Wo wir eh wieder bei dem Punkt wären, wie sinnvoll die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Urteile sind, wenn sich eh nur wir braven Bürger dran halten, die was zu verlieren haben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 13:31die frage nach welcher katergorie waffen einzustufen sind richtet sich nach dem gesetz, den verordnungen, erlaessen und hoechstgerichtsurteilen und nach den technischen gutachten falls vorhandenSkill Issue hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 13:13Auch das ist bürokratischer Unsinn. In Zeiten, wo Magazine in einem Wohnzimmer selbst gebastelt werden können...ebner33 hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 12:57Mit der Ausnahme der Magazine.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 11:55
Die Kategorie ändert sich ja nicht, es bleibt ja B.
Generell ist die Unterscheidung zw. Lang- und Kurzwaffen bei Halbautomaten nichts als bürokratischer Unsinn.
Bei Kurzwaffe 20er Mag und bei Langwaffe 10er Mag.
und nicht nach der kriminellen energie die wer hat oder nicht
du kannst in deinem wohnzimmer auch crack verkaufen
noch wesentlich einfacher als verbotene waffen(teile)
es ist trotzdem ned erlaubt
Aber gut, das sprengt dann alles den Rahmen des Threads.