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Taser führen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Taser führen
Hi
Rein aus Interesse möchte ich wissen ob man in Österreich einen Taser führen darf.
Wenn mich nicht alles täuscht fällt so ein Gerät ja in die Kategorie C und somit sollte ein führen mit Waffenpass oder eigentlich sogar mit einer Jagdkarte legal sein.
Danke
Greetings Oliver
Rein aus Interesse möchte ich wissen ob man in Österreich einen Taser führen darf.
Wenn mich nicht alles täuscht fällt so ein Gerät ja in die Kategorie C und somit sollte ein führen mit Waffenpass oder eigentlich sogar mit einer Jagdkarte legal sein.
Danke
Greetings Oliver
Re: Taser führen
Kontaktelektroschocker sind frei, die anderen sind Kat. C , ob das mit Jagdkarte funktioniert bin ich mir nicht sicher.
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Taser führen
Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Re: Taser führen
In einem früheren Thema hier kann ich mich erinnern das ein Taser als Kat. B genannt wird. Müsste man in der Sufu sicher noch was darüber er finden.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Taser führen
Meines Wissens gilt das für Kategorie B Waffen.nerd hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:10Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Die gültige Jagdkarte sollte ja generell zum Führen einer Kat C berechtigen.
Oder täusche ich mich jetzt?
Edit: Paragraph 35/2/2
Re: Taser führen
Ich habe das so wie geschrieben in Erinnerung. Führen, also geladen außerhalb eines Behältnisses, geht nur mit JK im Rahmen der Ausübung der Jagd, egal ob B oder C.Exitus hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:20Meines Wissens gilt das für Kategorie B Waffen.nerd hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:10Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
Als Jagdaufseher ist das nochmals was anderes.
Die gültige Jagdkarte sollte ja generell zum Führen einer Kat C berechtigen.
Oder täusche ich mich jetzt?
Edit: Paragraph 35/2/2
Wenn's anders wäre korrigiert mich bitte, aber ich hätte das so verstanden. Nachschlagen kann ich gerade nicht.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Taser führen
Führen von Kat. C rein dem WaffG nach prinzipiell mit gültiger Jagdkarte unbeschränkt und im ganzen Bundesgebiet. Jetzt kann man diskutieren ob mit "von solchen Schusswaffen" nur Jagdwaffen gemeint sind oder generell alle Kat. C.
Bei einem Taser wird man diesbezüglich keine Probleme mit dem Jagdgesetz haben. (Außer man geht wirklich damit jagen und zwar selbst dann wenn man zur Jagd im Revier berechtigt wäre...)
Das mit dem eigenen Revier kommt, ohne ins Detail zu gehen (es gibt einen eigenen Thread dazu), von einem Verbot im Jagdgesetz ggü. Gewehren. Achtung: Davon gibt's 9 Varianten (9 Bundesländer, 9 Landesjagdgesetze...) und gilt unabhängig von einer waffenrechtlichen Bewilligung, also auch für Personen mit Waffenpass und/oder § 18 Ausnahme!Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
- Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
- im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen;
- als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken; dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
- sich als Schießsportausübende mit ungeladenen Schusswaffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
Bei einem Taser wird man diesbezüglich keine Probleme mit dem Jagdgesetz haben. (Außer man geht wirklich damit jagen und zwar selbst dann wenn man zur Jagd im Revier berechtigt wäre...)
Re: Taser führen
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Taser führen
nähnerd hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:10Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
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fuehren von kat C fuer jaeger generell (auch geladen) ueberall erlaubt
fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstand
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Re: Taser führen
Das einzige was mich noch ein wenig verwirrt ist, dass im Paragraph 35 nur von Schusswaffen der Kategorie C die Rede ist.
Fällt ein Taser jetzt unter Schusswaffe oder nur unter Waffe?
Fällt ein Taser jetzt unter Schusswaffe oder nur unter Waffe?
Re: Taser führen
abwehrfaehigkeit eines menschen herabsetzen?
ja?
waffe
geschoss durch lauf?
ja?
schusswaffe
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Re: Taser führen
Sorry fürs Klugsch..., aber dann ist es doch nicht "führen", oder?gewo hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 08:38fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstandnerd hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:10Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
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trenck
"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei
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Re: Taser führen
dochtrenck hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 09:45Sorry fürs Klugsch..., aber dann ist es doch nicht "führen", oder?gewo hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 08:38fuehren von kat C fuer sportschuetzen (nur ungeladen) erlaubt am weg vom und zum beh. genehmigten schiesstandnerd hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:10Mit Jagdkarte führen geht immer nur im Rahmen der Ausübung der Jagd, und das wiederum nur in einem Revier wo du berechtigt bist (Jagdausübungsberechtigter oder mit Ausgehschein, jeweils nur mit gültiger Jagdkarte).
Wofür du allerdings einen Taser bei der Jagd brauchen solltest, erschließt sich mir nicht ganz.
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Re: Taser führen
eine Schusswaffe führt wer sie nicht transportiert
eine Schusswaffe transportiert wer
- sie nicht zugriffsbereit hat
- sich mit ihr auf einem zulässigen Weg befindet die mit dem Besitz oder der rechtmäßigen Verwendung der Schusswaffe im Zusammenhang steht
- den weg mit der waffe nicht fuer andere als unbedingt erforderliche zwecke unterbricht
- sie nicht in der bekleidung oder in einer direkt am körper befestigten tasche bei sich hat
Ect
ALLE bedingungen muessen eingehalten werden sonst ist es keinntransport
Der Umstand dass die Schusswaffe ungeladen ist - alleine für sich genommen - ändert nichts am führen
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Re: Taser führen
Im Waffenführerscheinkurs erfuhr ich, daß im Gesetz aufgeführt ist, daß man auf dem eigenen eingefriedeten Grund oder wenn dessen Besitzer die sogenannte Führbitte erhört, eine Waffe eben auch nicht führen kann, da der Versuch, sie trotzdem zu führen oder jemanden dazu zu verführen, sie zu führen, dazu führt, daß sie fürwahr eben doch nicht geführt wird, weil das dann ja dort kein Führen ist.
Zuletzt geändert von Waldkatzi am Fr 28. Jan 2022, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.