Liest du irgendwo sicherheitsrelevante Betriebsgeheimnisse? Das sind alles Dinge schon zu Haufe in den Medien stehen und sich jeder mit Hausverstand selbst zamdenken kann. Und dass mit den Geldkassetten nichts anzufangen ist, würde ich als präventive Abschreckung sehen. Auch dass ein Werttansporter nicht mit a paar Groschen am Weg ist, sollte selbsterklärend sein
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Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
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Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
ich seh die mistkonvois mit den ganzen begleitfahrzeugen mind einmal im jahr auf der autobahn
sie sind im weg
a staatgeheimniss sind die ned
wenn die stehen bleiben dann - soweit ich das immer sehe - ned auf tankstellen sondern auf ehemaligen - jetzt dauerhaft gesperrten - parkplaetzen oder in den uebernahmezonen der schwertransporte
schaut immer recht freaky aus wenn die a bewaffnete personenkette rund um den LKW bilden sobald er steht
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Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Ja man kann hier öffentlich lesen, was ein lukratives Ziel ist und wo es Widerstand gibt. Ist übrigens keine zwei Wochen aus, dass in DE ein Werttransport mit Schüssen gestoppt und geplündert würde. Dürfte einer der größten Coup überhaupt gewesen sein. Auch die letzte RAF Generation soll vor ein paar Jahren einen Transporter überfallen haben.
Vom 0815 Staatsbürger wird wohl keine Gefahr ausgehen und wir wissen auch, dass diese Banden, die keine Skrupel haben und sich notfalls auch den Weg freischießen, aus dem Osten kommen. Aber gerade deswegen ist es schon erstaunlich, wie dämlich hier manche sind und alles zum Besten geben, was sie wissen, bloß um zu glänzen...
Vom 0815 Staatsbürger wird wohl keine Gefahr ausgehen und wir wissen auch, dass diese Banden, die keine Skrupel haben und sich notfalls auch den Weg freischießen, aus dem Osten kommen. Aber gerade deswegen ist es schon erstaunlich, wie dämlich hier manche sind und alles zum Besten geben, was sie wissen, bloß um zu glänzen...
Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
da braucht ma aber a feste phantasie um da irgendwas rauszulesen
in einen bankomat passen je nach bestueckung uebrigens eher 500.000,- als nur 150.000,-
https://www.bild.de/geld/mein-geld/geld ... .bild.html
das ist nur wiedergabe oeffentlicher quellen
ich bin mit nur 30sek googlen nach bestimmten stichworten auf details auf herstellerseiten von verwendeten geraeten gestossen die wesentlich heikler und wesentlich problematischer in der oeffentlichen wiedergabe waeren.
die ich hier aber ned wiedergebe, weil muss ja ned sein, und googeln kann eh jeder selber.
irgendwo in einem gut abgeschirmten keller leuchtet wahrscheinlich eh grad a rotes lamperl mit meinem namen und meiner adresse auf weil ich nach solchen suchbegriffen gesucht hab ....
ich denk wir sind ziemlich OT oder?
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Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Ist mir wurscht. Es geht ums Prinzip.
Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Glaubst wirklich dass sich die Banden die sowas professionell machen sich irgendwelche Infos im Internet zamklauben? Die sind eher im "Aussendienst" tätig und sammeln ihre eigenen Infos vor Ort.
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- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Ja es geht ums Prinzip.
Das Forum ist schon wichtig aber muss die ÖNB jetzt um Erlaubnis fragen wenn sie etwas aus eigenen Stücken veröffentlicht und sogar den Kurier eine Story darüber drucken lässt?
Ich hätte hier nichts gelesen was eine Sicherheit gefährdet und das mehr als 10€ und 50 Cent im Bankomaten sind weiss wahrscheinlich auch jeder der schon einmal am öffentlichen Leben teilgenommen hat.
Wie V0 richtig schreibt suchen diese Banden nicht im PD Forum um Hilfe und gerade weil man öffentlich Publik macht das diese Transporte bestens gesichert sind und jeder Mensch sich hin und wieder auch selbst davon überzeugen kann, wie in meinem Fall eben auf einer Tankstelle auf einer stark frequentierten Strasse stadteinwärts,passiert dort eben genau nichts wie es auch dem Artikel zu entnehmen ist.
Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]
Inwiefern? Ich muss nicht auf alles antworten. Meine Meinung steht weiter oben.