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Die Pumpgun als probates Drohmittel

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gewo
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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von gewo » Do 31. Okt 2013, 20:10

hi

leute schiesst doch bitte mal mit "gummischrot" auf irgendwas ...

die konsistenz von "gummischrot" ist aehnlich der eines eishockey-bucks
und auf 5 meter geht das ding durch ein holzbrett durch

wennst auf wen schiesst mit den dingern ist er im besten fall schwer verletzt, wahrscheinlich aber tot

und schiessen darfst nur wenn du einer gefahr fuer leib und leben oder hoher vermoegenswerte gegenueberstehst und KEINE ANDERE MOEGLICHKEIT HAST das abzuwenden

es entsteht hier immer wieder mal der eindruck man duerfe mit gummischrot auch bei "geringeren" gefahrensitiuationen, so quasi prophylaktisch schiessen ...
das ist falsch

was geladen ist ist egal
schiessen nur in der oben beschriebenen situation

und wie gesagt
"gummischrot" hat nix mit weich zu tun

das einzige was erheblich aenders ist zu 00 buck ist
- geringere energie weil geringeres gewicht
- geringere durchschlagwirkung weil niedrigerer haertegrad
- hoehere gellerwirkung wegen geringerem haertegrad

waffenrechtlich ist es dasselbe ob 00 buck oder gummischrot ..
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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Hausmasta » Do 31. Okt 2013, 21:06

gewo hat geschrieben:hoehere gellerwirkung wegen geringerem haertegrad

In geschlossenen Räumen deshalb auf keinen Fall Gummischrot verwenden!
Die Gummigeschosse prallen nämlich an den Wänden ab und treffen dann den Schützen selbst oder evtl. anwesende unbeteiligte Personen bzw. Familienmitglieder.

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Hasenfuss » Do 31. Okt 2013, 21:09

Da kann ich gewo bestätigen. Ich habe mit Gummischrot einige Experimente gemacht. Kalibergroße Gummikugeln gehen auch durch dicke Buchenbretter durch, als wären sie aus Papier. Der 00er Gummischrot durchschlägt auf kurze Enfernung Fichtenbretter wie nix.
Ein paar Kugerln sind auch zurück gekommen... -> mächtig Aua!

Spielzeug sind diese Gummimumpels definitiv keines.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Hausmasta » Do 31. Okt 2013, 23:52

woolf hat geschrieben:Ist das Geräusch beim Repetieren wirklich noch von Bedeutung, wenn der Gegenüber in den Lauf einer Waffe sieht?

Es stimmt nicht, dass allein das Repetiergeräusch einen Einbrecher in die Flucht schlagen kann.
Denn wenn es zu einer Selbstverteidigungssituation kommt, ist die Kammer nicht mehr leer, d.h. die Waffe ist bereits geladen.
Das nächste Repetieren erfolgt erst nach dem ersten Schuss...

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von MeanMachine » Fr 1. Nov 2013, 00:06

Wenn du erst repetierst, wenn du dein Gegenüber stellst, machst du's wie in Hollywood, wo ja prinzipiell jede waffe 3-4 reptiert werden muss, um den sound-guys die Möglichkeit zu geben, ihr "metallisches Geräusch" abzuspielen...

In der Anhaltung wird nicht mehr geritsch-ratscht. Warum auch?
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Maximilian » Fr 1. Nov 2013, 00:20

zum thema panzerschrank.
Es gibt doch in Österreich kein Gesetz welches besagt, dass ein HA in einem Panzerschrank verriegelt sein muss, oder?
Mein Ha steht in einem abgeschlossenen Kleiderschrank-ich lebe halt auch komplett alleine.Nur die Pistole ist in einem Safe untergebracht...Dass jemand in eine Gebäude der Raifeisenbank einbricht ist auch eher unwahrscheinlich-

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von gewo » Fr 1. Nov 2013, 10:45

Maximilian hat geschrieben:zum thema panzerschrank.
Es gibt doch in Österreich kein Gesetz welches besagt, dass ein HA in einem Panzerschrank verriegelt sein muss, oder? Mein Ha steht in einem abgeschlossenen Kleiderschrank-ich lebe halt auch komplett alleine.


hi

ob du alleine lebst ist fast egal
die lebenserfahrung zeigt dass nie ausgeschlossen werden kann dass sich in deiner anwesenheit oder deiner abwesenheit legal menschen in deiner wohnung aufhalten

aber der kleiderschrank ist an sich auch fuer kat B ok, wenn er einigermaszen stabil und versperrt ist

es gab mal diskussionen wegen eines IKEA schrankes der sich ohne weiteres werkzeug ganz leicht aufhebeln laesst, soweit ich weiss aber auf bezirksebene, weiss auch ned wie das ausgegangen ist, mir waere kein erlass oder OGH urteil zur noetigen stabilitaet von kaesten bekannt
mit der hand und ohne werkzeug darf er sich halt ned einfach und schnell aufbrechen lassen ....
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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Hausmasta » Sa 2. Nov 2013, 21:21

gewo hat geschrieben:aber der kleiderschrank ist an sich auch fuer kat B ok, wenn er einigermaszen stabil und versperrt ist

Wenn er (bei mehrteiligem Kasten) separat versperrbar ist.
d.h. Schlüssel von evtl. vorhandenen anderen Kastentüren dürfen nicht sperren.
An solchen Kästen mit mehreren Türen sind die Schlüssel meist gleich.
Da ist dann ein separates Schloss anzubringen.

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Re: Die Pumpgun als probates Drohmittel

Beitrag von Maximilian » So 3. Nov 2013, 01:19

ich habe ein vorhängeschloss angebracht...das müsste eigentlich reichen. ausserdem bewahre ich den verschluss der slb2000 und das magazin im safe mit den kw auf :)
aber danke nochmals für die klarstellung...man kann nie gut genug bescheid wissen

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