MikeV hat geschrieben: ↑Di 15. Mär 2022, 11:02
Kurze Frage, kurze Antwort....
Muss ein (leeres) Magazin (<=20 Schuss) für eine FFW ebenso wie die FFW selbst vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden, oder "darf" dieses in der Range-Bag verbleiben?
Hängt davon ab, ob und ggf. wie du es angemeldet hast. Wie in einem anderen Thread geschrieben, angenommen du hast ein AR15 im 9x19mm was Glock Magazine verwendet und dieses als Kat.A Waffe mit 3 Stück Glock 17 Magazinen von über 10 aber unter 20 Schuss Kapazität angemeldet, dann sind das genauso verbotene Magazine. Diese drei Magazine musst du nunmehr also versperrt aufbewahren. Die 2 Stück Glock 17 Magazine die über 10 Schuss aber unter 20 Schuss fassen hingegen kannst du rumliegen lassen.
Wie man also sieht, die Umsetzung war ein ziemlicher Griff ins Klo. Ich pflichte anderen Postern bei, es wäre möglich gewesen richtlinienkonform bei Besitz von großen Magazinen eine Ausnahme zum Besitz (ohne behördliche Erfassung) umzusetzen, etwa durch einen Beisatz auf der WBK oder ein zusätzliches Feld. Für Sportschützen musste sowieso eine zukünftige Ausnahmemöglichkeit auch vorgesehen werden. Erfassen wäre nicht notwendig gewesen, Abgabe halt nur an entsprechende Berechtigung. Bei den Schalldämpfern schafft man es schließlich auch ohne Registrierung, dass diese nur Menschen mit Jagdkarte besitzen dürfen.