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Frust- und Ärger v8.0

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gewo
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2023, 10:15

MartinRaml hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 09:46
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
....
Es gelten fuer die hundehaltung praktisch die selben, teilweise sogar strengere bestimmungen wie fuer den waffenbesitz (nur der psychotest fehlt noch).
Ähnlich wie beim Waffenverbot reicht eine vglsw simple Drohung (zb die Aussage "Schleich di da sonst hast a Watschen") fuer eine Abnahme des Hundes. Und ich bin mitnichten der Meinung dass solche Auesserungen tolerierbar sind. Mein Problem ist dass der Betroffene - aehnlich wie beim Waffenverbot - ggf. glaubhaft machen muss sowas NICHT gesagt zu haben.
Abnahme eine Tieres sollte schon etwas schwieriger sein. Der Hund hängt ja an seinem Herrl und die Abnahme zieht ja Leid zu. Da sehen die "Tierschützer" dann aber weg?
noe laut gesetz bei verstoss gegen das gesetz verfall des hundes ohne aufschiebende wirkung!
hund kommt ins tierheim und zur weitervermittlung

es handelt sich hier um ein gesetz das offensichtlicher ein notorischer hundehasser verfasst hat

in jeder gemeinde in der es einen ebensolchen hundehasser gibt kann dieser sich ab 01.06. zum angelobten hundekontrollor bestellen lassen und kann in kuerzester zeit einem hundebesitzer den hund abnehmen lassen weil er als "angelobtes" und daher glaubwuerdiges organ den hund zb des oefteren bellen hoert, oder ein "kackerl" des hundes wo "entdeckt" ...
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2023, 10:19

Hasenfuss hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:00
Naja, eine gewisse gesetzliche Handhabe gegen Idioten ist nicht verkehrt, aber wenn ich mir das mit der Rasseliste (§ 2), die generelle Meldepflicht (§ 4) und die Überwachung (§ 8a) ansehe, kommt mir das Kotzen. Das ist weit über das Ziel hinausgeschossen, das ist dumm, ungerecht und rassistisch.
logisch sind teile dieses gesetzes in ordung

von mir aus bin ich auch noch bei der meldpflicht und der verpflichteten ausbildung (fuer ALLE hunde, nicht nur fuer listen hunde) mit dabei.

aber angelobung beliebiger personen zur ueberwachung die dann besonders glaubwuerdig sind
ich will dazu garnix schreiben

und abhahme und verfall des tiers zugunsten des staates bei verstoessen OHNE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (dh dein hund wartet im besten fall das verfahren im tierheim ab ggf wenn dein nachbar glaubwuerdig genung angibt dass dein hund oft bellt) das geht garned
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shooter73
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von shooter73 » Di 16. Mai 2023, 10:25

gewo hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:19
und abhahme und verfall des tiers zugunsten des staates bei verstoessen OHNE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (dh dein hund wartet im besten fall das verfahren im tierheim ab ggf wenn dein nachbar glaubwuerdig genung angibt dass dein hund oft bellt) das geht garned
das ist schon wieder dermaßen übertrieben und schwarzmalerisch, ohne jeglichen hintergrund, wie sonst oft von dir, auch wenn das gesetz offensichtlich nicht besonders glücklich formuliert ist. passieren wird in der praxis gar nichts und dieses weltuntergangsszenario verschwindet als nr. 258 in den tiefen des forums. :roll:

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 16. Mai 2023, 10:30

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:25
gewo hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:19
und abhahme und verfall des tiers zugunsten des staates bei verstoessen OHNE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (dh dein hund wartet im besten fall das verfahren im tierheim ab ggf wenn dein nachbar glaubwuerdig genung angibt dass dein hund oft bellt) das geht garned
das ist schon wieder dermaßen übertrieben und schwarzmalerisch, ohne jeglichen hintergrund, wie sonst oft von dir, auch wenn das gesetz offensichtlich nicht besonders glücklich formuliert ist. passieren wird in der praxis gar nichts und dieses weltuntergangsszenario verschwindet als nr. 258 in den tiefen des forums. :roll:
naja, so schwarzmalerisch sehe ich das ganze nicht.
Wenn man bedenkt wie viele Trotteln es gibt die Giftköder etc. auslegen?
Hundehasser gibts genug und wenn man da den richtigen zum Blockw...äh Hundekontrolleur macht kanns für den ein oder anderen Hundebesitzer sicher unlustig werden.
Deppen gibts auch genug unter Hundebesitzern, keine Rede, aber das geht zu weit.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das sowas vor Gericht bestand hat, Stichwort Tierwohl etc...
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von ASCO » Di 16. Mai 2023, 10:35

Ich denke hier wird Tierwohl mit Kindeswohl verwechselt!
Ein Haustier ist bei uns eine „Sache“ und die Tierlobby steht auf schwachen Beinen um hier großartig etwas zu bewirken.

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Hasenfuss
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Hasenfuss » Di 16. Mai 2023, 11:29

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:25
das ist schon wieder dermaßen übertrieben und schwarzmalerisch, ohne jeglichen hintergrund, wie sonst oft von dir, auch wenn das gesetz offensichtlich nicht besonders glücklich formuliert ist. passieren wird in der praxis gar nichts und dieses weltuntergangsszenario verschwindet als nr. 258 in den tiefen des forums. :roll:
Dein Wort in Gottes Ohr, nur, ich kanns nicht glauben.
Es gibt so viele charakterlose Hundehasser, die dieses Gesetz ganz sicher bis zum Exzess ausreizen werden. Dem bösartigen Mißbrauch wird mit sowas Tür und Tor geöffnet...
Hier im Forum haben wir auch ein paar dieser Gestalten...
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2023, 13:51

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:25
gewo hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:19
und abhahme und verfall des tiers zugunsten des staates bei verstoessen OHNE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (dh dein hund wartet im besten fall das verfahren im tierheim ab ggf wenn dein nachbar glaubwuerdig genung angibt dass dein hund oft bellt) das geht garned
das ist schon wieder dermaßen übertrieben und schwarzmalerisch, ohne jeglichen hintergrund, wie sonst oft von dir....
eigentlich ned
genau so steht es im gesetz

§ 6
Hundehalteverbot
.....
(2)Die Gemeinde kann das Halten von Hunden gemäß § 2 und § 3 auch dann untersagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hundehalter oder die Hundehalterin nicht in der Lage ist, den Hund so zu halten, dass Gefährdungen von Menschen abgewendet werden. Als bestimmte Tatsachen gelten insbesondere:
1.eine gerichtliche Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung,
2.eine gerichtliche Verurteilung wegen eines Angriffes gegen die Staatsgewalt, den Staat oder den öffentlichen Frieden,
3.eine gerichtliche Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung nach dem Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 in der Fassung BGBl I Nr. 37/2018,
4.die wiederholte Bestrafung wegen Verwaltungsübertretungen, die unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss begangen wurden,
5.die wiederholte Bestrafung wegen Verstößen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes,
6.die wiederholte Bestrafung wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2018,
7.das Verbot des Besitzes von Waffen und Munition gemäß § 12 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2018.(3) Eine gemäß Abs. 2 maßgebliche Verurteilung oder Bestrafung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist.


und betreffend aufschiebende wirkung:

(4)Rechtsmittel gegen Bescheide gemäß Abs. 2 haben keine aufschiebende Wirkung.

betreffend abnahme und verfall -> tierheim

§10 Verwaltungsübertretungen
.......
(3)Hunde, die Gegenstand einer strafbaren Handlung sind, können, außer bei einer Bestrafung gemäß § 10 Abs. 1 Z 2, 3, 5a, 9 und 11 für verfallen erklärt werden. Zur Sicherung des Verfalls beschlagnahmte Hunde sind bis zur Rechtskraft der Verfallserklärung auf Kosten des Hundehalters oder der Hundehalterin einem Tierheim zur Verwahrung zu übergeben.
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alexander K » Di 16. Mai 2023, 13:59

the_law hat geschrieben:
Sa 13. Mai 2023, 20:34
Vaters Beerdigung is grad mal 28 Stunden her und es werden schon Kerzen und Blumen Buketts geklaut :evil: echt armselig die Gesellschaftsentwicklung....0 Respekt, 0 Anstand, 0 Schamgefühl.....
Mein Beileid!
Ich wünsche dir und deiner Familie viel Kraft in dieser schweren Zeit!
Suche Leibzeug mit Westernbezug. Muss nicht schön sein, kann kaputt sein. Bitte einfach anbieten :D

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von shooter73 » Di 16. Mai 2023, 14:02

gewo hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 13:51
shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:25
gewo hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 10:19
und abhahme und verfall des tiers zugunsten des staates bei verstoessen OHNE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG (dh dein hund wartet im besten fall das verfahren im tierheim ab ggf wenn dein nachbar glaubwuerdig genung angibt dass dein hund oft bellt) das geht garned
das ist schon wieder dermaßen übertrieben und schwarzmalerisch, ohne jeglichen hintergrund, wie sonst oft von dir....
eigentlich ned
genau so steht es im gesetz

§ 6
Hundehalteverbot
.....
(2)Die Gemeinde kann das Halten von Hunden gemäß § 2 und § 3 auch dann untersagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hundehalter oder die Hundehalterin nicht in der Lage ist, den Hund so zu halten, dass Gefährdungen von Menschen abgewendet werden. Als bestimmte Tatsachen gelten insbesondere:
1.eine gerichtliche Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung,
2.eine gerichtliche Verurteilung wegen eines Angriffes gegen die Staatsgewalt, den Staat oder den öffentlichen Frieden,
3.eine gerichtliche Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung nach dem Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 in der Fassung BGBl I Nr. 37/2018,
4.die wiederholte Bestrafung wegen Verwaltungsübertretungen, die unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss begangen wurden,
5.die wiederholte Bestrafung wegen Verstößen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes,
6.die wiederholte Bestrafung wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2018,
7.das Verbot des Besitzes von Waffen und Munition gemäß § 12 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2018.(3) Eine gemäß Abs. 2 maßgebliche Verurteilung oder Bestrafung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist.


und betreffend aufschiebende wirkung:

(4)Rechtsmittel gegen Bescheide gemäß Abs. 2 haben keine aufschiebende Wirkung.

betreffend abnahme und verfall -> tierheim

§10 Verwaltungsübertretungen
.......
(3)Hunde, die Gegenstand einer strafbaren Handlung sind, können, außer bei einer Bestrafung gemäß § 10 Abs. 1 Z 2, 3, 5a, 9 und 11 für verfallen erklärt werden. Zur Sicherung des Verfalls beschlagnahmte Hunde sind bis zur Rechtskraft der Verfallserklärung auf Kosten des Hundehalters oder der Hundehalterin einem Tierheim zur Verwahrung zu übergeben.
"wiederholte Bestrafung", "Hunde, die Gegenstand einer strafbaren Handlung sind", "können, außer" usw...

da lese ich nirgends heraus, dass man omi ihren malteser einsackt und ins tierheim steckt, weil sie mal das gacksackerl vergessen hat. ist halt die selbe idiotische anlassgesetzgebung, die viele jetzt für die kleber fordern. "mit den blauen wird bestimmt alles besser" :mrgreen:

dieses ständige übertreiben in eine bestimmte richtung und anschließendes relativieren geht ma scho so am senkel... :roll:

wie ein stall voller augescheuchter hühner. ich warte noch darauf, dass wir alle sterben wegen corona und/oder der impfung, dass uns das gas ausgeht, dass der 3. weltkrieg ausbricht, dass wir uns den diesel nicht mehr leisten können, dass das stromnetz zusammenbricht, weil der franz in hintertupfingen einen tesla zu viel ans netz hängt und dass es zu aufständen kommt, weil milch und butter sooo teuer sind. zusammenbruch der wirtschaft hab ich vergessen... :roll:

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von AUG-andy » Di 16. Mai 2023, 14:09

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:02

dieses ständige übertreiben in eine bestimmte richtung und anschließendes relativieren geht ma scho so am senkel... :roll:
Hast du einen Hund?
Diese Leute machen sich berechtigt Sorgen um ihre Lieblinge. Du bist anscheinend der Einzige der mit einer rosaroten Brille durchs Leben läuft und an das Gute im Menschen glaubt. Nur leider sind diese Zeiten seit 2-3 Jahrzehnten vorbei. Die Realität sieht heutzutage etwas anders aus als damals.
MfG
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von shooter73 » Di 16. Mai 2023, 14:14

AUG-andy hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:09
shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:02

dieses ständige übertreiben in eine bestimmte richtung und anschließendes relativieren geht ma scho so am senkel... :roll:
Hast du einen Hund?
Diese Leute machen sich berechtigt Sorgen um ihre Lieblinge. Du bist anscheinend der Einzige der mit einer rosaroten Brille durchs Leben läuft und an das Gute im Menschen glaubt. Nur leider sind diese Zeiten seit 2-3 Jahrzehnten vorbei. Die Realität sieht heutzutage etwas anders aus als damals.
ich sehe nur nicht hinter jeder ecke irgendeine schwachsinnige verschwörung und kalkül, wo einfach nur blödheit und/oder populistische anlassgesetzgebung dahinter steckt.

wahrscheinlich steht schon in irgendeiner telegramgruppe, dass alle hunde in NÖ zur zangsimpfung eingezogen werden sollen mit diesem gesetz. tät vom niveau her passen. :lol:

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von shaper » Di 16. Mai 2023, 14:17

Das Hundehaltungsverbot zielt doch EINDEUTIG auf Personen ab, die
- mehrfach einschlägig (Gewalt, Suchtmittel, Vergehen unter Alkohol- und Suchtmitteleinfluss) verurteilt wurden, und deren Eignung einen Hund verantwortungsbewusst zu halten offensichtlich in Frage zu stellen ist
- mehrfach wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bestraft wurden, und deren Eignung einen Hund verantwortungsbewusst zu halten offensichtlich in Frage zu stellen ist

Bitte da ist aber schon garnix wegen "der Fifi bellt zuviel und deshalb holt ihn die Polizei", da gehts um Straftäter oder Tierquäler die einen Hund nicht halten sollten.

Was gibt es daran auszusetzen?

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von shooter73 » Di 16. Mai 2023, 14:19

shaper hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:17
Bitte da ist aber schon garnix wegen "der Fifi bellt zuviel und deshalb holt ihn die Polizei", da gehts um Straftäter oder Tierquäler die einen Hund nicht halten sollten.
das ist der übliche PD-"interpretationsspielraum", der sonst auch überall angewendet wird, wenn es darum geht, irgendein horrorszenario zu basteln.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2023, 18:13

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:02
"wiederholte Bestrafung", "Hunde, die Gegenstand einer strafbaren Handlung sind", "können, außer" usw...

da lese ich nirgends heraus, dass man omi ihren malteser einsackt und ins tierheim steckt, weil sie mal das gacksackerl vergessen hat.
genau genommen steht da genau das drinnen
was sollte wen dran hindern

keine sachkunde gemacht -> strafbare handlung
kot ned vollstaendig entfernt -> strafbare handlung

bei einem gesetz darf nie am ende im raum stehen "naja egal, das wird schon keiner so anwenden"
denn die erfahrung zeigt dass das sehr wohl irgendwann mal so passieren wird
daher duerfen gesetze nicht derartige entscheidungsgewalt an gemeinden verleihen
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2023, 18:19

shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:19
shaper hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 14:17
Bitte da ist aber schon garnix wegen "der Fifi bellt zuviel und deshalb holt ihn die Polizei", da gehts um Straftäter oder Tierquäler die einen Hund nicht halten sollten.
das ist der übliche PD-"interpretationsspielraum", der sonst auch überall angewendet wird, wenn es darum geht, irgendein horrorszenario zu basteln.
das maximieren von moeglichkeiten (was koennte passieren) ist nuetzlich zum erkennen der tragweite von vorgaengen
es geht ueberhaupt ned darum ob das irgendwann irgendwo passiert
es steht nur zur debatte ob das gesetz das grundsaetzlich hergibt

auch wenn menschen aus manchen kulturen das nicht verstehen, aber haustieren koennen und werden in unserer gesellschaft von vielen menschen als kinder- oder familenersatz betrachtet und auch so behandelt.

risko = eintrittswahrscheinlichkeit x schadenshoehe
auch wenn die eintrittswahrscheinlichkeit extrem gering ist
die schadenshoehe die fuer den tierhalter anliegt wenn man ihm sein tier entzieht ist exorbitant


schon die bestehenden gesetze geben es bei weitem her menschen die ihre haustiere als waffe missbrauchen entsprechend zu bestrafen
dazu bedarf es keines so drakonischen gesetzes aus blauer hand
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