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Revolver Halbautomat ja/nein
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Revolver Halbautomat ja/nein
Hi,
weil grad in den Medien diskutiert wird wegen dem Unfall in D.
Ist ein Revolver bei uns eigentlich ein Halbautomat? In D jedenfalls nicht.
ff, R.
weil grad in den Medien diskutiert wird wegen dem Unfall in D.
Ist ein Revolver bei uns eigentlich ein Halbautomat? In D jedenfalls nicht.
ff, R.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
link bitte, oder Hinweis auf den Vorfall
danke
danke
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Soweit ich weiß, ist der HA so definiert, dass die nächste Patrone durch die Waffe und nicht durch den Schützen in das Patronenlager expediert wird. Die genaue Definition sucht sicher gleich jemand im WaffG …
Beim Revolver muss der Schütze erst die Patronen in die Trommel stecken und dann die Trommel für jeden einzelnen Schuss weiterdrehen, die dreht sich ja nicht von selbst. Also kein HA.
Sonst wäre analog ja auch jeder Repetierer mit Magazin ein HA …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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-
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Mo 8. Mär 2021, 21:13
- Wohnort: Wien
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Ein DA dreht sich auch von "selbst" ...
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Nein, der DA wird von Schützenkraft ausgeführt.
Beim HA wird Patronentransport und Vorspannung durch GAs/Federdruck erledigt.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Echt?
Die Trommel meines S&W bewegt sich nur wenn ich den Abzug betätige, also manuell. Oder im SA den Hahn vorspanne, auch manuell.
Grüße
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Nein. Da muss schon der Schütze die Dreh-Action mit dem Abzug vornehmen, ehe er in die Auslöse-Action (deswegen heißt das auch DOUBLE Action) übergeht. Es ist nur ein Abzug und eine Bewegung, aber die Waffe hat keinen Mechanismus, die nächste Patrone nach Schussabgabe automatisch vorzubereiten.
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Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Es liegt ja alles in den Wörtern (deshalb sollte man mit denen auch so vorsichtig sein
Single Action: Der Abzug ist zum Schießen da. Das Spannen und Drehen der Trommel besorgt der Schütze durch spannen des Hahnes.
Double Action: Spannen (1) und Schießen (2) wird über den Abzug allein gesteuert.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Ich denke auch, daß das so ist, auch bei uns, weswegen ein Revolvergewehr Kategorie C ist. Der normale Revolver ist eben nur deswegen Kat. B, weil er eine Faustfeuerwaffe ist. Ob nach dem selben Prinzip auch ein Maschinengewehr Kat. C wäre, bei dem man mit der Hand kurbelt (z.b. "Gatling Gun")?
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
nette Diskusion, beantwortet meine Frage aber nicht wirklich...
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Da gibt's irgendwo einen Kommentar eines Wissenden aus der Verwaltung oder so, wahrscheinlich hier im Forum, nachdem das Prinzip der Gatling Gun durch irgendwas keine "Double Action" Langwaffe darstellt. Was aber eh wurscht ist, weil die Pump-Guns wurden ja auch politisch und nicht technisch zur A Kategorie umgebettet.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Was willst du denn genau wissen? Den Paragraf im WaffG?
Aus meiner Sicht hast du deine Antwort bereits seit hier:
viewtopic.php?f=20&t=56607&p=918196#p918173
IWOe hat geschrieben: 2. Waffentechnik
Halbautomatische Waffe: Mit der Schußenergie (Gasdruck oder Rückstoß) wird der Repetiervorgang selbsttätig erledigt. Jeder Schuß muß einzeln abgefeuert werden.
aus: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2019 ... listen.pdf
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Die Frage stellt sich in Österreich auch nicht da das WaffG definiert:
§ 19.
(1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Revolver = Faustfeuerwaffe, egal wie die "waffentechnische Funktion" ist.
Grüße
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
eine Frage mit ja oder Nein zu beantworten ist wieder einmal zu viel verlangt, tut mir leid, dass ich gefragt habe. Den Text des Waffg kenn ich selber und es ist genau die Interpretation, die da Spielraum lässt.
Danke für nichts.
Danke für nichts.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Nur weil Du einen Spielraum siehst.
Ich sehe keinen.
Ich sehe keinen.