nein ich habe keine gr. Magazine im altbesitz, ich hab mir erst im März ein SLG gekauft und versuche nun die Magazine zu kaufen, bzw.
die Berechtigung zu bekommen.
Sportschütze bin ich ja, der Ausweis liegt auch dem Waffenreferat vor, auch habe ich ein paar Listen nur eben noch keine von Bewerben die mehr als 10 Schuss erfordern...
Im §17 Abs 3 steht tatsächlich:
(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Ich habe nachgefragt ob ich nach 21 Jahren WBK, inkl. 10 Plätzen und Sportschütze, nun eine verlässliche Person bin...
Im Gesetz steht nichts von einer Bestätigung eines Vereins nach §11b
Grundsätzlich habe ich bisher immer einen guten Eindruck vom Waffenreferat gehabt aber warum hier verstehe ich den "Aufwand" nicht ganz. Auch die Aussage, weil ich nach Erweiterung auf 12 Plätze gefragt habe: wenn ich nicht min. 3 mal die Woche trainiere und Landesmeister oder so bin, dann sieht sie keine Möglichkeit zu erweitern...
stößt mir sauer auf
