Der Mangel an Auskunft dürfte die Nachfrage hier wohl ausreichend rechtfertigen.doc steel hat geschrieben: ↑Mi 5. Apr 2023, 12:27I sags jetzt einmal ganz stark vereinfacht:
Wenn jemand seit woswasi 1-2 Jahren die WBK hat und dann meint mit freundlich grüßen, Gesetz aufsagen und allen erforderlichen Formularen auf der BH wegen einer "vorzeitigen" Erweiterung anzutanzen würde reichen, das ist schlicht naiv.
Das hat mit dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters noch gar nix zu tun.
Und deswegen hier einen thread aufzumachen find ich gleich nocheinmal naiv.
Aber vielleicht kenn ich mich zu wenig aus oder bin ich blöd oder einfach zu alt für so ne Kinderscheisse.
Darüber hinaus ist es jedem erlaubt, nach den Voraussetzungen für eine vorzeitige Erweiterung der WBK zu fragen und es muss möglich sein, eine entsprechend ausführliche Antwort bekommen, solange die Erweiterung rechtlich möglich ist. Ungeachtet dessen wie lange der/diejenige die WBK hat, ungeachtet dessen ob diese Person überhaupt im Schießsport tätig ist. Jeder Mitarbeiter einer BH wird über die Steuer finanziert und hat entsprechend eine gewisse Auskunftspflicht gegenüber der Allgemeinheit zu gewährleisten. So einfach ist das, oder sollte das zumindest sein.