rhodium hat geschrieben: ↑Do 19. Sep 2019, 06:12
Also das Bleigießverbot ist doch verständlich. Warum muss ich im Labor für einen Bezug von elementarem Blei eine Giftbezugslizenz vorweisen...
Ja, warum?
Giftbezugslizenz benötigt man für Gifte gemäß §1 GiftV.
Sehe ich mir die Piktogramme auf dem Sigma-Aldrich-Gebinde von Bleipulver an, fehlt schon mal der Totenkopf.
§1 (1) und (2) "akute Toxizität" entfallen also ohnehin. Bei (3) "Gesundheitsgefahr mit spezifischer Zielorgantoxizität" bei einmaliger Exposition wird nur Kategorie 1 mit dem Gefahrenhinweis "schädigt die Organe" als Gift gewertet.
Auf dem Sicherheitsdatenblatt für Blei, wiederum Sigma-Aldrich für Produktnummer 391352, findet sich nur eine Kategorie 2 Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition.
Also mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage man eine Giftbezugslizenz für Blei brauchen sollte! Und wieso jedermann Blei auf Amazon bestellen kann...