BigBen hat geschrieben:http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 39058.html


da EUGH zu 100% umlegbarlyhrenz hat geschrieben:Ich weiß nicht, inwiefern das auf Österreich umlegbar ist. Nach dem ECG gibt es für den Betreiber keine Nachforschungspflicht und weitreichende Haftungsbefreiungen. Leider steht in dem Artikel nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das Urteil beruht.
In Serbien wirst du als privater Gastgeber belangt wenn dein Gast nachdem er dich verlassen hat, besoffen im Auto erwischt wird.DerDaniel hat geschrieben:So Ben, wie viel magst mir den zahlen? [emoji12]
Alter Schwede ist das absurd! Wenn ich das nächste mal in einer Kneipe eins aufs Maul bekomme, kann ich dann auch den Wirt verklagen?
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Von und mit dem Handy geschrieben. Also keine Garantie für die Rechtschreiung.
>Michael< hat geschrieben:Ich sollte mich auf Betreuer von Geistig Abnormen umschulen lassen, denn ich habe da schon ordentlich praktische Berufserfahrung. Heute drei grosse Firmen über Artikel angefragt, von allen dreien Angebote bekomme die sich selbst 3x widersprechen und man muss seine nicht vorhandene zeit mit nachrufen verschwenden. Ist das denn so schwierig ein schlüssiges Angebot zu schreiben? Sind jetzt alle komplett verblödet?
Nicht erst jetzt>Michael< hat geschrieben:Sind jetzt alle komplett verblödet?
http://orf.at/stories/2284605/" onclick="window.open(this.href);return false;Mehrfach verschoben und von den Gläubigern mit Spannung erwartet, hat die „Bad Bank“ der Hypo Alpe-Adria am Mittwoch ihre Bilanz für 2014 präsentiert. Das Ergebnis dürfte jedoch für wenig Freude sorgen: Die Bank hat ein milliardenschweres Kapitalloch. Die Abbaueinheit hat einen Verlust von 7,9 Milliarden Euro verbucht, es fehlen sieben Milliarden Euro für die Begleichung von Schulden. Die Überschuldung entspricht damit beinahe der pessimistischsten Annahme
SUPER!!! Also wenn ich via Postweg "auf" einem Brief oder ner Postkarte schreibe, "oida du bist a wixxa", dann muss die Post das entfernen, bzw. man kann die Post klagen! LOOOLgewo hat geschrieben:da EUGH zu 100% umlegbarlyhrenz hat geschrieben:Ich weiß nicht, inwiefern das auf Österreich umlegbar ist. Nach dem ECG gibt es für den Betreiber keine Nachforschungspflicht und weitreichende Haftungsbefreiungen. Leider steht in dem Artikel nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das Urteil beruht.
aber eben nur fuer KOMMERZIELLE foren
genau eine woche noch<BigM> hat geschrieben:SUPER!!! Also wenn ich via Postweg "auf" einem Brief oder ner Postkarte schreibe, "oida du bist a wixxa", dann muss die Post das entfernen, bzw. man kann die Post klagen! LOOOLgewo hat geschrieben:da EUGH zu 100% umlegbarlyhrenz hat geschrieben:Ich weiß nicht, inwiefern das auf Österreich umlegbar ist. Nach dem ECG gibt es für den Betreiber keine Nachforschungspflicht und weitreichende Haftungsbefreiungen. Leider steht in dem Artikel nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das Urteil beruht.
aber eben nur fuer KOMMERZIELLE foren
Was wäre mit einer Fa. in AT?rhodium hat geschrieben:Ich warte seit drei Wochen auf die Antwort einer deutschen Blech verarbeitenden Firma. Die glauben doch nicht ernsthaft das ich mit ihren Konfigurator was um 500 € plane und dann ohne Liefertermin mit Visa zahle. Selbst wenn die Firma nicht betrügerisch handelt, ich warte doch kein halbes Jahr auf das Material ...
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