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.50 BMG ab 14. 12.
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: .50 BMG ab 14. 12.
Interessanter Thread!
Jetzt will ich auch so eine .50er Panzerbüchse.
Aber zuerst, da ich ja niemanden stören will:
Wer verkauft mir eine Kellerröhre mit den Maßen 3 m x 3000 m?
Jetzt will ich auch so eine .50er Panzerbüchse.
Aber zuerst, da ich ja niemanden stören will:
Wer verkauft mir eine Kellerröhre mit den Maßen 3 m x 3000 m?
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: .50 BMG ab 14. 12.
Gibt es hierzu einen Einstufungsbescheid, weiß da jemand etwas?
Re: .50 BMG ab 14. 12.
.. ruf doch einfach mal an.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: .50 BMG ab 14. 12.
Warum sollte .408CT klasse A sein?Unterförster hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 14:00Wieviel .408 CT es in A gibt?
Ich persönlich kenn 5 Stk. 408CT, und 2 Stk. 375CT- dh. absolutes Minderheitrnprogramm.
Ich finde auch die Stelle im Waffengesetz nicht die .50BMG verbietet...
Re: .50 BMG ab 14. 12.
Kriegsmaterialverordnung:trsh9669 hat geschrieben: ↑Mo 26. Sep 2022, 13:51Warum sollte .408CT klasse A sein?Unterförster hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 14:00Wieviel .408 CT es in A gibt?
Ich persönlich kenn 5 Stk. 408CT, und 2 Stk. 375CT- dh. absolutes Minderheitrnprogramm.
Ich finde auch die Stelle im Waffengesetz nicht die .50BMG verbietet...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: .50 BMG ab 14. 12.
Danke!
Also die .50 BMG oder die russische 50er sind eindeutig Panzerbüchsen.
...aber ab wann gilt ein Kaliber als Kriegsmaterial?
Warum sollte die .408CT oder .375CT Kriegsmaterial sein aber eine .338 LM nicht?
Ich hab ein Angebot für ".308 M80" Munition gesehen, dass sind doch Militär Patronen soweit ich weiß.
Die sollten eigentlich auch Kriegsmaterial sein?
Der ursprüngliche Grund warum ich mich informiere ist dass ich in Deutschland ein 50er Luftgewehre gesehen habe und mich frage ob man hier sowas auch zulassen kann.
da es kein Kriegsmaterial ist sollten Luftgewehre mit .50 Kaliber ganz normale C Waffen sein oder?
Also die .50 BMG oder die russische 50er sind eindeutig Panzerbüchsen.
...aber ab wann gilt ein Kaliber als Kriegsmaterial?
Warum sollte die .408CT oder .375CT Kriegsmaterial sein aber eine .338 LM nicht?
Ich hab ein Angebot für ".308 M80" Munition gesehen, dass sind doch Militär Patronen soweit ich weiß.
Die sollten eigentlich auch Kriegsmaterial sein?
Der ursprüngliche Grund warum ich mich informiere ist dass ich in Deutschland ein 50er Luftgewehre gesehen habe und mich frage ob man hier sowas auch zulassen kann.
da es kein Kriegsmaterial ist sollten Luftgewehre mit .50 Kaliber ganz normale C Waffen sein oder?
Re: .50 BMG ab 14. 12.
bei der 50BMG haengt es nicht am kaliber sondern an der energie
auch wenn man das normalerweise nie so locker flockig sagen sollte .. aber wenn dein luftgewehr kaliber 50 deutlich unter 10.000 joule hat dann sollte es ganz normal kat C sein ....
10.000joule war immer die grenze zur panzerbuchse
es gab aber vor ein paar jahren ein urteil betreffend der 408ct bei dem die massnahmen gegen eine person die eine solche waffe in besitz hatte aufgehoben wurden
ob das jetzt heisst dass auch mehr als 10.000 joule erlaubt sind weiss man ned
das BMLV hatte damals glaub ich zweimal gar niemand zur verhandlung geschickt und dann einen pyrotechniker als "amtsgutachter" hingeschickt oder so aehnlich
das gericht war not amused und hat das verfahren gekippt
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- Ballisticus
- .223 Rem
- Beiträge: 202
- Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01
Re: .50 BMG ab 14. 12.
Die hoffen vermutlich auf deutsche Kunden.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: .50 BMG ab 14. 12.
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das BMLV hatte damals glaub ich zweimal gar niemand zur verhandlung geschickt und dann einen pyrotechniker als "amtsgutachter" hingeschickt oder so aehnlich
das gericht war not amused und hat das verfahren gekippt
[/quote]
Klingt komisch...
Also als Pyrotechniker kann ich dir sagen dass Explosivmunition im Kaliber 10" (mit F4 Ausweis) grundsätzlich Legal ist....
Deswegen sollte man keine Pyrotechnik Antwort auf Waffen Fragen geben.
Bei welcher Stelle müsste ich nachfragen um dort eine Eindeutige Antwort zu erhalten?
das BMLV hatte damals glaub ich zweimal gar niemand zur verhandlung geschickt und dann einen pyrotechniker als "amtsgutachter" hingeschickt oder so aehnlich
das gericht war not amused und hat das verfahren gekippt
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Klingt komisch...
Also als Pyrotechniker kann ich dir sagen dass Explosivmunition im Kaliber 10" (mit F4 Ausweis) grundsätzlich Legal ist....
Deswegen sollte man keine Pyrotechnik Antwort auf Waffen Fragen geben.
Bei welcher Stelle müsste ich nachfragen um dort eine Eindeutige Antwort zu erhalten?
Re: .50 BMG ab 14. 12.
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d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
[/quote]
Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
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Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
Re: .50 BMG ab 14. 12.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
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Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
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ausgenommen Jagd- und Sportpatronen
Re: .50 BMG ab 14. 12.
Ja danke, hab ich übersehen.
Also solange es keine fürs Militär gemachte Munition ist sollte es klar gehen?
Also solange es keine fürs Militär gemachte Munition ist sollte es klar gehen?
Re: .50 BMG ab 14. 12.
noeausgenommen Jagd- und Sportpatronenkuni hat geschrieben: ↑Mo 26. Sep 2022, 15:10d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
bitte die interpunktion beachten
die war mal falsch und wurde berichtigt
kaliber 223rem und 308win vollmantel sind generell kriegsmaterial
duerfen aber mit WBK oder WP besessen werden
die von dir erwaehnten "Jagd- und Sportpatronen" gelten nur fuer die formulierung ab "sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß", also fuer die aenderen kaliber ausser 223rem und 308win
dort sind nur jene FMJ patronen KM welche nicht jagd- oder sportpatronen sind
das gilt also im wesentlich nur fuer die surplus
und fuer dezitierte militaerpatronen wie zb die RUAG swiss patronenserie usw
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Re: .50 BMG ab 14. 12.
Stimmt, ist ein ; noch da - Dann könnten aber viele Jäger und normale LW Schützen eigentlich keine 223 FMJ kaufen.
Re: .50 BMG ab 14. 12.
das triift zu
koennen sie nicht
wobei ich glaube dass die jagdkarte genauso gibt wie WBK oder WP
bin aber ned sicher
steht in der durchfuehrungsverordnung
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