"Diver99 man kann es auch übertreiben, lassen wir mal die Kirche im Dorf."
Der Staat und einige Bürger übertreiben es auch gerne, leider, und wir sind noch lange nicht am Ende der Fahnenstange. Vor allem, wenn man noch dazu nimmt, wie ungern sich Mensch eingesteht, auf dem Holzweg zu sein.
DIE Geschichte mit den "Signalschüssen" bei Nenzing sind für mich eine besonders bedenkliche Entwicklung
Statement des Anwalts
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A und B, ein in einem Haushalt lebendes Paar, haben sich wenige Tage nach Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetztes mit C, Schwester der A, getroffen, um einen Spaziergang zu machen. Am Ziel angekommen, ließen sie sich auf Bänken nieder, plauderten miteinander und tranken gemütlich ein Bier (stets übrigens mit entsprechendem Mindestabstand). Vier Polizisten einer nahen Polizeiinspektion, die offensichtlich alarmiert worden ist, näherten sich der Gruppe heimlich, indem sie durch den angrenzenden Wald schlichen. Die Polizisten hätten sich bei der dreiköpfigen Gruppe (freundlich) erkundigen können, um wen es sich bei den drei Personen handelt und in weiterer Folge – im Falle eines Verstoßes gegen Gesetze/Verordnungen – unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Mindestabstandes eine Verwarnung oder eine Strafe aussprechen können. Diese Vorgehensweise war den Beamten aber scheinbar zu unspektakulär.
Stattdessen feuerte zumindest einer der Beamten – noch immer sichtgeschützt durch Bäume und Sträucher – drei Warnschüsse(!) ab und gaben sich erst im Anschluss daran zu erkennen, um mit A, B und C zu sprechen – alle drei eingeschüchtert und völlig perplex.
Nachdem die Beamten, die mittlerweile wieder etwas zur Räson gekommen sein dürften, im Anschluss die Daten der 3er-Gruppe sowie den Sachverhalt aufgenommen hatten, sprachen sie (mit dem Hinweis, dass derartige Verstöße beim nächsten Mal mit einer Geldstrafe von jeweils zumindest EUR 1.400,- geahndet werden würde) eine Verwarnung aus und verabschiedeten sich. Die Frage von A, weshalb geschossen worden sei, quittierten die Beamten im Übrigen mit einem Lachen.
Leute, so geht das nicht. Die Maßnahmenbeschwerde gegen dieses rechtswidrige Ausüben unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ist unterwegs.
Die Erklärung der Polizei, die heute in den VN und der NEUEN zu lesen ist, ist vollkommener Schwachsinn und entspricht diese Schilderung nicht der Wahrheit. Niemand ist geflüchtet und niemand wurde verfolgt. Auch die Batterie des Polizeifunks war nicht leer. Diese Schilderung ist zwar durchaus kreativ, letztlich aber frei erfunden. Sehr eigenartig übrigens, dass in der Anzeige der Polizei, die mir natürlich vorliegt, nichts dergleichen zu finden ist. Der Sachverhalt wurde in der Anzeige völlig anders wiedergegeben. Ein Schelm, wer Böses denkt. Und: Nenzing war damals noch nicht unter Quarantäne gestellt.
Recht hat der Polizeisprecher Fitz nur mit einem Satz: Über die Maßnahmenbeschwerde, die ich bereits eingebracht habe, wird das Landesverwaltungsgericht entscheiden.