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Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

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KGR84
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von KGR84 » Do 8. Dez 2011, 11:49

Armin hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:Bei mir sind es real 100 km/h bei angezeigten 110 km/h, und real 130 km/h bei angezeigten 145 km/h.
Das kommt davon, wenn man ein Auto ohne dreizackigen Stern fährt... :whistle:


Achja ... bei Autos stehen die Ringe für Qualität, je mehr man hat, desto besser ist es ...

Der dreizackige Stern, ist das nich ein Sprung in einem Ring?

Opel hatte auch mal einen Ring, der wurde aber durchgestrichen.

Audi hat schon 4 Ringe ;)


Bei mir sinds wenn ich am Tacho ca. 107 fahre so 102-103 am Navi. Also so ca. 5% abweichung.
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Hermann
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von Hermann » Do 8. Dez 2011, 13:19

Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.


Hast noch nie ein Schreiben erhalten von Deinen Freund und Helfer seinen Helfern erhalten wo drinnen gestenden ist: Abzüglich der Tolleranzgrenze von 5 % sind Sie um 34 km/h zu schnell gefahren ? Und früher mal waren eben 10 %

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Hasenfuss
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von Hasenfuss » Do 8. Dez 2011, 15:01

Ich halte mich beim Autofahren an zwei Grundsätze:

    1 gefährde niemanden und sei niemandem im Weg
    2 fahre niemals schneller als es die Physik gerade zulässt

Daraus ergibt sich, dass ich häufig (manchmal, wenn ich es eilig habe, sehr viel...) schneller unterwegs bin, als es unser Gesetzgeber mit seiner unendlichen Weisheit vorgesehen hat.
Klar, dass man mich auch hin und wieder erwischt und ich zahlen muss. Aber ich habe noch nie auch nur das geringste Problem mit den amtshandelnden Polizisten gehabt, einfach aus dem Grund, da ich den Beamten gegenüber immer höflich bleibe und mich einsichtig (nicht reuig!) zeige. Ist ja klar, ich habe das Gesetz aus eigenem Entschluss heraus gebrochen und dazu stehe ich auch.
Dieses Verhalten trägt übrigens öfters Früchte als man glaubt, oft werde ich nur verwarnt... :whistle:

Zu den Oberlehrern: Die hasse ich voller Inbrunst. Deren Blockwartmentalität kotzt mich einfach nur an.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von BlackAce » Do 8. Dez 2011, 21:07

Hasenfuss hat geschrieben:Zu den Oberlehrern: Die hasse ich voller Inbrunst. Deren Blockwartmentalität kotzt mich einfach nur an.


Die kann ich auch nicht ausstehen, und hab es auch schon gestraft. Vorallem dann wenn sie nicht die erlaubte Geschwindigkeit fahren und die Überholspur blockieren.

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slasher
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von slasher » Do 8. Dez 2011, 21:30

BlackAce hat geschrieben:
Hasenfuss hat geschrieben:Zu den Oberlehrern: Die hasse ich voller Inbrunst. Deren Blockwartmentalität kotzt mich einfach nur an.


Die kann ich auch nicht ausstehen, und hab es auch schon gestraft. Vorallem dann wenn sie nicht die erlaubte Geschwindigkeit fahren und die Überholspur blockieren.



Vielan Dank! :clap:
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von yoda » Fr 16. Dez 2011, 20:21

Ich habe letztens eine Anonymverfügung erhalten, weil ich angeblich einige Fahrzeuge inkl. Polizeiauto auf der Busspur überholt habe.
Habe dann mal nix gezahlt, auf die Lenkererhebung gewartet, dann hab ich nacher gleich so eine Beweisaufnahme inkl. Aussage des Kontrollinspektors bekommen der gemeint hat, aufgrund der enormen Unverschämtheit die Polizei auf der Busspur zu überholen kann er sich noch ganz genau erinnern (war eh erst 3-4 Monate her).
Jedenfalls war seine Aussage ziemlich komisch und unverständlich, er hat geschrieben ich hab die Kolonne auf der Busspur überholt, es gab keine Anhaltemöglichkeit, aber an der roten Ampel bin ich neben dem Polizeiauto gestanden mit meinem Fahrzeug. Da hab ich dann zurückgeschrieben warum man ein Auto, das auf der Busspur neben dem Polizeiauto steht nicht aufhalten kann ?!
Habe dann nichts bezahlt, aber die ganze Schreibere hat so viel gekostet das es im Endeffekt billiger gewesen wäre die 21 € zu zahlen.

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KGR84
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von KGR84 » Mi 18. Jan 2012, 11:57

KGR84 hat geschrieben:Also was den Rechtsstaat Österreich angeht, den kannst du mal vergessen, ist nur die Frage, wie einsichtig der/die SachbearbeitIn ist, und wie gut dein Anwalt ist.


Ich habe letztes Jahr eine Anonymerfügung bekommen, weil ich angeblich eine orange Ampel missachtet habe.

War eine halbe Stunde nach meiner Stechzeit, zu der ich in der Arbeit ausgestochen habe. Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat.

Punkt ist, dass ich vom Stechautomaten bis zum Auto ca. 10 min geh, das im Dez. war, wo ich 100% Eiskratzen musste, und das ganze ca. 45min von meinem Arbeitsplatz weg, IN DER NÄHE von meinen Arbeitsweg gewesen sein soll.

Nachdem die Anonymverfügung zu nem Verwaltungsstrafverfahren geworden ist (gegen eine AV ist ja bekanntlich kein Rechtsmittel gültig) habe ich die Möglichkeit bekommen schriftlich eine Erklärung abzugeben die als Einspruch dient. Dies habe ich gemacht, mit der Begründung, dass sich das 1. zeitlich nicht ausgeht, die mir vorgeworfene Örtlichkeit befahren zu haben 2. ich dort nicht gefahren bin (ich führe ein Fahrtenbuch und habe dies auch angegeben) und 3. das es sich nicht einmal ausgehen würde dort hinzukommen, wenn ich auf die Minute von der ausloggung aus dem Zeitsystem in der Arbeit, dort mit dem Auto weggefahren wäre. Außerdem wäre das für mich ein „im Kreisfahrenumweg“ wenn ich dort gefahren sein sollte. Daher habe ich einen Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren gestellt.

Schlussendlich habe ich 3 Stellungnahmen verfasst, da immer die gleiche Aussage zurück gekommen ist, dass die Beweisaufnahme (haha) ergeben hat, das der Beamte etwas anderes behauptet, und da er Beamter ist und man ihm vertrauen kann stimmt das was er sagt. Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte, interessierte sie nicht eine Sekunde, dass ich meine Aussagen mit Beweisen belegen konnte, und ihr zu Beginn angeboten habe ihr diese vorzuzeigen, und im späteren Verlauf nahegelegt habe, ihr diese zu zeigen. Sie hat darauf nicht mal reagiert und davon keine Notiz genommen. Habe jedes Mal nur eine Straferkenntnisses zugesendet bekommen, in der die Sachbearbeiterin als Bewies die Aussauge „des besonders
geschulten Organ der Straßenaufsicht“ anführte. Von meinen Beweisen war kein Wort dabei.

Zwischendurch, nachdem ich bereits zweimal an die Behörde geschrieben hatte, dass ich mir meinem Auto zu dem Zeitpunkt diese Örtlichkeit nicht befahren haben konnte, bekam ich eine Lenkererhebung, für den genannten Zeitpunkt.

Schlussendlich habe ich gegen das Straferkenntnisses Berufung eingelegt, und somit ist das Verwaltungsstrafverfahren in die nächste Instanz weitergegeben worden. Das war vor 3 Monaten, seit dem habe ich nichts mehr gehört.


Nach nun fast eineinviertel Jahren war heute die Verhandlung vorm UVS.

Der zuständige Bearbeiter des Verwaltungssenates wollte von mir nicht einmal alle Beweise sehen und nach einer kurzen Einvernahme des Beamten, der die Anzeige geschrieben hat (die Sachbearbeiterin, die den ganzen Scheiß eigentlich verursacht hat, war nichtmal vorgeladen), hat der Bearbeiter des Verwaltungssenates den Einspruch stattgegeben.

Ich werde nun eine Diensaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin nachreichen.


yoda hat geschrieben:...
Habe dann nichts bezahlt, aber die ganze Schreibere hat so viel gekostet das es im Endeffekt billiger gewesen wäre die 21 € zu zahlen.


Was hat was gekostet? Ich habe genau den ersten Einspruch eingeschrieben geschickt, in der Hoffnung, dass es sich damit hat, und die weiten 4 Urgenzen nur mehr per Mail.

Das einzige was mich ärgert, ist der Zeitaufwand, den ich zum Verfassen der Korrespondenz aufwenden musste, was nicht gerade wenig war, und heute habe ich dann noch einen Tag gebraucht für das Verfahren. Da mich das so ärgert werde ich auch die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
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Varminter

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von Varminter » Mi 18. Jan 2012, 12:31

KGR84 hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Also was den Rechtsstaat Österreich angeht, den kannst du mal vergessen, ist nur die Frage, wie einsichtig der/die SachbearbeitIn ist, und wie gut dein Anwalt ist.


Ich habe letztes Jahr eine Anonymerfügung bekommen, weil ich angeblich eine orange Ampel missachtet habe.

War eine halbe Stunde nach meiner Stechzeit, zu der ich in der Arbeit ausgestochen habe. Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat.

Punkt ist, dass ich vom Stechautomaten bis zum Auto ca. 10 min geh, das im Dez. war, wo ich 100% Eiskratzen musste, und das ganze ca. 45min von meinem Arbeitsplatz weg, IN DER NÄHE von meinen Arbeitsweg gewesen sein soll.

Nachdem die Anonymverfügung zu nem Verwaltungsstrafverfahren geworden ist (gegen eine AV ist ja bekanntlich kein Rechtsmittel gültig) habe ich die Möglichkeit bekommen schriftlich eine Erklärung abzugeben die als Einspruch dient. Dies habe ich gemacht, mit der Begründung, dass sich das 1. zeitlich nicht ausgeht, die mir vorgeworfene Örtlichkeit befahren zu haben 2. ich dort nicht gefahren bin (ich führe ein Fahrtenbuch und habe dies auch angegeben) und 3. das es sich nicht einmal ausgehen würde dort hinzukommen, wenn ich auf die Minute von der ausloggung aus dem Zeitsystem in der Arbeit, dort mit dem Auto weggefahren wäre. Außerdem wäre das für mich ein „im Kreisfahrenumweg“ wenn ich dort gefahren sein sollte. Daher habe ich einen Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren gestellt.

Schlussendlich habe ich 3 Stellungnahmen verfasst, da immer die gleiche Aussage zurück gekommen ist, dass die Beweisaufnahme (haha) ergeben hat, das der Beamte etwas anderes behauptet, und da er Beamter ist und man ihm vertrauen kann stimmt das was er sagt. Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte, interessierte sie nicht eine Sekunde, dass ich meine Aussagen mit Beweisen belegen konnte, und ihr zu Beginn angeboten habe ihr diese vorzuzeigen, und im späteren Verlauf nahegelegt habe, ihr diese zu zeigen. Sie hat darauf nicht mal reagiert und davon keine Notiz genommen. Habe jedes Mal nur eine Straferkenntnisses zugesendet bekommen, in der die Sachbearbeiterin als Bewies die Aussauge „des besonders
geschulten Organ der Straßenaufsicht“ anführte. Von meinen Beweisen war kein Wort dabei.

Zwischendurch, nachdem ich bereits zweimal an die Behörde geschrieben hatte, dass ich mir meinem Auto zu dem Zeitpunkt diese Örtlichkeit nicht befahren haben konnte, bekam ich eine Lenkererhebung, für den genannten Zeitpunkt.

Schlussendlich habe ich gegen das Straferkenntnisses Berufung eingelegt, und somit ist das Verwaltungsstrafverfahren in die nächste Instanz weitergegeben worden. Das war vor 3 Monaten, seit dem habe ich nichts mehr gehört.


Nach nun fast eineinviertel Jahren war heute die Verhandlung vorm UVS.

Der zuständige Bearbeiter des Verwaltungssenates wollte von mir nicht einmal alle Beweise sehen und nach einer kurzen Einvernahme des Beamten, der die Anzeige geschrieben hat (die Sachbearbeiterin, die den ganzen Scheiß eigentlich verursacht hat, war nichtmal vorgeladen), hat der Bearbeiter des Verwaltungssenates den Einspruch stattgegeben.

Ich werde nun eine Diensaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin nachreichen.


yoda hat geschrieben:...
Habe dann nichts bezahlt, aber die ganze Schreibere hat so viel gekostet das es im Endeffekt billiger gewesen wäre die 21 € zu zahlen.


Was hat was gekostet? Ich habe genau den ersten Einspruch eingeschrieben geschickt, in der Hoffnung, dass es sich damit hat, und die weiten 4 Urgenzen nur mehr per Mail.

Das einzige was mich ärgert, ist der Zeitaufwand, den ich zum Verfassen der Korrespondenz aufwenden musste, was nicht gerade wenig war, und heute habe ich dann noch einen Tag gebraucht für das Verfahren. Da mich das so ärgert werde ich auch die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen .



Mein Dank ist dir gewiss, ich hoffe, diese depperte Tussi überlegt es sich dann besser, in Zukunft Autofahrer zu schikanieren.

Wirklich schade, dass man diesem verfluchten Staat nicht jede Minute, die man für ihn unbezahlt arbeiten "darf", beinhart verrechnen kann.

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von Stickhead » Mi 18. Jan 2012, 13:05

Wahrscheinlich kennt die das Gesetz garnicht...
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von mgritsch » Mi 18. Jan 2012, 13:38

Hermann hat geschrieben:In der Regel zeigen die Tachos immer zu viel an Geschwindigkeit an ganz selten zu wenig. Die Elektronischen Tachos sind jetzt schon sehr sehr genau. Bei den mechanischen Wirbelstrom Tachos war es manchmal schon abenteuerlich was die anzeigten. Je schneller man fuhr um so größer wurden die Abweichungen. Da hab ich mal erlebt auf der Autobahn Tacho 145 km/h, mit Stopuhr gemessen 120 km/h. Aus der Zeit als noch nicht jeder ein GPS hatte.
Was aber uns Autofahrern betrifft ist das die Toleranzgrenze bei den Geschwindigkeitsmessungen von 10 % auf 5 % reduziert wurden.


Das Problem bei Tachos ist weniger die Messmethode ansich sondern die Umsetzung, denn im Prinzip kannst du ja nur Drehzahlen messen und mußt die mit dem Reifenumfang multiplizieren. Je nachdem wie groß der Reifen tatsächlich ist, kommt da schon was anderes raus!
Beispiel: wenn der Reifen "neu" 50cm durchmesser hat und du damit Tacho (und echt) 100 km/h fährst, dann bleiben wenn du 4mm profil weggefahren hast = 8mm umfang verloren nur noch 98 km/h übrig. dazu kommt dann auch noch ein ggf unterschiedlicher reifendruck etc. ich schätze mal Tachos sind so ausgelegt, dass sie jedenfalls sicher nicht weniger anzeigen als du fährst.

Der Praxisvergleich gegen GPS zeigt auch bei mir ca 5% unterschied.
Die Langzeiterfahrung zeigt, dass 145km/h Tacho (bei 130km/h beschränkung ;) ) jedenfalls kein österreichisches radar auslöst, darüber beginnt der "gelbe bereich". das kommt ganz gut hin: 5% tachofehler +5% toleranz macht in etwa den unterschied zwischuen 130 und 145 aus.
Andere länder andere sitten - Ungarn hat angeblich 0% Toleranz und demnächst ein Amtshilfeabkommen mit Österreich.
Persönliche Empfehlung eines amtshandelnden Organs: "fahrens halt ned schneller als 150 dann sagt eh keiner was" :)

Übrigens Detail am Rande: auch die Kilometer am Zähler sind dann um den Betrag daneben, ein Auto mit 100.000 am Tacho hat also in Wirklichkeit nur 95.000. Verkaufsargument? ;) Blöd allerdings was den Spritverbrauch per 100km betrifft, der ist in Wirklichkeit um die 5% höher.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von headhoncho » Mi 18. Jan 2012, 22:15

mgritsch hat geschrieben:....Beispiel: wenn der Reifen "neu" 50cm durchmesser hat und du damit Tacho (und echt) 100 km/h fährst, dann bleiben wenn du 4mm profil weggefahren hast = 8mm umfang verloren..

Wenn 4mm Profil verschwinden, dann verringert sich der Umfang um ~25mm. :think:

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von sponsi » Mi 18. Jan 2012, 22:27

headhoncho hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:....Beispiel: wenn der Reifen "neu" 50cm durchmesser hat und du damit Tacho (und echt) 100 km/h fährst, dann bleiben wenn du 4mm profil weggefahren hast = 8mm umfang verloren..

Wenn 4mm Profil verschwinden, dann verringert sich der Umfang um ~25mm. :think:



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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von sponsi » Mi 18. Jan 2012, 22:30

mgritsch hat geschrieben:
Hermann hat geschrieben:In der Regel zeigen die Tachos immer zu viel an Geschwindigkeit an ganz selten zu wenig. Die Elektronischen Tachos sind jetzt schon sehr sehr genau. Bei den mechanischen Wirbelstrom Tachos war es manchmal schon abenteuerlich was die anzeigten. Je schneller man fuhr um so größer wurden die Abweichungen. Da hab ich mal erlebt auf der Autobahn Tacho 145 km/h, mit Stopuhr gemessen 120 km/h. Aus der Zeit als noch nicht jeder ein GPS hatte.
Was aber uns Autofahrern betrifft ist das die Toleranzgrenze bei den Geschwindigkeitsmessungen von 10 % auf 5 % reduziert wurden.


Das Problem bei Tachos ist weniger die Messmethode ansich sondern die Umsetzung, denn im Prinzip kannst du ja nur Drehzahlen messen und mußt die mit dem Reifenumfang multiplizieren. Je nachdem wie groß der Reifen tatsächlich ist, kommt da schon was anderes raus!
Beispiel: wenn der Reifen "neu" 50cm durchmesser hat und du damit Tacho (und echt) 100 km/h fährst, dann bleiben wenn du 4mm profil weggefahren hast = 8mm umfang verloren nur noch 98 km/h übrig. dazu kommt dann auch noch ein ggf unterschiedlicher reifendruck etc. ich schätze mal Tachos sind so ausgelegt, dass sie jedenfalls sicher nicht weniger anzeigen als du fährst.

Der Praxisvergleich gegen GPS zeigt auch bei mir ca 5% unterschied.
Die Langzeiterfahrung zeigt, dass 145km/h Tacho (bei 130km/h beschränkung ;) ) jedenfalls kein österreichisches radar auslöst, darüber beginnt der "gelbe bereich". das kommt ganz gut hin: 5% tachofehler +5% toleranz macht in etwa den unterschied zwischuen 130 und 145 aus.
Andere länder andere sitten - Ungarn hat angeblich 0% Toleranz und demnächst ein Amtshilfeabkommen mit Österreich.
Persönliche Empfehlung eines amtshandelnden Organs: "fahrens halt ned schneller als 150 dann sagt eh keiner was" :)

Übrigens Detail am Rande: auch die Kilometer am Zähler sind dann um den Betrag daneben, ein Auto mit 100.000 am Tacho hat also in Wirklichkeit nur 95.000. Verkaufsargument? ;) Blöd allerdings was den Spritverbrauch per 100km betrifft, der ist in Wirklichkeit um die 5% höher.




Ein Tacho darf nicht zu wenig anzeigen.

Bei meinem Golf IV sind es über den gesamten Geschwindigkeitsbereich so ziemlich genau immer +4 km/h zum GPS. Wenn man wissen will, was die Kraxn Geschwindigkeit ausrechnet kann man bei der Anzeige der Klimaanlage reinschauen.

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von sponsi » Mi 18. Jan 2012, 22:45

Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.



Die 3 km/h bzw. 3 % sind nicht die amtliche Toleranzgrenze sondern die Messfehlergrenze (glaube so heisst das) oder auch Eichtoleranzwerte. Die müssen abgezogen werden.

Von diesem Wert ergibt sich das folgende...

Die Behörde gibt vor ab wann man fällig ist oder sein kann. Bei z.B. 10 km/h (Toleranz) ist man ab 11 also (theoretisch) dran.

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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Beitrag von sponsi » Mi 18. Jan 2012, 22:57

Charles hat geschrieben:Meines geht genau 1km/h vor. Ist zwar an sich eine feine Sache, aber man muß höllisch aufpassen, daß man nicht geblitzt wird.

Übrigens meine letzte Verwaltungsübertretung wegen Schnellfahren war 1994 oder 1995. Ist nicht gelogen.

Dafür aber regelmäßig 2-3x pro Jahr wegen Zeitüberschreitung in den Kurzparkzonen... :doh:

Ich als Waffenbesitzer und Sammler muß brav sein und bin es auch, Stichwort Zuverlässigkeit...

Denn wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, oder/und als Verkehrsrüpel auffällt, der ist seine Zuverlässigkeit und damit auch die Waffen los.


Nicht unbedingt, aber...

(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist

(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als
zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen
schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern
keine dieser Bestrafungen getilgt ist.


..aber trotzdem will da niemand zu irgend etwas animieren.
Das blanke Gesetz ist aber nicht alles und wer weiß welche Wege sich finden, dass man die Zuverlässigkeit verliert.

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