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Waffenüberschreibung / Verkauf
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenüberschreibung / Verkauf
Hallo,
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
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- .50 BMG
- Beiträge: 1951
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- Wohnort: Kufstein
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Wennst privat kaufst dann musst du die Meldung selber bei der Behörde machen.
Wennst im Laden kaufst, macht das der Händler für dich.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
kann nur die behoerdeMichael_Shoot hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:08Hallo,
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Da bin ich bei @Evilcannibal79 > Privat Behörde > Laden , der Händler !!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:33kann nur die behoerdeMichael_Shoot hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:08Hallo,
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
was meinst?DonPapa hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 14:03Da bin ich bei @Evilcannibal79 > Privat Behörde > Laden , der Händler !!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:33kann nur die behoerdeMichael_Shoot hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:08Hallo,
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Durchatmen...gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 14:04was meinst?DonPapa hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 14:03Da bin ich bei @Evilcannibal79 > Privat Behörde > Laden , der Händler !!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:33kann nur die behoerdeMichael_Shoot hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 11:08Hallo,
Kann den Verkauf von B Waffen nur die Behörde im ZWr umtragen oder auch ein Waffenhändler?
Danke
Wenn man beim Händler kauft kümmert sich der Händler drum. Der werte Herr Gewo hat das brav bei meiner Behörde gemeldet und die hat eingetragen.
Also reden beide faktisch vom selben, technisch gesehen von verschiedenem...
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
vielleicht damit es jeder versteht:
privat an privat verkauf - jeder schickt die meldung an die behörde des käufers
händler an privat verkauf - der händler is so "lieb" und erledigt das, damit der kunde weniger zu tun hat
(hier kann man noch ins detail gehen, dass bei Kat B nur der zettl vom händler an die behörde geschickt wird und bei Kat C kann er selber ins ZWR tippseln)
privat an privat verkauf - jeder schickt die meldung an die behörde des käufers
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
mit "lieb" hats nix zu tunBlaine hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 16:54händler an privat verkauf - der händler is so "lieb" und erledigt das, damit der kunde weniger zu tun hat
(hier kann man noch ins detail gehen, dass bei Kat B nur der zettl vom händler an die behörde geschickt wird und bei Kat C kann er selber ins ZWR tippseln)
es steht so im gesetz
genau genommen im §28
(eigene) kat A und kat B ueberlassungen SIND VOM HÄNDLER an die behoerde zu melden
und
wie du richtig schreibst sind ueberlassungen zwischen privaten von beiden handelspartnern an die wohnsitzbehoerde des kauefers zu senden
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
drum schrub ich ja auch "lieb" unter anführungsstrichen...
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Theoretisch geht es auch über den Händler aber dann tritt der als Zwischenkäufer auf und muss zuerst ankaufen und dann wieder verkaufen. Doppelte Arbeit und zweimal Meldegebühr.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Bei Kat B gibts keine Meldegebühr.
Und bei einem Zwischenverkauf müsste er einiges drauflegen, da er Gewährleistung geben muss.
Und bei einem Zwischenverkauf müsste er einiges drauflegen, da er Gewährleistung geben muss.
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- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Ich glaube damit war eher die Überlassung einer Waffe vom Depot an einen anderen als den ursprünglichen Eigentümer gemeint als ein Kommissionsverkauf.
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
na sicher
und
- unterschlagene mehrwertsteuer
- gewaehrleistungsanspruch des kaeufers ggu dem haendler usw
wer sowas als haendler macht hat den schuss ned gehoert .... wuensche viel spass bei der naechsten steuerpruefung .....
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Du hast vollkommen recht, so würde das enden, es ist unglaubwürdig dass jemand dieses "Service" gratis anbietet, also irgendeinen Gewinn müsste es zumindest für die Arbeitszeit geben. Wobei ich mir nicht sicher bin ob ein Steuerprüfer einen Ordner mit ZWR Meldungen mit den Rechnungen vergleicht um nicht etwaige nicht verrechnete ZWR Meldungen a € 15,-- zu finden
Blöde Frage: Wie machst du das wenn jemand etwas auf Depot legt ? Da hat man ja eigentlich das selbe "Problem" dass man die Waffe im ZWR mit der Funktion Ankauf auf den Handel überträgt und nacher mit der Funktion Verkauf zurücküberträgt oder ?
Ich habe mir überlegt, dass es klug wäre einen Vertrag zu machen wo die Waffe dem Handel geschenkt wird, allerdings mit jederzeitigem Rückkaufrecht je nach Lagerungsdauer, das wäre rechtlich glaube ich eine gute Lösung. Einen Ankauf um 2 € stelle ich mir buchhalterisch recht aufwendig vor, wenn jemand ein größeres Depot zu verwalten hat.
Re: Waffenüberschreibung / Verkauf
Hier gehts um zwei getrennte themen, eigentlich um drei...yoda hat geschrieben: ↑Di 26. Okt 2021, 10:29Du hast vollkommen recht, so würde das enden, es ist unglaubwürdig dass jemand dieses "Service" gratis anbietet, also irgendeinen Gewinn müsste es zumindest für die Arbeitszeit geben. Wobei ich mir nicht sicher bin ob ein Steuerprüfer einen Ordner mit ZWR Meldungen mit den Rechnungen vergleicht um nicht etwaige nicht verrechnete ZWR Meldungen a € 15,-- zu finden
Blöde Frage: Wie machst du das wenn jemand etwas auf Depot legt ? Da hat man ja eigentlich das selbe "Problem" dass man die Waffe im ZWR mit der Funktion Ankauf auf den Handel überträgt und nacher mit der Funktion Verkauf zurücküberträgt oder ?
Ich habe mir überlegt, dass es klug wäre einen Vertrag zu machen wo die Waffe dem Handel geschenkt wird, allerdings mit jederzeitigem Rückkaufrecht je nach Lagerungsdauer, das wäre rechtlich glaube ich eine gute Lösung. Einen Ankauf um 2 € stelle ich mir buchhalterisch recht aufwendig vor, wenn jemand ein größeres Depot zu verwalten hat.
Ich darf waffen bei der behoerde vom kunden auf mich nzr dann ummelden, wenn ich deren eigentuemer bin. Besitzer reicht nicht . Dh die waffen muessen mir gehoeren.
Dafuer gibts unseren depotvertrag der eine kostenlose ueberlassung beinhaltet die mit einem im gegenzug dem ueberlasser eingeräumten bedingten rueckgaberecht einhergeht.
Das thema darf gern jeder haendler selber mit seinem anwalt und seiner waffenbehoerde abklären um fuer sein geld dann einen eigenen passenden mustervertrag fuer seine depotkunden errichten zu lassen.
Da ich aber bei der annahme eiber depotwaffe besitzer, eigentuemer und inhaber der waffe werde ist diese gegenstand meiner geschaeftstaetigkeit.
Darsus ergebem sich steuerliche konsequenzen die ich hier ned aufdroeseln moechte, das darf gern jeder haendler sich um sein geld bei seinem steuerberater erklaeren lassen.
Weitgehend unkritisch ist die uebernahme einer waffe von einem kunden und die wieder ausfolgung an ihn soferne das alles dokumentiert ist.
Heikel ist uebernahme von kunde A und ausfolgung an kunde B.
Es mag schon sein dass es sich um ein depot gehandelt hat und dass ausser der depotgebuehr kein geld geflossen ist.
Nach aussen hin unterscheidet sich der vorgang aber nicht von einem ankauf einer waffe als „privater“ und weiterverkauf an einen „privaten“ unter umgehung der steuerlichen verpflichtungen, vor allem der abfuehrung der mehrwertsteuer.
Es geht also mitnichten um die 11,- ZWR melde gebuehr, es geht um den kauf- oder verkaufspreis der waffe und dessen steuerluche behandlung.
Bei kunde A / kunde B depots ist also eine spezielle erklärung unerlässlich in der beide kunden diesen umstand bestätigen. Im vorhinein reicht eine aussagekräftige formlose bestätigung beim akt, im nachhinein im finanzstrafverfahren wäre das nur mehr mittels eidesstattlicher notariell beglaubigter erklärung durch die beiden kunden zu „reparieren“.
Form und inhalt dieser steuerlich relevanten erklaerung bei ueberlassung von depotwaffen an wen anderen als den urspruenglichen ueberlasser darf sich jeder haendler gerne um sein geld bei seinem steuerberater texten lassen
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