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Zusammengebautes Wechselsystem

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Do 13. Jan 2022, 13:23

Justin88 hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:03
combatmiles hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 06:46
oder die Nummer vom Griffstückl rausfeilen.. wenn ma eh scho grauslig drauf rumstippelt... :D :D :D
.....grauslig rumstippelt????

Geh bitte, Schönheit liegt doch bekanntlich im Auge des Betrachters.

Aber weil´s ggf zum Thema passt: Nummer aus dem Griffstück rausfeilen?

Frage an die Wissenden: Erlaubt oder Verboten?
Mit einem frei käuflichen Plastik/Alu/Stahlteil kann ich machen was ich will.
Rausfeilen, Fräsen, Stippeln, oder JB007 eingravieren. :lol:
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Do 13. Jan 2022, 13:27

Promo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 10:02
Edit, Frage an die Allgemeinheit hier herinnen: wer von denjenigen, die die Meinung vertreten, man dürfe zusätzlich zu Wechselsystemen auch passende Griffstücke besitzen ohne dass diese in die Stückzahl einzurechnen sind, haben tatsächlich Zubehör gemeldet? Und besitzt ihr dann auch dazu passende Griffstücke?
JA und JA
Und im näheren Umfeld ebenso 100%
Traue mich eine Wette abschließen :
Dass mehr als die Hälfte (würde fast 80% meinen) aller WS Besitzer haben ein oder mehrere Griffstücke oder Lower zu Hause.
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Simon80 » Do 13. Jan 2022, 13:54

Promo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 10:02
Edit, Frage an die Allgemeinheit hier herinnen: wer von denjenigen, die die Meinung vertreten, man dürfe zusätzlich zu Wechselsystemen auch passende Griffstücke besitzen ohne dass diese in die Stückzahl einzurechnen sind, haben tatsächlich Zubehör gemeldet? Und besitzt ihr dann auch dazu passende Griffstücke?
Ja und ja, bei mir haben ebenfalls alle die ich kenne weitere Griffstücke ausgenommen einer mit Kadet WS zur CZ Shadow II aber nur weil da das Griffstück nicht wirklich zu bekommen bzw. sehr teuer ist.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Glock1768 » Do 13. Jan 2022, 14:00

bei mir detto ... und ich hab Polizisten in der Familie, die ich darauf angesprochen habe ... kein Thema

Auch bei der waffenrechtlichen Kontrolle dieses Jahr (waren sogar 2x bei mir :D ... ) waren meine WS kein Problem ... beim Halbautomaten (nach 14.12.2019 gemeldet) wurde nach einem eventuellen Lower nicht mal gefragt
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Do 13. Jan 2022, 14:06

Promo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 10:02
Für mich (und andere) ist jemand der sämtliche Teile zum Zusammenbau einer Schusswaffe besitzt im Besitz einer kompletten Schusswaffe und nicht bloß im Besitz eines Wechselsystems.
Ihr Zwei seit da eher die Ausnahme als die Regel.
Und beide keine Juristen.
Von daher sehe ich keinen Anlass mir deswegen graue Haare wachsen zu lassen.
Oder vor Angst die WS wieder abzugeben. :lol:
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von hari » Do 13. Jan 2022, 14:48

titan hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 13:06
Ich verstehe ja euer Ansinnen, aber zwischen Rechtsbruch (Zusammenbau) und Möglichkeit zum Rechtsbruch besteht ein wesentlicher Unterschied.
Auf den Punkt. reload-smile

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Promo » Do 13. Jan 2022, 15:08

Ohne auf die Frage einzugehen, woher du meinen beruflichen Hintergrund glaubst zu wissen: wenn in diesem Forum nur noch Personen mit abgeschlossenem Jus-Studium, Gerichtsjahr und bestandener RA-Prüfung schreiben dürfen, dann wird es sehr still werden. Und letztlich schützt dich auch die Aussage dieser Personen nicht davor, dass ein Gericht die Angelegenheit anderweitig beurteilt. Nebenbei bemerkt hat User martin in diesem Post hier darauf hingewiesen, dass offenbar der Leiter der zuständigen Abteilung im BMI (mW ein Jurist, um trotzdem auf den Vorhalt des "Juristen" einzugehen), die Sichtweise von mir und manchen anderen Usern teilt. Eventuell führt das auch dazu, dass eine diesbezügliche Auslegung in einem der nächsten WaffG-Runderlässe Einzug finden wird. Ich hoffe, dass wir dazu vielleicht mehr erfahren können, was genau dessen Aussage war.

Bisweilen wurde die Diskussion in diesem Thread sehr sachlich geführt und themenbezogene Argumente ausgetauscht. Einige der Posts, insbesondere welche die du erstellt hast, gehen aber angriffig auf eine persönliche Ebene. Sowas trägt nicht nur inhaltlich nichts bei, sondern - auch wenn sie deinen augenscheinlich emotional erregten Zustand wiederspiegeln und für dich zweckmäßig erscheinen mögen - sind nicht dazu geeignet deine Position zu untermauern, oder sind gar kontraproduktiv aufzufassen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Do 13. Jan 2022, 16:07

Promo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 15:08
Einige der Posts, insbesondere welche die du erstellt hast, gehen aber angriffig auf eine persönliche Ebene. Sowas trägt nicht nur inhaltlich nichts bei, sondern - auch wenn sie deinen augenscheinlich emotional erregten Zustand wiederspiegeln und für dich zweckmäßig erscheinen mögen - sind nicht dazu geeignet deine Position zu untermauern, oder sind gar kontraproduktiv aufzufassen.
Angriffig nur in deinen Augen. Erregt? Im Gegenteil, eher belustigt von deinem Aussagen.
Aber hast du nicht selbst geschrieben, dass wir uns im Kreis drehen?
Deine Sichtweise stützt sich allenfalls auf Vermutungen was passieren könnte.
Fakt ist doch, dass es bislang keine Urteile dazu gibt.
Auch wenn du noch so lange und ausführliche Beiträge schreibst, ändert es nichts an der derzeitigen Situation. Die Mehrheit freut sich ein bisschen mehr Abwechslung zu haben auf (derzeit) legale Art und Weise.
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von titan » Do 13. Jan 2022, 16:13

Was mir noch aufgefallen ist: Das Zusammensetzen eines Wechselsystem zur Schusswaffe ist auch ohne 2. Griffstück/Lower aus den Teilen der Basiswaffe allein möglich. Auch sind WS denkbar, die ohne Griffstück Schussfähig blieben, wie z.B. das Oberteil einer P08.

Wenn einige Juristen jetzt anfangen, den Gesetzesrahmen über eine rechtliche Zuordnung von wesentlichen Waffenteilen nach eigenem Ermessen (zum jeweiligen Nachteil des Besitzers - sofern sich eine solche nachteilige Beurteilung eben ausgeht) umzudichten, dann gute Nacht! Wozu ist ein WS denn sonst da, als es eben im rechtlich gedeckten Rahmen zusammenzusetzen?

Wenn Wechselsysteme nach der Willkür und dem freien Geschmacksurteil von Beamten oder Behörden jetzt ihre rechtlichen Eigenschaften wechseln, wo soll das dann enden? Was hier jetzt produziert wird ist eine Mischung aus Kriminalisierung und Verleugnung der geltenden Gesetze mithilfe von technischen Merkmalen von Bauteilen, deren technische Eigenschaften ein Jurist letztlich gar nicht zu beurteilen hat und darf. Wenn wir das fortsetzen, dann dürfte man zukünftig nur mehr WS kaufen, deren Verwendung man im Zusammenhang mit den Basiswaffen des Besitzers absolut ausschließen kann und muss.

Ein Sachverständiger stellt fest, welcher Kategorie eine Waffe zuzuordnen ist. Ein Jurist hat Schusswaffen und wesentliche Teile von Schusswaffen rechtlich als solche zu behandeln und nicht anders. Punkt. Ein Strafbestand über die Überschreitung der zulässigen Anzahl von Schusswaffen im Zusammenhang mit WS existiert derzeit nicht, und das zu Recht (siehe erster Absatz).

Ich sehe die diskutierte Entwicklung eigentlich eher als Rechtsskandal nach dem unten stehenden Prinzip an, auch wenn ich normalerweise solche Sachen hier im Forum nicht verlinke.
Querschüsse vom 24. Februar 2016 hat geschrieben:Vom Mißbrauch der Werkzeuge

In den Sternstunden des Journalismus wird also vor dem Mißbrauch der Werkzeuge gewarnt. Meistens heißt es: „Wo Waffen sind, da werden sie auch benutzt.“ Sagt die Frau Trost unter anderem.

Mir fällt da Friedrich Torberg ein, der über den damals berühmten Strafverteidiger Sperber berichtet hat. Einem Klienten des Dr. Sperber wurde ein Einbruchsversuch vorgeworfen und als Beweis dafür führte der Staatsanwalt an, der Angeklagte hätte Einbruchswerkzeug mit sich getragen.

Die Replik des Dr. Sperber war klassisch: Auch er selbst, so meinte er, führe das Werkzeug für einen Ehebruch immer mit sich und daher wäre er auch – folge man der Logik des Staatsanwalts – wegen dieses Delikts zu bestrafen.

Freispruch mit Gelächter.

Bei unseren heutigen Journalisten gibt es dagegen recht wenig zu lachen. Denn über soviel Blödheit kann man höchstens weinen.
Ich denke als Legalwaffenbesitzer sollten wir der Schaffung einer neuen Willkür-Ermessensbestimmung im Zusammenhang von Wechselsystemen vehement widersprechen und das zurückweisen anstatt diese Entwicklung noch zu unterstützen. Wenn wir jetzt alles strafverfolgen, was man potentiell anstellen könnte, dann können wir doch gleich eine Gesinnungsjustiz einführen. Das sollte man der Sektion III Abteilung 3 bei allem Respekt eventuell auf die Türe kleben.
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Trijikon
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Trijikon » Do 13. Jan 2022, 17:02

Ich verstehe einige Posts hier nicht, die Legalität dieser WS steht für mich außer Streit.
Meine Fragen waren nur Spezialfälle und Gerhard hat sie mit einer extrem vorsichtigen (ist bei Waffen immer am besten) Sichtweise beantwortet.
Wir (genauer meine BEVA) hatte gestern die 5 jährige Verwahrkontrolle (inklusive aller WS) welche mit dem Kommentar der 2 extrem korrekten und netten Beamten endete:
Einfach vorbildlich!

LG Wolfgang
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31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Teal'c
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Teal'c » Do 13. Jan 2022, 17:44

der schlimmste Feind des LWB ist der LWB!! Päpstlicher als der Papst würde da auch noch passen!
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Justin88 » Do 13. Jan 2022, 23:57

titan hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 16:13

Ich denke als Legalwaffenbesitzer sollten wir der Schaffung einer neuen Willkür-Ermessensbestimmung im Zusammenhang von Wechselsystemen vehement widersprechen und das zurückweisen anstatt diese Entwicklung noch zu unterstützen. Wenn wir jetzt alles strafverfolgen, was man potentiell anstellen könnte, dann können wir doch gleich eine Gesinnungsjustiz einführen. Das sollte man der Sektion III Abteilung 3 bei allem Respekt eventuell auf die Türe kleben.
Volle Zustimmung! +1

Simon80
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Simon80 » Fr 11. Feb 2022, 11:15

Auch wenn ich das Thema ungern nochmal aufwärme aber ich habe inzwischen eine schriftliche Rückmeldung von meiner Behörde.

Zusammengefasst: Besitz von Wechselsystemen und passenden Griffstücken ist kein Problem und erlaubt solange man sie außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten nicht zu einer Waffe zusammensetzt.

Das bestätigt nochmal meine Ansicht und die von vielen anderen hier im Forum, mag sein das andere Behörden das anders sehen aber wer sich unsicher ist kann ja selbst eine Anfrage an seine Behörde schicken.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von John Connor » Fr 11. Feb 2022, 11:53

Simon80 hat geschrieben:
Fr 11. Feb 2022, 11:15
Auch wenn ich das Thema ungern nochmal aufwärme aber ich habe inzwischen eine schriftliche Rückmeldung von meiner Behörde.

Zusammengefasst: Besitz von Wechselsystemen und passenden Griffstücken ist kein Problem und erlaubt solange man sie außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten nicht zu einer Waffe zusammensetzt.

Das bestätigt nochmal meine Ansicht und die von vielen anderen hier im Forum, mag sein das andere Behörden das anders sehen aber wer sich unsicher ist kann ja selbst eine Anfrage an seine Behörde schicken.
Tätst uns bitte auch verraten, welche Behörde Dir geschrieben hat. Wenns zB Wien war, nicht dass die noch 50 gleiche Anfragen kriegen.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Simon80 » Fr 11. Feb 2022, 12:10

John Connor hat geschrieben:
Fr 11. Feb 2022, 11:53

Tätst uns bitte auch verraten, welche Behörde Dir geschrieben hat. Wenns zB Wien war, nicht dass die noch 50 gleiche Anfragen kriegen.
Möchte ich nicht unbedingt, ein Nachbarbezirk von Linz.

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