Du wirst es nicht gern hören: es gibt kein Menschenrecht, das dir den Waffenbesitz garantiert. Weder in der Europäischen Menschenrechtskonvention, noch in der EU-Grundrechtscharta, noch im österreichischen Verfassungsrecht. Sorry, dies sind nicht die Vereinigten Staaten von Amerika ...
das wir nicht in USA sind und das Waffen kein Menschenrecht sind ist mir schon klar
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hab zuviel rot gefärbt !
ich hätte gehofft Waffenbesitz fällt unter die Grundfreiheiten der Bürger ?
oder interpretiere ich das falsch ?
Grundrechte der KSZE : das innehaben von Eigentum !(das schließt für mich auch Waffenbesitz ein):
![Bild](http://abload.de/img/kszennt2ts33.jpg)
aber wahrscheinlich gelten da dieselben Ausnahmen wie in der Schweiz wenn es im Interesse der Öffentlichkeit ist
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"In der Schweiz ist die Rechtsgleichheit in Art. 8 der Bundesverfassung als Grundrecht verankert: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Allerdings gilt dieses Prinzip nicht uneingeschränkt. Art. 36 der Verfassung sieht auch Einschränkungen von Grundrechten im öffentlichen Interesse vor, sofern sie eine gesetzliche Grundlage besitzen."