Nicht zum ersten Mal, dass das ehemalige Ostblockland Tschechien der tollen Demokratie Österreich zeigt, wie das geht mit Bürgerrechten. Ist beim Waffenrecht ähnlich. Und interessanterweise kann deren Höchstgericht zeitnah entscheiden, nicht erst nach einem halben Jahr oder so.Das Oberste Verwaltungsgericht in Tschechien hat die 2G-Regel in Gaststätten u Hotels gekippt."Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein,Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen",bemängelten die Richter.Menschen sollten auch nicht pauschal einer Infektion verdächtigt werden ohne Symptome
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