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Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Meine Frau hat sich vor 5 Wochen eine neue FFW beim Händler gekauft.
Vor 3 Tagen haben wir festgestellt das sie noch nicht im ZWR auf sie gemeldet ist.
Beim Händler angerufen: bla, bla bla, ja, ja machen wir schon….
Besteht Handlungsbedarf von unserer Seite?
Soweit ich mich erinnern kann ist der Händler verpflichtet die Waffe registrieren zu lassen oder irre ich mich da?
Und wie immer Vielen Dank im Voraus!
Edit: Die 6 Wochen sind in 3 Tagen Vorbei!
Vor 3 Tagen haben wir festgestellt das sie noch nicht im ZWR auf sie gemeldet ist.
Beim Händler angerufen: bla, bla bla, ja, ja machen wir schon….
Besteht Handlungsbedarf von unserer Seite?
Soweit ich mich erinnern kann ist der Händler verpflichtet die Waffe registrieren zu lassen oder irre ich mich da?
Und wie immer Vielen Dank im Voraus!
Edit: Die 6 Wochen sind in 3 Tagen Vorbei!
Zuletzt geändert von Michl9mm am Do 31. Mär 2022, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
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- .223 Rem
- Beiträge: 225
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Hat er nicht bis zu 6 Wochen Zeit ?
- KarawankenHippie
- .223 Rem
- Beiträge: 265
- Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
- Wohnort: Nordslowenien
Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Da fällt mir eine Geschichte beim Kauf einer Pistole ein.
Der etwas unbedarfte Mitarbeiter zum Chef: "Ääähhm ja soll ich ihm die jetzt registrieren...?"
Der Chef: "NAA KANNST SIE IHM AUCH SCHWARZ VERKAUFEN!!"
Der etwas unbedarfte Mitarbeiter zum Chef: "Ääähhm ja soll ich ihm die jetzt registrieren...?"
Der Chef: "NAA KANNST SIE IHM AUCH SCHWARZ VERKAUFEN!!"
Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
6 wochen hat er zeitMichl9mm hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 20:02Meine Frau hat sich vor 5 Wochen eine neue FFW beim Händler gekauft.
Vor 3 Tagen haben wir festgestellt das sie noch nicht im ZWR auf sie gemeldet ist.
Beim Händler angerufen: bla, bla bla, ja, ja machen wir schon….
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Soweit ich mich erinnern kann ist der Händler verpflichtet die Waffe registrieren zu lassen oder irre ich mich da?
Und wie immer Vielen Dank im Voraus!
ist schon vernueftig nach 5 wochen mal anzurufen da
weil es kann immer mal wo a fehler passieren
wenn der haendler dort aber rueckbestaetigt dass alles im laufen ist
dann bleiben zwei varianten
1.) es ist wirklich im laufen
-> fuer dich kein handlungsbedarf
2.) der mitarbeiter vom haendler der am telefon abgenommen hat, der hat nur irgendwas gebrabbelt um das telefonat schneller beenden zu koennen um wieder am handy oder an sonstwas rumspielen zu koennen, anstelle dass er nachgesehen hat ob es wirklich im laufen ist; dh schlecht gefuehrte mitarbeiter
-> fuer dich kein handlungsbedarf
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Die 6 Wochen sind am Montag vorbei!
Mir laungts, dass i woas
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Eine Rechnung wirst ja wohl haben, oder?
Grüße
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Rechnung haben wir.
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Bei mir san ma mal erst beim Verkauf an einen privaten draufgekommen das der ein paar Jahre vorher bei einem Händler gekaufte Revolver nie auf mich gemeldet war .
BH hat mir damals einen Brief geschickt das die betreffenden Waffe nicht in meinem Register aufscheint, ich möge mich bitte melden.
Hab denen den Zettel vom Händler vorgelegt, die Sache war erledigt.
BH hat mir damals einen Brief geschickt das die betreffenden Waffe nicht in meinem Register aufscheint, ich möge mich bitte melden.
Hab denen den Zettel vom Händler vorgelegt, die Sache war erledigt.
Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Also wenn ich bei meinem Händler eine Waffe kaufe dann geh ich schon mit der Registrierungsbestätigung nach Hause - der macht das Zug um Zug solange ich bei ihm im Geschäft bin.
Dass sich da einer so Zeit lässt versteh ich nicht - außer er hat selber keinen Zugang und muss das dann über die BH abwickeln - soll angeblich auch noch vorkommen.
Er muss ja sowieso im ZWR prüfen ob du einen Platz frei hast und da kann er die Waffe dann gleich reinbuchen normalerweise.
Dass sich da einer so Zeit lässt versteh ich nicht - außer er hat selber keinen Zugang und muss das dann über die BH abwickeln - soll angeblich auch noch vorkommen.
Er muss ja sowieso im ZWR prüfen ob du einen Platz frei hast und da kann er die Waffe dann gleich reinbuchen normalerweise.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Aber grundsätzlich hat der Kunde nach dem Kauf keine weiteren Pflichten, auch nicht die Holschuld die Registrierung nachzuprüfen oder seh ich das falsch?
Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Woher hast du dieses Gerücht?Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 07:42Also wenn ich bei meinem Händler eine Waffe kaufe dann geh ich schon mit der Registrierungsbestätigung nach Hause - der macht das Zug um Zug solange ich bei ihm im Geschäft bin.
Dass sich da einer so Zeit lässt versteh ich nicht - außer er hat selber keinen Zugang und muss das dann über die BH abwickeln - soll angeblich auch noch vorkommen.
Er muss ja sowieso im ZWR prüfen ob du einen Platz frei hast und da kann er die Waffe dann gleich reinbuchen normalerweise.
Der Händler muss gar nichts prüfen.
Er meldet die Waffe, aus fertig.
Wenn es eine Stückzahlüberschreitung gibt, meldet sich sowieso die Behörde.
Du könntest theoretisch mehrere Waffen am selben Tag kaufen auch wenn deine Karte voll ist.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Bei kat B liegt die komplette verantwortung beim haendler ( bzw bei der behoerde, denn die muss den eintrag schlussendlich vornehmen bzw autorisieren)
Der endkunde braucht sich um nix kuemmern bei kat B
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Re: Händler lässt die Waffe nicht registrieren?!
Es gibt a menge haendler die nicht beim ZWR club dabei sind.Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 07:42Also wenn ich bei meinem Händler eine Waffe kaufe dann geh ich schon mit der Registrierungsbestätigung nach Hause - der macht das Zug um Zug solange ich bei ihm im Geschäft bin.
Dass sich da einer so Zeit lässt versteh ich nicht - außer er hat selber keinen Zugang und muss das dann über die BH abwickeln - soll angeblich auch noch vorkommen.
Er muss ja sowieso im ZWR prüfen ob du einen Platz frei hast und da kann er die Waffe dann gleich reinbuchen normalerweise.
Die melden per post oder per email.
Eine ZWR registrierungsbestaetigung bei kat B an den kunden auszuhaendigen ist nirgendstwo vorgesehen.
Die gab es im ZWR zu beginn auch garnicht.
Bis die behoerde den ausdruck so einer kat B bestaetigung dann wegen irgendwelcher gschaftlhuber nachgeruestet hat
Es geht den haendler nix an wie viele kat B waffe ein kunde gemeldet hat.
Ist ja auch komplett unbedeutsam
Der stand kann ja aufgrund von verkäufen oder ankäufen aus den letzten wochen voellig anders sein
Ein ZWR eintrag dauert mit allem drum und dran ca 15minuten.
Das geht ned im zug des verkaufs einfach so mit.
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