händler macht eine Kopie des Voreintrags, archiviert es und fertig.
So hat der Händler einen minimalen Verwaltungsaufwand (und kann günstigere Preise machen) und er trägt keine Verantwortung bei der Herausgabe der Waffe.


ähm, du kennst deutschland vielleicht etwas besser, aber ist es nicht IMHO so, dass der voreintrag nur für eine bestimmte waffenart und kaliber (zb "Pistole 9mm") erfolgt, für eine gewisse zeit pauschal gültig ist und nix mit der meldung eines konkreten erwerbs ansich zu tun hat, somit also nur eine weitere verwaltungshürde darstellt im sinne von da kann sich nicht ein jeder kaufen was ihm gerade beliebt? Die genaue meldung won exakter waffe inkl. waffennummer ist dann nochmal eine andere sache. praktisch müssen die deutschen erst mal ein "bedürfnis" nachweisen und sich lange die nase an der scheibe plattdrücken bevor sie einen voreintrag bekommen. und dann fällt erst die konkrete wahl, nicht umgekehrt.

das wäre ja hier mit deinem vorschlag auch so: du gehst ins geschäft. siehst ein schönes stück. jetzt müsstest du dir die daten abschreiben, damit zur behörde dackeln (wann hat die offen? was tu ich als beruflich unter der woche oft im ausland weilender?) und mit dem meldewisch wieder zurück. nö, dagegen. viele leere kilometer, doppelt so viele eingebunden stellen wie nötig. das ist alles andere als effizient oder kundenfreundlich. und das ganze nur weil du befürchtest dass die erfassung direkt beim händler stolze 3-5 minuten beanspruchen würde? das ganze nur weil du befürchtest die leute werden schlange stehen und dauerkaffeetrinken und dich vom arbeiten abhalten? unangemessen, finde ich. deutschland als vorbild was waffenregistrierung betrifft zu zitieren ist überhaupt ein wenig daneben, bitte wieder zurück auf den boden.

im prinzip ist "dort wo gekauft gleich gemeldet" der unaufwändigste und klügste vorgang.
wenn man den händlern ein "leeres geschäft" ersparen will könnte man sie allenfalls von der verpflichtung entbinden JEDE meldung entgegennehmen zu müssen. wer von privat kauft, müsste sich dann eben direkt an die behörde wenden (oder die bürgerkarte nutzen). das wäre direkt. denn ob ich mit meinem wisch zum gemeindeamt (jede behörde sollte grundlegende behördenwege dieser art anbieten müssen) oder zum büma pilgere ist auch schon wurscht. bei der behörde könnte die entgegennahme dann zB einen festgelegten satz kosten (zB 9,90) und wenn die händler das freiwillig als service anbieten wollen dürften sie das auch, bei kosten nach eigenem gutdünken.

das wäre kurz und direkt. einziger nachteil: sowohl händler als auch behörden brauchen dann einen zugang...
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von mgritsch » Do 25. Aug 2011, 14:52

gewo hat geschrieben:allerdings wurde diese moeglichkeit im nachhinein auf die "altwaffen" die vor dem inkrafttreten der novelle gekauft wurden eingeschraenkt


echt? warum das denn?
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Marc » Do 25. Aug 2011, 16:37

Hallo!

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Diese Voranmeldung ist aber nix neues und z.B. in Deutschland gängige Praxis.
Dort sieht der Kunde z.B. eine Pistole beim Händler - geht zur Behörde zwecks Voreintrag - und kann die Waffe dann beim Händler abholen.
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Das kann ja wohl nicht Ihr ernst sein, diese schwachmatische deutsche Lösung (ich selbst bin deutscher Staastbürger) ernsthaft zu propagieren? Die Geschichte mit dem Voreintrag ist die maximale bürokratische Schikane.
Erst ein "Bedürfnis" beim Amt nachweisen, dann den Voreintrag beim Amt besorgen (kostet Zeit und Geld), dann hat man eine bestimmte Zeitrahmen die Waffe seiner Wahl (welche genau auf den Voreintrag passt, also kein kurzsfristiges "die andere gefällt mir doch besser") zu besorgen. Der Büchser muss den Voreintrag beim Amt verifizieren, dann müssen Büchser und Käufer den Erwerb/Verkauf nochmals jeweils bei der Behörde melden.
Macht das den beteiligten Freude? Bringt das mehr an Sicherheit? Nein! Das ist einfach Schikane und eine ABM für Beamten.



Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:In AT steht aber nicht mal in der WBK ob noch Plätze frei sind, man hat keine Kontrolle als Händler ob die BH die Daten ordnungsgemäß weiterverwaltet und trägt am Schluss aber die volle Verantwortung wenn was schief geht.

Nein, der Käufer trägt letztendlich die Verantwortung. Wenn eine Meldung nicht bei der BH eingeht oder diese dort (ohne Beleg des Absendens) verloren geht, dann wird dem Käufer die Waffe und WBK abgenommen, dem Händler passiert in der Regel nichts.


Grüsse,

Marc
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von mgritsch » Do 25. Aug 2011, 17:33

Marc hat geschrieben:Das kann ja wohl nicht Ihr ernst sein, diese schwachmatische deutsche Lösung (ich selbst bin deutscher Staastbürger) ernsthaft zu propagieren? Die Geschichte mit dem Voreintrag ist die maximale bürokratische Schikane.
Erst ein "Bedürfnis" beim Amt nachweisen, dann den Voreintrag beim Amt besorgen (kostet Zeit und Geld), dann hat man eine bestimmte Zeitrahmen die Waffe seiner Wahl (welche genau auf den Voreintrag passt, also kein kurzsfristiges "die andere gefällt mir doch besser") zu besorgen. Der Büchser muss den Voreintrag beim Amt verifizieren, dann müssen Büchser und Käufer den Erwerb/Verkauf nochmals jeweils bei der Behörde melden.


danke für die bestätigung, so hatte ich es auch verstanden.
außer sinnlos ist der ablauf genau garnix. drum hast du dich ja auch nach österreich abgesetzt, oder? :lol:
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Varminter » Do 25. Aug 2011, 17:47

mgritsch hat geschrieben:
Marc hat geschrieben:Das kann ja wohl nicht Ihr ernst sein, diese schwachmatische deutsche Lösung (ich selbst bin deutscher Staastbürger) ernsthaft zu propagieren? Die Geschichte mit dem Voreintrag ist die maximale bürokratische Schikane.
Erst ein "Bedürfnis" beim Amt nachweisen, dann den Voreintrag beim Amt besorgen (kostet Zeit und Geld), dann hat man eine bestimmte Zeitrahmen die Waffe seiner Wahl (welche genau auf den Voreintrag passt, also kein kurzsfristiges "die andere gefällt mir doch besser") zu besorgen. Der Büchser muss den Voreintrag beim Amt verifizieren, dann müssen Büchser und Käufer den Erwerb/Verkauf nochmals jeweils bei der Behörde melden.


danke für die bestätigung, so hatte ich es auch verstanden.
außer sinnlos ist der ablauf genau garnix. drum hast du dich ja auch nach österreich abgesetzt, oder? :lol:



Die Sinnlosigkeit wird marc auch hier einholen... ist die Drecks@u, die uns dieses Meldezeug bei der EU eingebrockt hat, nicht eine D-Grüne... :?:

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 20:27

mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:allerdings wurde diese moeglichkeit im nachhinein auf die "altwaffen" die vor dem inkrafttreten der novelle gekauft wurden eingeschraenkt


echt? warum das denn?



hallo

weiss ich ned

ist aber definitiv so

nur die zum zeitpunkt des inkrafttretens der novelle (so wie es aussieht 1.7. 2012) bereiuts im besitz befindlichen waffen koennen grtias per buergerkarte direkt online von jedem besitzer im ZWR nachregistriert werden, alle neukaeufe danach muessen von einem haendler ins ZWR eingetragen werden
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