die liebe polizei wien sagt und schreibt - mit verlaub - halt leider auch recht viel bloedsinnbino71 hat geschrieben: ↑Mi 15. Feb 2023, 09:54Polizei Wien hat folgendes geschrieben:
Sobald die Aktion beginnt (egal ob angekündigt oder nicht), befindet man sich im Versammlungsrecht (wir leben ja noch in einer Art Demokratie hier).
Dazu gibt es dann ein Prozess/Prozedur: Versammlung auflösen, Möglichkeit geben freiwillig zu gehen, Anzeigen androhen, Räumen,...
die nehmen anzeigen wegen sachbeschaedigung wegen auslassen von luft aus nur einem reifen nicht an "...weil das keine sachbeschaedigung ist..."
- obwohl genau zu diesem tatbestand ein urteil im RIS vorliegt dass das sehr wohl eine sachbeschaedigung ist
- obwohl in der bundespruefstellenverordnung im pkt 3 festgelegt ist dass ein einmal unter fahrzeuglast voll entluefteter reifen nicht mehr als betriebssicher anzusehen ist und das fahrzeug ab diesem zeitpunkt als nicht mehr betriebssicher anzusehen ist und (!) die zulassung aufzuheben ist
und das obwohl der einschreitende beamte und auch sein vorgesetzer am bezirkspolizeikommissariat zum zeitpunkt der (versuchten) anzeigenlegung auf diese beiden rechtsquellen hingewiesen werden
und sie schreiben dinge wie:
"...Zu Ihrer Anfrage vom XX.XX.2023 wird mitgeteilt, dass aufgrund der Transportvorschriften der Post Waffen nicht versendet werden dürfen und da ein Gasrevolver eine Waffe im Sinne des WaffenG. 1996 darstellt, darf auch dieser nicht versendet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Landespolizeidirektion Wien..."
also von da her vorsicht
jeder kann immer irgendwas "sagen"
die rechtsgrundlage dazu kann voellig anders aussehen
interessant wird es immer erst ab bescheidebene
das hat dann zumindestens a bisserl substanz
zu den klebern und reifenauslassern..
das ist schlicht politik
das problem ist halt du muesstest den verantwortlichen polizeibeamten vor ort "in die pfanne haun" um das zu klaeren mit der rechtslage
aber der arme beamte vor ort kann ja nix dafuer dass er weisungen von oben hat an die er sich halten muss wenn er weiter karriere machen will
daher ist das unfreundlich und das macht man ned
aber im prinzip gehts natuerlich
es gibt dazu die passenden werkzeuge
massnahmenbeschwerde
anzeige wegen amtsmissbrauch
usw
trifft halt immer einen eigentlich ned dran schuldigen mittleren beamten
der ist evt sogar deiner meinung
kann aber ned anders
man trifft damit den falschen
daher macht mans ned wenn man an anstand hat