Armin hat geschrieben: ↑Mo 27. Dez 2021, 12:59
Da dieser Artikel im ef-Magazin hinter der Bezahlschranke liegt, stelle ich ihn in voller Länge hier ein:
Kyle Rittenhouse – ein exemplarischer Fall
Der Zweite Verfassungszusatz und das Recht auf Notwehr
Freispruch in allen Anklagepunkten, so lautet das Urteil der Jury im Fall des 18-jährigen Kyle Rittenhouse. Der junge Mann hatte im Zuge von Ausschreitungen, die anlässlich einer Demonstration der marxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung in Kenosha im Bundesstaat Wisconsin erfolgten, zwei Menschen erschossen und einen dritten schwer verletzt. Seine Anwälte plädierten auf unschuldig, da ihr Mandant in Notwehr gehandelt habe – eine Argumentation, der die Geschworenen folgten.
Dass der Freispruch prompt wütende Proteste schwarzer Rassisten nach sich zog, darf nicht verwundern, da nach deren extremen Meinung allein die weiße Hautfarbe des Mannes für einen Schuldspruch gereicht hätte. Die Medienberichterstattung diesseits des Atlantiks trieft von der üblichen Mischung aus Empörung und Ignoranz. So war etwa die unentwegt wiederholte Meldung, dass Rittenhouse mit einem „Sturmgewehr“ geschossen habe, falsch. Politisch korrekten Redakteuren, die schon beim bloßen Anblick einer Schusswaffe in Schnappatmung verfallen, ist der Unterschied zwischen einem vollautomatischen Sturmgewehr und einer halbautomatischen Büchse (eine derartige Waffe vom Typ AR-15 hatte der junge Mann eingesetzt) einfach nicht zu vermitteln.
Das Urteil, das nicht etwa von einem dem Ku-KluxKlan nahestehenden Richter, sondern von einer sorgfältig ausgewählten Jury gesprochen wurde (schließlich war die Brisanz des Falles unübersehbar), geht nach den bislang vorliegenden Informationen in Ordnung. Wer gewaltsam attackiert wird, darf sein Leben und seine Gesundheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. „Recht muss dem Unrecht nicht weichen“ heißen einschlägige, in 30 US-Bundesstaaten geltende Gesetze. Man möge sich ausmalen, was Rittenhouse in Deutschland oder Österreich geblüht hätte, wo den privaten Waffenbesitz stets der Hautgout potenzieller Gewaltbereitschaft umweht, wo man den Einsatz von Waffengewalt nur der Staatsmacht zubilligt – und wo Opfer in solchen Fällen gerne zu Tätern umgedeutet werden. In den USA gilt der Zweite Verfassungszusatz, der den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert. Darauf und auf das daraus abgeleitete Recht, zu seinem persönlichen Schutz auch auf Waffengewalt setzen zu dürfen, bauten die Anwälte im Fall Rittenhouse ihre Verteidigung erfolgreich auf.
Das liberale Mises Institute in Auburn, Alabama, veröffentlichte – unter dem Eindruck des Freispruchs – einen Artikel von David Gordon, in dem er ein Plädoyer des Philosophen und Kant-Experten Robert Hanna, der für eine Abschaffung des Zweiten Verfassungszusatzes und ein Verbot des privaten Waffenbesitzes plädiert, einer kritischen Würdigung unterzieht. Hanna rekurriert scheinbar auf das Nichtaggressionsprinzip, indem er in einem ersten Argument – völlig korrekt – den Einsatz von Zwang mittels initiierter Gewalt verurteilt. In einem zweiten Argument allerdings lehnt er dann jegliche Anwendung von Zwang ab, da sein Einsatz Menschen zu Instrumenten degradiere und damit „verdingliche“. In einem Fall von Notwehr kann von Zwang indessen keine Rede sein! Der geht vielmehr vom Aggressor aus, während dem Angegriffenen nur die Wahl zwischen der Flucht, der Inkaufnahme von Verletzungen oder gar des Todes oder eben der Gegenwehr bleibt. Aus seiner fehlerhaften Prämisse leitet Hanna sein Argument gegen den privaten Waffenbesitz ab, indem er Waffen ausschließlich als Mittel zur Ausübung von Zwang einstuft.
Da Waffen in einer Unzahl von Fällen der initiierten Ausübung von Zwang involviert seien, sei deren Besitz unmoralisch und nicht zu rechtfertigen. Ein generelles Waffenverbot sei daher notwendig. Hanna vergisst dabei Jäger, Sportschützen und Sammler, die ihre Waffen weder als „Zwangsmittel“ erwerben noch jemals als solches einsetzen. Für Gordon ist Hannas Argument „extrem unplausibel“, weil es sage, „Zwangsausübung ist übel, aber sich mithilfe von Gewalt dagegen zu wehren, ist es ebenfalls“.
Fazit: Auch Koryphäen auf dem Gebiet der Philosophie können mit ihrem Urteil danebenliegen. Die Jury dagegen lag diesmal richtig.
Dieser Artikel ist zuerst in der Jan/Feb. 2022-Ausgabe Nr. 219 des ef-Magazins erschienen