hier steht mehr:KarawankenHippie hat geschrieben: ↑Do 17. Mär 2022, 16:27Es geht wieder rund...
Auch in den ÖR kommt das Thema seit heute wieder hoch.
https://www.zeit.de/news/2022-03/17/erm ... gle.com%2F
zitat:
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde die «Abkühlphase» nicht beziehungsweise nur unvollständig eingehalten: Nach österreichischem Recht müssen drei Tage zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages über die Waffe und deren Übergabe an den Käufer liegen. Das österreichische Waffenrecht sieht allerdings keine Sanktion im Falle eines solchen Verstoßes vor. «Bei korrekter Einhaltung der Abkühlphase wäre der Täter zum Tatzeitpunkt noch nicht im Besitz der beiden Waffen gewesen und hätte die Amoktat - jedenfalls zur gegebenen Zeit und in der gegebenen Art und Weise - nicht ausführen können», heißt es in der Mitteilung der Behörden.
wenn das stimmt
dann schei*e ....
edit:
is bloedsinn von wegen "keine sanktionen"
WaffG 1996 §51 (2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.