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WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von RAR » Do 23. Jun 2022, 21:37

ReneSbg hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:17
Dankeschön Herr Schlauberger …
… und tschüss. Wer sich so nicht in der Hand hat, sollte keinesfalls eine geladene Waffe benutzen dürfen, womit mein Engagement an deinem Fall sein abruptes Ende gefunden hat. <klick>
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von ReneSbg » Do 23. Jun 2022, 22:06

RAR hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:37
ReneSbg hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:17
Dankeschön Herr Schlauberger …
… und tschüss. Wer sich so nicht in der Hand hat, sollte keinesfalls eine geladene Waffe benutzen dürfen, womit mein Engagement an deinem Fall sein abruptes Ende gefunden hat. <klick>

Das hat aber auch nichts aber garnichts mit einer geladenen Waffe zu tun

Wie gesagt Danke für die jenigen die mir eine saubere und normale ohne Persönliche Angriffe Auskunft gegeben haben!

Für die anderen finde ich nichts tut mir leid...

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rider650
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von rider650 » Do 23. Jun 2022, 22:59

RAR hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:28
...
Also war auch dieser Aufwand für mich ein vermeidbarer, meine Recherche war schlecht und nun habe ich (voraussichtlich) in ein paar Wochen die Möglichkeit, Kat. B Waffen zu besitzen -- die ich aber wohl nicht nutzen werde. Also waren auch diese ca. 400 Euro im Projekt "Entspannungschießen" für mich rausgeschmissenes Geld. Aber was soll's, ich habe meinen Spaß damit und betrahcte den Weg als Ziel.
Du wirst noch schnell genug drauf kommen, dass es auch schön präzise Kat B Langwaffen gibt ;)

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit“

Beitrag von howa308 » Do 23. Jun 2022, 23:55

Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.

Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.

Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.

Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.

Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
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AUG-andy
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit“

Beitrag von AUG-andy » Fr 24. Jun 2022, 00:04

howa308 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 23:55
Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.

Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.

Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.

Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.

Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
Wenn du alles gelesen hättest, würdest du feststellen, dass es diese "Empfehlung" schon gegeben hat. Dazu hat er sich aber nicht geäußert.
MfG
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von ReneSbg » Fr 24. Jun 2022, 06:18

Stimmt das könnte ich machen mit meiner Freundin! Gute Idee!

Ja manche Antworten sind hier unter aller Sau!

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von RAR » Fr 24. Jun 2022, 08:05

rider650 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 22:59
Du wirst noch schnell genug drauf kommen, dass es auch schön präzise Kat B Langwaffen gibt ;)
Satanas, weiche von mir!
:lol:
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit“

Beitrag von howa308 » Fr 24. Jun 2022, 09:13

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 00:04
howa308 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 23:55
Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.

Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.

Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.

Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.

Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
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Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
Wenn du alles gelesen hättest, würdest du feststellen, dass es diese "Empfehlung" schon gegeben hat. Dazu hat er sich aber nicht geäußert.
Habe alles gelesen.

Ich wollte es nur mal sachlich zusammenfassen und außerdem steht ja auch noch etwas anderes in meinem Text.
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit“

Beitrag von ronhan » Fr 24. Jun 2022, 10:08

howa308 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 23:55

Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.

Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.

Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.

Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.

Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
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Grüße, Ronald

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit“

Beitrag von ReneSbg » Fr 24. Jun 2022, 13:10

ronhan hat geschrieben:
Fr 24. Jun 2022, 10:08
howa308 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 23:55

Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.

Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.

Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.

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( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
:text-goodpost:

Anmerken möchte ich das das nicht nur der Waffenhändler das gesagt hat sondern auch die BH beim ausmachen des Termins sagte ich bereits das ich eine Dienstunfähigkeit des Zivis habe daraufhin wurde nur gesagt das ist OK!

Natürlich war das alles Mündlich am Telefon dadurch auch kein Beweis....

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von Joewood » Fr 24. Jun 2022, 13:20

Trijikon hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 18:14

Also wenn ich nicht einmal geringfügig tauglich bin und sogar für den Zivi Dienst untauglich bin (die pflanzen unter anderem Blümchen im Stadtpark) würde ich mir nicht zutrauen eine Waffe auch nur anzugreifen.
Selbst bei Psycho Eignung würde ich in so einem Fall ein lebenslanges (echtes) Waffenverbot aussprechen.
Stell dir mal vor ein Blinder darf mit Waffen hantieren oder ein Epileptiker etc.
Ich bemitleide dich für deine extrem schwere Beeinträchtigung aber glaub mir kegeln ist auch lustig.

LG Wolfgang
Also Was manche hier schreiben ist Bullsh***
Nur, um deine Sicht etwas gerade zu rücken... ich selbst war damals 4er tauglich aufgrund einer (sehr) leichten Skoliose sowie eines (sehr) leichten Hohlkreuzes. Edit: meine (nicht mit Sehbehelfen korrigierte) Fehlsichtigkeit von etwa 1 Dioptrie kommt auch noch dazu :shock: Das beeinträchtigt mich im allgemeinen Leben so sehr, dass ich es in einer körperlich extrem fordernden Sportart zu Staatsmeisterehren gebracht habe.
Da das Bundesheer aber 0 Bock auf irgendwelche Regressansprüche hat, falls auch nur IRGENDWAS passiert, das auf eine Tätigkeit zurückzuführen ist, die mit der medizinischen Indikation in zusammenhang zu bringen wäre, stufen sie lieber vorsorglich die Tauglichkeit runter.*
Hätte ich eine echte (operativ behandelbare) Skoliose gehabt wäre ich fix untauglich gewesen. genau so wie ein Schulkollege von mir, der sich die Lendenwirbelsäule gebrochen hat (ohne auch nur die geringste Aufallserscheinung, weil das Rückenmark nicht betroffen war) - der war auch direkt untauglich, obwohl er nach dem Knochenbruch (mehr war es im Endeffekt nicht) längst wieder voll fit war. Die wollen schlicht nix riskieren...

Nur um das mal klar zu stellen... ein Blinder (wenn auch nur auf einem Auge) oder Epileptiker wäre auch direkt untauglich gewesen... 3er tauglich ist praktisch gesund im normalen Alltag


*) nur um dir die perversion dieser Vorgehensweise vor Augen zu führen: ich durfte nicht schwerer heben und tragen als 10 oder 15kg (weiß nimmer genau; zu lange her), war aber der erste, der den Schlüssel zur Kraftkammer bekommen hat, wo ich mit Gewichten weit jenseits von meiner Tragebefreiung hantiert hab :headslap: :tipphead:

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