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Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MartinRaml
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Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von MartinRaml » Do 23. Jun 2022, 12:41

Hallo,

Also ich habe eben eine WBK erlangt und kann somit zwei Waffen registrieren. Die freundliche Dame bei der Polizei hat mir dabei de Tipp gegeben, nicht gleich zwei Waffen mit dem selben Kaliber zu registrieren damit ich nicht gleich anstehe.
Nun habe ich schon eine alte Waffe von meinem Opa zu übernehmen und somit bleibt nur ein Slot.

Meine Frage an die Community:
Kann ich den Druckteil eines anderen Kalibers (.22 LR auf 9mm Pistole) als Zubehör eintragen lassen? Und wenn ja, bei welchen Waffen ist das möglich? Ich teste zur Zeit noch Leihwaffen durch, aber das wäre ein gutes Kaufsargument für eine spezielle Waffe. Ich bin recht offen für verschiedene Hersteller und da sehe ich schon recht viele Unterschiede.

Danke im voraus

Martin

titan
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von titan » Do 23. Jun 2022, 13:44

Servus,

Du darfst nach der derzeitigen Gesetzeslage die doppelte Anzahl an Zubehör(-teilen), also bspw. eine Trommel, Schlitten, Lauf, Verschlusskopf, etc. oder als Baugruppe wie ein bspw. ein Verschluss oder ein Wechselsystem etc. unabhängig und zusätzlich zur Basiswaffe ohne Eintrag besitzen.

Welche Begründung hast du für die WBK angegeben?
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sparrow77
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von sparrow77 » Do 23. Jun 2022, 15:03

MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 12:41
Hallo,

Also ich habe eben eine WBK erlangt und kann somit zwei Waffen registrieren. Die freundliche Dame bei der Polizei hat mir dabei de Tipp gegeben, nicht gleich zwei Waffen mit dem selben Kaliber zu registrieren damit ich nicht gleich anstehe.
Nun habe ich schon eine alte Waffe von meinem Opa zu übernehmen und somit bleibt nur ein Slot.

Meine Frage an die Community:
Kann ich den Druckteil eines anderen Kalibers (.22 LR auf 9mm Pistole) als Zubehör eintragen lassen? Und wenn ja, bei welchen Waffen ist das möglich? Ich teste zur Zeit noch Leihwaffen durch, aber das wäre ein gutes Kaufsargument für eine spezielle Waffe. Ich bin recht offen für verschiedene Hersteller und da sehe ich schon recht viele Unterschiede.

Danke im voraus

Martin
Du könntest Dir z.B. eine CZ Shadow 2 in 9mm kaufen und ein 22er Wechselsystem dazu.
Auf der WBK wären dann 1 B-Platz und 1 Wechselsystemplatz belegt.

MartinRaml
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von MartinRaml » Do 23. Jun 2022, 15:15

titan hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 13:44
Servus,

Du darfst nach der derzeitigen Gesetzeslage die doppelte Anzahl an Zubehör(-teilen), also bspw. eine Trommel, Schlitten, Lauf, Verschlusskopf, etc. oder als Baugruppe wie ein bspw. ein Verschluss oder ein Wechselsystem etc. unabhängig und zusätzlich zur Basiswaffe ohne Eintrag besitzen.

Welche Begründung hast du für die WBK angegeben?
Ich hab als Begründung Sportschiessen angegeben. Da sind dann doch die .22 ein wenig preiswerter als die 9mm Patronen. 9mm macht halt mehr Spass.

MartinRaml
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von MartinRaml » Do 23. Jun 2022, 15:20

sparrow77 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:03
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 12:41
Hallo,

Also ich habe eben eine WBK erlangt und kann somit zwei Waffen registrieren. Die freundliche Dame bei der Polizei hat mir dabei de Tipp gegeben, nicht gleich zwei Waffen mit dem selben Kaliber zu registrieren damit ich nicht gleich anstehe.
Nun habe ich schon eine alte Waffe von meinem Opa zu übernehmen und somit bleibt nur ein Slot.

Meine Frage an die Community:
Kann ich den Druckteil eines anderen Kalibers (.22 LR auf 9mm Pistole) als Zubehör eintragen lassen? Und wenn ja, bei welchen Waffen ist das möglich? Ich teste zur Zeit noch Leihwaffen durch, aber das wäre ein gutes Kaufsargument für eine spezielle Waffe. Ich bin recht offen für verschiedene Hersteller und da sehe ich schon recht viele Unterschiede.

Danke im voraus

Martin
Du könntest Dir z.B. eine CZ Shadow 2 in 9mm kaufen und ein 22er Wechselsystem dazu.
Auf der WBK wären dann 1 B-Platz und 1 Wechselsystemplatz belegt.
Die Shadow 2 ist eine nette Waffe, hab sie schon ausgeliehen. Eher im höheren Preissegment, aber wenn man zum Modifizieren anfängt um andere auf dasselbe Niveau zu bringen, kommt man auf dasselbe. Ist auf jedenfall auf meiner Liste.

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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jun 2022, 16:19

MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:20
sparrow77 hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:03
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 12:41
Hallo,

Also ich habe eben eine WBK erlangt und kann somit zwei Waffen registrieren. Die freundliche Dame bei der Polizei hat mir dabei de Tipp gegeben, nicht gleich zwei Waffen mit dem selben Kaliber zu registrieren damit ich nicht gleich anstehe.
Nun habe ich schon eine alte Waffe von meinem Opa zu übernehmen und somit bleibt nur ein Slot.

Meine Frage an die Community:
Kann ich den Druckteil eines anderen Kalibers (.22 LR auf 9mm Pistole) als Zubehör eintragen lassen? Und wenn ja, bei welchen Waffen ist das möglich? Ich teste zur Zeit noch Leihwaffen durch, aber das wäre ein gutes Kaufsargument für eine spezielle Waffe. Ich bin recht offen für verschiedene Hersteller und da sehe ich schon recht viele Unterschiede.

Danke im voraus

Martin
Du könntest Dir z.B. eine CZ Shadow 2 in 9mm kaufen und ein 22er Wechselsystem dazu.
Auf der WBK wären dann 1 B-Platz und 1 Wechselsystemplatz belegt.
Die Shadow 2 ist eine nette Waffe, hab sie schon ausgeliehen. Eher im höheren Preissegment, aber wenn man zum Modifizieren anfängt um andere auf dasselbe Niveau zu bringen, kommt man auf dasselbe. Ist auf jedenfall auf meiner Liste.
Die Shadow 1 und 2 als höherpreisig zu bezeichnen ist falsch.
Ist eine gute Basis zum Beginn mit der man nichts falsch macht.
Da gibt's weitaus teurere (Sport) Waffen, auch für den Einstieg.
Die Waffe macht nur einen Bruchteil der Munitionskosten aus bei öfteren Schießen im Monat. Wenn Geld der limitierendeFaktor ist, würde ich an deiner Stelle sowieso bei KK bleiben. Da bekommst du 1000 Schuß um 100€ oder billiger, je nach Angebot. Macht dem Spaß keinen Abbruch, auch wenn dir das viele hier einreden wollen. Die letzten Monate boomt der Verkauf von KK Waffen wegen der Munipreise. Für dich wäre eine G44, eine Mark4, oder Hämmerli x-esse als WS zum Reinschnuppern genau das Richtige.
MfG
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von titan » Do 23. Jun 2022, 16:48

Nur als Tipp:

- Ohne "Selbstverteidigung" hast du auf der WBK grundsätzlich mal 2 Plätze "verschenkt". Die kannst du aber im Zuge einer Erweiterung immer noch bekommen.

- An deiner Stelle würde ich Wechselsysteme/Zubehöre vorerst mal soweit wie möglich vermeiden, wenn du einmal weitere Plätze durch Erweiterung haben willst. Du musst nämlich begründen, warum du diese benötigst und mit Zubehör, dass du für Sport verwendest ist das mitunter schwieriger zu begründen, als wenn du keines hast. Da wird dir die BH nämlich hinsichtlich der Waffe vom Großvater (sofern es sich um keine Sportwaffe handelt) sagen, dass du diese eben veräußern musst, wenn du die beantragten Plätze mit anderen Waffen als der Begründung belegst.

- Sammle lieber ein paar Ergebnislisten und geh damit erweitern. Das verbessert deine Ausgangslage ungemein.
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jun 2022, 16:59

titan hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 16:48
Nur als Tipp:

- Ohne "Selbstverteidigung" hast du auf der WBK grundsätzlich mal 2 Plätze "verschenkt". Die kannst du aber im Zuge einer Erweiterung immer noch bekommen.

- An deiner Stelle würde ich Wechselsysteme/Zubehöre vorerst mal soweit wie möglich vermeiden, wenn du einmal weitere Plätze durch Erweiterung haben willst. Du musst nämlich begründen, warum du diese benötigst und mit Zubehör, dass du für Sport verwendest ist das mitunter schwieriger zu begründen, als wenn du keines hast. Da wird dir die BH nämlich hinsichtlich der Waffe vom Großvater (sofern es sich um keine Sportwaffe handelt) sagen, dass du diese eben veräußern musst, wenn du die beantragten Plätze mit anderen Waffen als der Begründung belegst.
Falsch
Was hätte er verschenkt?
Du bekommst immer 2 Plätze zu Beginn.
Das erlaubt dir 4 Zubehörplätze.
Egal was er sich kauft, wenn genügend Listen vorhanden sind, ist eine Erweiterung vor den 5 Jahren jederzeit möglich. Und 5 Plätze bekommst du nach 5 Jahren ganz ohne irgendwas. Ohne Listen und Verein, danach weitere 2 Plätze alle 5 Jahre. Bis maximal 10 Stück.
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von Promo » Do 23. Jun 2022, 17:04

Ist offenbar eh schon zu spät: WBK hättest mit zwei Plätzen auffüllen sollen und erst dann die Waffe vom Opa erben - weil dir dann die Behörde zusätzliche Plätze geben hätte müssen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von titan » Do 23. Jun 2022, 17:31

AUG-andy hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 16:59
Falsch
Was hätte er verschenkt?
Du bekommst immer 2 Plätze zu Beginn.
Das erlaubt dir 4 Zubehörplätze.
Egal was er sich kauft, wenn genügend Listen vorhanden sind, ist eine Erweiterung vor den 5 Jahren jederzeit möglich. Und 5 Plätze bekommst du nach 5 Jahren ganz ohne irgendwas. Ohne Listen und Verein, danach weitere 2 Plätze alle 5 Jahre. Bis maximal 10 Stück.
"verschenkt" unter Anführungszeichen. Zwei Plätze bekommt man für SV immer. Der höhere Bedarf ergibt sich aus der Nichteignung als Sportwaffe, was man mit den belegbaren Eigenschaften der SV Waffen bzw. der Nichtteilnahme (zb. HA Bewerb) auch verhältnismäßig leicht begründen kann. Diese Plätze sind also neben dem Sportschießen immer als zusätzliche Plätze anzusehen. Sportwaffen lassen sich nun mal viel leichter von SV Waffen abgrenzen und begründen als von Sportwaffen an sich bzw. von falsch belegten Sportwaffenplätzen. Dies gilt auch dann, wenn ein SV Platz mit einer untypischen Waffe belegt wäre, da dir die SV Plätze als solche unabhängig von der Belegung als solche zustehen. Also nix mit falsch.

Zu den Erbwaffen wollte ich nichts schreiben weil ich den Fokus nicht auf das Ablegen seiner Verwandten legen wollte. Falls der Großvater aber noch lebt, kann er ihm die Waffe immer noch zurückgeben und hoffen, dass er eine Vererbung als letzter Wille erwähnt. Wenn nicht, kann er die Waffe immer noch später auf einen Platz erwerben, den er jetzt damit auch schon belegt.
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von Da_Mani » Do 23. Jun 2022, 17:34

Seit wann gibts denn Sportwaffenplätze und SV Plätze???
:at2:
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jun 2022, 17:39

titan hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 17:31
AUG-andy hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 16:59
Falsch
Was hätte er verschenkt?
Du bekommst immer 2 Plätze zu Beginn.
Das erlaubt dir 4 Zubehörplätze.
Egal was er sich kauft, wenn genügend Listen vorhanden sind, ist eine Erweiterung vor den 5 Jahren jederzeit möglich. Und 5 Plätze bekommst du nach 5 Jahren ganz ohne irgendwas. Ohne Listen und Verein, danach weitere 2 Plätze alle 5 Jahre. Bis maximal 10 Stück.
"verschenkt" unter Anführungszeichen. Zwei Plätze bekommt man für SV immer. Der höhere Bedarf ergibt sich aus der Nichteignung als Sportwaffe, was man mit den belegbaren Eigenschaften der SV Waffen bzw. der Nichtteilnahme (zb. HA Bewerb) auch verhältnismäßig leicht begründen kann. Diese Plätze sind also neben dem Sportschießen immer als zusätzliche Plätze anzusehen. Sportwaffen lassen sich nun mal viel leichter von SV Waffen abgrenzen als von Sportwaffen und noch viel besser von Sammlerwaffen auf falsch belegten Sportwaffenplätzen. Dies gilt auch dann, wenn ein SV Platz mit einer untypischen Waffe belegt wäre, da dir die SV Plätze als solche unabhängig von der Belegung als solche zustehen. Also nix mit falsch.

Zu den Erbwaffen wollte ich nichts schreiben weil ich den Fokus nicht auf das Ablegen seiner Verwandten legen wollte. Falls der Großvater aber noch lebt, kann er ihm die Waffe immer noch zurückgeben und hoffen, dass er eine Vererbung als letzter Wille erwähnt. Wenn nicht, kann er die Waffe immer noch später auf einen Platz erwerben, den er jetzt damit auch schon belegt.
Die einfachste Methode sind die 5 Jahre abzuwarten.
Ohne Listen und Verein.
Da sind wir uns hoffentlich einig. ;)
Alles andere ist mit entsprechenden Aufwand verbunden, und jede Behörde hat ihre eigenen Maßstäbe. Die einen wollen Unmengen von Listen, den anderen reichen 4-5 aus. Von daher ist deine Aussage bedingt richtig. Es wird halt nicht nach einem einheitlichen Muster erweitert, sondern nach Lust und Laune. Traurig, aber gelebte Praxis.
MfG
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jun 2022, 17:40

Da_Mani hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 17:34
Seit wann gibts denn Sportwaffenplätze und SV Plätze???
Gibt's eh nicht. ;)
Nur wissen das Einige nicht.
MfG
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von titan » Do 23. Jun 2022, 18:00

AUG-andy hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 17:39
Die einfachste Methode sind die 5 Jahre abzuwarten.
Ohne Listen und Verein.
Da sind wir uns hoffentlich einig. ;)
Kann man machen, Für mich wärs nix. Ich habe vor nicht all zu langer Zeit jemandem mit Listen und gut begründetem Antrag von 2 auf 10 Plätze verholfen. SV und Sportplätze gibt es so zwar nicht auf der WBK, aber wenn du eine Erweiterung haben möchtest schaut sich die BH sehr wohl deinen Akt an und wie die Plätze begründet und belegt wurden. Nennt sich Begründung. Je stringenter die Herangehensweise und die Belegungsgeschichte, umso besser.
AUG-andy hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 17:39
Alles andere ist mit entsprechenden Aufwand verbunden, und jede Behörde hat ihre eigenen Maßstäbe. Die einen wollen Unmengen von Listen, den anderen reichen 4-5 aus. Von daher ist deine Aussage bedingt richtig. Es wird halt nicht nach einem einheitlichen Muster erweitert, sondern nach Lust und Laune. Traurig, aber gelebte Praxis.
Das kann durchaus so sein, besonders wenn man so an die Sache herangeht wie der Threadstarter. Allerdings werden viele andere relativ froh sein, nicht nach einheitlichem Muster erweitern zu müssen und auch nicht zu haben.
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MartinRaml
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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Beitrag von MartinRaml » Do 23. Jun 2022, 21:33

Danke für die Hinweise, waren einige ganz wertvoll. Die Dame von der Polizei (ich bin Städter und muss zur Polizei) hat mir was von den Ergebnisslisten erzählt, war aber nicht spezifisch. Auch scheint es nach ihr öfter vorzukommen, dass Leute auf KK wechseln wollen, aus welchem Grund auch immer.
Bis ich die WBK bekommen habe wollte ich sofort eine Waffe (Glock) kaufen, aber jetzt will ich sowieso noch soviele wie möglich testen und bessere Serien zusammen bekommen bevor ich mich binde. Glock aber wird es aller Wahrscheinlichkeit aber nicht.

Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.

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