Ja genau, danke. Meine Frage ist eben, wird das auch gemacht, oder wird das Teil von der Behörde vernichtet, weil weniger umständlich?gewo hat geschrieben: ↑Mo 5. Sep 2022, 10:04die eben nur (wieder) in umlauf gebracht werden darf wenn sie beschossen und gekennzeichnet istyoda hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 23:37Es geht halt weder um einen Beschuss noch um einen Import, nur darum eine Fundwaffe zu behalten.gewo hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 16:08seit der neuen beschussverordnung die festlegt dass der importeuer keine waffen bwz waffenteile ohne seriennummer mehr ausgeben darf sollte es das eigentlich gewesen sein mit den "0000"yoda hat geschrieben: ↑Fr 2. Sep 2022, 14:47Das Benutzerhandbuch des ZWR widerspricht dir glaube ich, da steht meiner Erinnerung nach irgendwo drin dass bei einer unbekannten Herstellernummer "0000" im ZWR einzutragen ist. Man kann ja nicht einfach Waffennummern erfinden die nur der Hersteller vergibt.
und welche nummer ich drauf mache dass entscheide ich als importeur
haendlerkuerzel (in meinem fall DOAC) staat (AT) importjahr (22) und dann das was ich will
zb DOAC AT 22 LMAA0815
die vergebenen nummern muss ich in meinem beschussbuch fuehren und ggf der behoerde jederzeuet beauskunften koennen
steht aber eh alles in den verordnungen ...
das ist der punkt
Ich möchte einfach eine "Hätten Sie das doch früher gesagt..."-Situation vermeiden, wenn irgendwie möglich. Abgesehen davon, dass das generell eine Fragestellung ist, auf die man anscheinend nicht so einfach eine Antwort bekommt.
Ich möchte jetzt halt auch nicht vorab zig €€ hinlegen um einen Anwalt damit zu beschäftigen, wenn ich noch nicht einmal weiß, ob überhaupt was auftaucht.
Gab es da nicht einen Rechtssatz zum Thema Kennzeichnung historischer Waffen? Das ist halt absolut nicht mein Fachgebiet.Promo hat geschrieben: ↑Mo 5. Sep 2022, 09:59Die P.38 wurde [endmontiert] von drei Firmen: Walther, Mauser und Spreewerk. Es gibt wilde Kombinationen aus Zulieferern und insbesondere in den letzten Kriegstagen war nicht zwangsweise der drauf stehende Code auch die tatsächlich endmontierende Firma (z.B. ac codierte Waffen die bei Mauser gebaut wurden, wobei der ac codierte Teil bei FN in Belgien hergestellt wurde). Auch gab es abweichende Modelle (Walther HP), und zu Anfang des Krieges welche mit Walther-Schleife oder mit Code 480, etc. Das Baujahr ist bei den meisten Fertigungen auch mit zwei Ziffern zu finden, aber war zu Ende des Krieges (Aufbrauchen von (Ausschuss)Teilen, etc.) nicht immer aussagekräftig.Flying Dog hat geschrieben: ↑Sa 3. Sep 2022, 08:03Ich hab ein wenig in amerikanischen Foren recherchiert und P38, die nur die kodierte Werkskennzeichnung (Adler mit "135", etc - bei Interesse bitte selbst nachlesen), aber nirgends eine weiterführende fortlaufende Nummer oder Jahresangabe haben, tauchen immer wieder mal in dortigen Erbschaften auf. Für so unrealistisch halte ich es auch nicht, dass zb. gegen Kriegsende etwas vom Band verschwindet, bevor es weitere Markierungen erhält.
Jedenfalls.. für den Fall, das die wirklich auftauchen sollte und zb nur mit einem Werkswappen oder sowas markiert ist, haben wir eine Chance die wieder zurückzubekommen? Nachgekennzeichnet, oder was auch immer die Behörde damit macht, oder schlimmstenfalls demilitarisiert?
Um den Hersteller von der gegenständlichen Waffe zu bestimmen müsste man also die Herstellerbeschriftung lesen und mit den Abnahmestempeln (Adler 135, Adler 359, Adler 88, ...) vergleichen, um hier mehr sagen zu können. Es führt hier zu weit wenn ich jede eventuelle Variante aufzähle.
Die Behörde darf nicht irgendwelche Stempel ausfräsen oder die Waffe sonstwie bearbeiten. Halte ich auch für unmöglich und hätte ich noch nie gehört, dass sie irgendwelche Modifikationen an der Waffe macht.
Das Thema kommt mir total widersprüchlich vor. Die Waffe muss gekennzeichnet werden, aber die Behörde darf nicht kennzeichnen...?!? Irgendeine Praxis muss es da doch geben.
Um die genaue Typisierung mache ich mir dann Gedanken, sofern das Teil auftaucht, aber danke!