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Schusswaffen 0.0 Promille
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schusswaffen 0.0 Promille
Ich trinke keinen Schluck Alkohol wenn ich mit Waffen zu tun habe.
Aber was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
0.0 Promille?
0,1 Promille?
0,5 Promille?
Etwas anderes?
Macht es rechtlich einen Unterschied ob man die Waffe in der öffentlich führt oder zuhause im Holster trägt und ein Glas Wein trinkt?
Das man nichts trinken soll wenn man mit Schusswaffen zu tun hat ist unmissverständlich klar. Mich würde es aber trotzdem einfach so interessieren was das Gesetz dazu sagt.
Aber was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
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0,5 Promille?
Etwas anderes?
Macht es rechtlich einen Unterschied ob man die Waffe in der öffentlich führt oder zuhause im Holster trägt und ein Glas Wein trinkt?
Das man nichts trinken soll wenn man mit Schusswaffen zu tun hat ist unmissverständlich klar. Mich würde es aber trotzdem einfach so interessieren was das Gesetz dazu sagt.
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Brauchst nur draufklicken. Die Suche im RIS ist net wesentlich schwerer als hier im Forum
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... fb46d179da
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... fb46d179da
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
@ John Connor:
"12.04.2022 22:22:04
Das gesuchte Dokument konnte nicht angezeigt werden."
"12.04.2022 22:22:04
Das gesuchte Dokument konnte nicht angezeigt werden."
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- .50 BMG
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Das ist schlecht. Bei mir gings, jetzt gehts auch nimma. Vielleicht gibts da ein timeout?
In a nutshell.
1.) Gehst auf www.ris.bka.gv.at
2.) Klickst auf Judikatur
3.) Klickst auf VwGH
4.) Bei „Suchworte“ gibst „Alkohol“ ein
5.) Bei „Norm“ gibst „WaffG“ ein
6.) Klickst „Suche starten“
7.) Links oben Kästchen (das neben Nr) anhaken (alles marken)
8.) Auf „markierte Dokumente anzeigen“ klicken
Wennst statt der Rechtssätze die Erkenntnisse haben willst, musst vor (6) den Haken oben ändern. Beides gleichzeitig (Rechtssätze und Volltext) tät ich net empfehlen, das wird unübersichtlich.
Im jeweiligen Rechtssatzdokument kannst dann bei Interesse aber das Bezug habende Erkenntnis aufrufen (links oben)
Hoffe, es hilft
Gruß
J.
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Der letzte Schritt geht schief mit der Verlinkung.
klick mich
Dann wie von John Connor erwähnt, alles auswählen, "markierte Dokumente anzeigen"
Das sollte gehn.
klick mich
Dann wie von John Connor erwähnt, alles auswählen, "markierte Dokumente anzeigen"
Das sollte gehn.
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Na beim Bundesheer war das öfters der Fall. Alk und Waffen. Hauptmann usw...die waren lustig an der Grenze.
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
ohr4ptor hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 00:14Der letzte Schritt geht schief mit der Verlinkung.
klick mich
Dann wie von John Connor erwähnt, alles auswählen, "markierte Dokumente anzeigen"
Das sollte gehn.
das ist interessant
einer der rechtssaetze lautet
Das Mitführen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht in der Regel aus, die waffenrechtliche Verlässlichkeit einer Person zu verneinen (vgl. z. B. das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0559).
und gemeint ist ab 0,5 promille
na halleluja ….
war mir so nicht bekannt
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- combatmiles
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
na da werdn an Nehammer seine Cobrabuam schauen....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Genau der Gedanke kam mir auch - sind aber wohl nicht die einzigen Uniformierten ...combatmiles hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 07:28na da werdn an Nehammer seine Cobrabuam schauen....
Don' t try to argue with idi ots. They will bring you down to their level and beat you with experience
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Ich bin ned sicher aber ich glaub das brauchst ned als beamter. Das sind zwei paar schuhe …combatmiles hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 07:28na da werdn an Nehammer seine Cobrabuam schauen....
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Aber dann stellt sich ja ploetzlich wirklich die frage wie läuft dass wenn die waffenkontrolke kommt gegen ende vom zb geburtstagsfest wo das geburtsragskind genau dieses eine mal a bisserl zu viel intus hat.
Darf der dann die waffen zur kontrolle vorlegen,
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Ja natürlich. Das Organ handelt für die Behörde und gibt den Befehl zur Vorlage Dieser Befehl steht im Stufenbau der Rechtsordnung zwar ganz unten, verpflichtet Dich aber. Da bist dann nicht belangbar
Ist ähnlich als wenn ein Polizist Dir den Befehl gibt, gegen die StVO zu verstoßen.
Fraglich ist für mich, ob wer während einer Geburtstagsfeier nicht darf (§4 Abs 4 2. WaffV)
Ist ähnlich als wenn ein Polizist Dir den Befehl gibt, gegen die StVO zu verstoßen.
Fraglich ist für mich, ob wer während einer Geburtstagsfeier nicht darf (§4 Abs 4 2. WaffV)
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
das gilt aber nicht bei einer schlichten anordnung sondern erst wenn der beamte eine polizeiliche weisung aussprichtJohn Connor hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 08:48Ja natürlich. Das Organ handelt für die Behörde und gibt den Befehl zur Vorlage Dieser Befehl steht im Stufenbau der Rechtsordnung zwar ganz unten, verpflichtet Dich aber. Da bist dann nicht belangbar
Ist ähnlich als wenn ein Polizist Dir den Befehl gibt, gegen die StVO zu verstoßen.
fuer eine schlichte anordnung haftet der polizist soweit mir bekannt nicht
das machst du als buerger alles auf eigene kappe ...
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Wie unterscheide ich das als Normalbürger (gegebenenfalls im Suff*)?gewo hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 09:10das gilt aber nicht bei einer schlichten anordnung sondern erst wenn der beamte eine polizeiliche weisung aussprichtJohn Connor hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 08:48Ja natürlich. Das Organ handelt für die Behörde und gibt den Befehl zur Vorlage Dieser Befehl steht im Stufenbau der Rechtsordnung zwar ganz unten, verpflichtet Dich aber. Da bist dann nicht belangbar
Ist ähnlich als wenn ein Polizist Dir den Befehl gibt, gegen die StVO zu verstoßen.
fuer eine schlichte anordnung haftet der polizist soweit mir bekannt nicht
das machst du als buerger alles auf eigene kappe ...
*) über die hier kolportierten 0,5Promille, die man nach 2 Gläsern Wein mit der Liebsten durchaus mal haben kann...
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- .223 Rem
- Beiträge: 175
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Schusswaffen 0.0 Promille
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.