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Erweiterung und Verlassenschaft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- helmsp
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Erweiterung und Verlassenschaft
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.
Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
- combatmiles
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
so würde ich es machen...
so würde ich es machen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- TheWayOfTheGun
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Servus,helmsp hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:27Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.
Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
ich habe die WBK 2016 gemacht und 2017 durch eine Erbschaft eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze erhalten.
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.
Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Vl. sieht das eine andere BH anders, bei mir ging leider nicht mehr !
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"
- helmsp
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:36Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.
Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Thema somit erledigt.
Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK.
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- TheWayOfTheGun
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Wenn es möglich von der Zeit her ist, würde ich es auch so machen wie combatmiles es beschrieben hat.helmsp hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:39Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:36Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.
Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Thema somit erledigt.
Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK.
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Eine Erweiterung liegt im Ermessen des Beamten. Eine Erbschaft ist ein Grundrecht. Daher unbedingt vorher erweitern und dann erben.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Die Gormulierung lautet „wenn nach der neufestsetzung der erlaubten stückzahl mind. 5 jahre vergangen sind.helmsp hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:27Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.
Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
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Auch erben aendert die stueckzahl
Daher unbedingt zuerst erweitern, platzhalter deauf, dann erben.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- combatmiles
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
... so wie ich gsagt hab...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Erweiterung und Verlassenschaft
combatmiles hat geschrieben: ↑Do 8. Sep 2022, 11:28auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
So und nicht anders!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen
Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will. Nachträglich geht das halt nicht mehr.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.
Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.
Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.
Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Platzhalter bekommst du deutlich unter 50€.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 9. Sep 2022, 17:52Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.
Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.
Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.
Hat jeder Fachhandel zur genüge rum liegen.
Solche Plätze machen durchaus Sinn wenn man auf die Traumwaffe wartet ohne Platzverlust bei einer eventuellen Erbschaft zwischendurch.
MfG
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft
Hier stellt sich mir die Frage: Wird dann nicht bei der nächsten möglichen Erweiterung die Erbschaft einfach als "vorgezogene Erweiterung" bewertet und somit auf lange Sicht eigentlich wenig bewirkt?gunlove hat geschrieben: ↑Fr 9. Sep 2022, 18:27Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.