ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Messer Versand
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Messer Versand
Kurze Frage zum Thema Messer und co... die Dinger müssen nicht, können aber, als Waffe definiert werden (z.B. jedes Tactical Super Rambo Messer).
Wie ist das mit dem Versand? Kann ich sowas trotzdem online bestellen? Dürfen Händler in AT bzw. im EU-Ausland (<- ist mir eigentlich fast noch wichtiger) sowas an mich verschicken? Bei Waffenhändlern steht ja meist "Der Versand von Waffen an Privatpersonen ist nicht erlaubt" -> Bezieht sich das auf ALLE Waffen, d.h. jedes Pfefferspray, jedes Tacticool Knife, jedes Schwert? Oder gehts da um Schusswaffen? Dürfte man eine LP online kaufen? Kann man ein Schwert von z.B. einem deutschen Webshop kaufen?
Fragen über Fragen Weiß das wer auswendig? Vielleicht ein zufällig gelegentlich durchs Forum geisternder Waffenhändler mit Sitz in Wien?
Wie ist das mit dem Versand? Kann ich sowas trotzdem online bestellen? Dürfen Händler in AT bzw. im EU-Ausland (<- ist mir eigentlich fast noch wichtiger) sowas an mich verschicken? Bei Waffenhändlern steht ja meist "Der Versand von Waffen an Privatpersonen ist nicht erlaubt" -> Bezieht sich das auf ALLE Waffen, d.h. jedes Pfefferspray, jedes Tacticool Knife, jedes Schwert? Oder gehts da um Schusswaffen? Dürfte man eine LP online kaufen? Kann man ein Schwert von z.B. einem deutschen Webshop kaufen?
Fragen über Fragen Weiß das wer auswendig? Vielleicht ein zufällig gelegentlich durchs Forum geisternder Waffenhändler mit Sitz in Wien?
Re: Messer Versand
Also ich hätte da noch nie gesehen dass einer nicht versendet. Die meisten Händler wollen eine Ausweiskopie, je nachdem welches Messer du kaufst.
Aber ansonsten recht unkompliziert
Aber ansonsten recht unkompliziert
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Messer Versand
Mir gehts eher primär um die Frage von einem als Waffe definierten Gegenstand (nehmen wir ein Schwert her) aus dem Ausland. Das wäre ja Versand einer Waffe eines Gewerbetreibenden an einen Privaten, oder? Für den Gewerbetreibenden gilt aber österr. Recht nicht und nirgends steht, dass ich das Paket nicht annehmen oder den Kauf nicht abwickeln darf... Oder täusche ich mich?
Ich würde halt gerne ein wie auch immer geartetes rechtliches Problem vermeiden, wenn ich etwas im Ausland kaufe, das ich zwar völlig legal erwerben und besitzen darf, aber dann Justizia den Zeigefinger erhebt und sagt "Moooment!"
Ich würde halt gerne ein wie auch immer geartetes rechtliches Problem vermeiden, wenn ich etwas im Ausland kaufe, das ich zwar völlig legal erwerben und besitzen darf, aber dann Justizia den Zeigefinger erhebt und sagt "Moooment!"
Re: Messer Versand
§ 50 Abs 2 GewO:
Addendum: ob ein im EU Ausland ansässiger Gewerbetreibender im Falle des Verkaufes nach Österreich die österreichischen Vorschriften zu beachten hat oder nur an die jeweiligen nationalen Vorschriften gebunden ist, das kann ich nicht beantworten.
§ 1 WaffG:Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
GewO gilt für Gewerbetreibende, nicht für Privatpersonen. Ein Gewerbetreibender hat daher zu überprüfen, ob gegenständliches Messer eine Waffe iSd § 1 WaffG darstellt; sodann wäre der Versandhandel an Letztverbraucher damit unzulässig.Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Addendum: ob ein im EU Ausland ansässiger Gewerbetreibender im Falle des Verkaufes nach Österreich die österreichischen Vorschriften zu beachten hat oder nur an die jeweiligen nationalen Vorschriften gebunden ist, das kann ich nicht beantworten.
Re: Messer Versand
ist s aber nicht
messer sind in oesterreich generell keine waffen (mit ausnahme von faustdolchen, soweit mir erinnerlich)
Entscheidungstext OGH 20.11.2007 11 Os 112/07s
Auch; nur: Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser") in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. (T6);
Beisatz: Ein „ausgeklapptes Messer" ohne sonstige besondere Eigenschaften, die über jene eines gewöhnlichen Gebrauchsgegenstandes hinausgehen, ist keine Waffe im Sinn des § 1 WaffG. (T7)
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7S0000_000
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Messer Versand
Erstens, ich habe angegeben, dass das jeweilige gegenständliche Messer hinsichtlich Erfüllung des § 1 zu prüfen ist, und wenn das zutrifft, dass dann ein Versandhandel nicht zulässig ist. Was daran "ist aber nicht" sein soll, erschließt sich mir nicht, da du ja in deinem nächsten Satz sofort auch welche angibst, die deines Erachtens als Waffe iSd WaffG zählen.
Zweitens, die zitierte Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal für alle Waffen gelten. Im Konkreten wird darin auf Klappmesser eingegangen. Wenn du aber spezifisch sein willst, dann zitiere ich auch aus Grosinger/Siegert/Szymanski:
Zweitens, die zitierte Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal für alle Waffen gelten. Im Konkreten wird darin auf Klappmesser eingegangen. Wenn du aber spezifisch sein willst, dann zitiere ich auch aus Grosinger/Siegert/Szymanski:
Zu den unter den Waffenbegriff fallenden Hieb-, Stich- oder Stoßwaffen gehören z.B. Säbel, Degen, Dolche, Stilette, Springmesser und Fallmesser, Gummiknüppel, ferner die zu den verbotenen Waffen erklärten Schlagringe, Totschläger und Stahlruten. Andere Messer als Spring- und Fallmesser, wie insb Brot-, Tisch- und Küchenmesser, Taschenmesser einschließlich der Fixiermesser, Jagdmesser (Hirschfänger) und die sog Pfadfindermesser (Fahrtenmesser) sind keine Waffen.
Bei dem auch beim Bundesheer eingeführten "Feldmesser 78" handelt es sich nicht um eine Waffe iSd Waffengesetzes, sondern um einen Gebrauchsgegenstand. Hinsichtlich der sog "Butterfly-Messer" vertritt der OGH in seiner Judikatur (30.05.1990, 11 Os 48/90) die Meinung, dass ein "Butterfly-Messer" mit einer 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge wegen seiner speziellen Beschaffenheit in Verbindung mit seiner besonderen Öffnungsmechanik eine Waffe im (technischen) Sinne des § 1 Z 1 WaffG sei.
Re: Messer Versand
das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Messer Versand
Und wie wäre der Versand aus dem EU-Ausland nach AT dann durchzuführen?
Re: Messer Versand
Also alles was auf deiner Liste verboten ist, lass ich mir einreden.gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 12:17das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
Aber wenn ich ein Küchenmesser mit der Post schicke, dann auch einen Dolch
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Messer Versand
weiss ned ob ich richtig liegeDa_Mani hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 13:36Also alles was auf deiner Liste verboten ist, lass ich mir einreden.gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 12:17das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
Aber wenn ich ein Küchenmesser mit der Post schicke, dann auch einen Dolch
aber ist der dolch ned beidseitig scharf und das kuechenmesser nur auf einer seite
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Messer Versand
Ich glaub du liegst richtig, aber verboten sinds deswegen bei uns noch nicht.
Wenn ich richtig liege, dann sind aus deiner Liste nur Schlagring, Totschläger und Stahlrute verboten.
Zusätzlich noch die versteckten Waffen...heißt das so??
Keine Ahnung ob ich damit noch am aktuellen Stand bin
Wenn ich richtig liege, dann sind aus deiner Liste nur Schlagring, Totschläger und Stahlrute verboten.
Zusätzlich noch die versteckten Waffen...heißt das so??
Keine Ahnung ob ich damit noch am aktuellen Stand bin
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Messer Versand
du musst unterscheiden in "verbotene waffen"Da_Mani hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 14:55Ich glaub du liegst richtig, aber verboten sinds deswegen bei uns noch nicht.
Wenn ich richtig liege, dann sind aus deiner Liste nur Schlagring, Totschläger und Stahlrute verboten.
Zusätzlich noch die versteckten Waffen...heißt das so??
Keine Ahnung ob ich damit noch am aktuellen Stand bin
die man nicht besitzen darf und
"waffen" mit denen der versandhandel verboten ist
erstere sind ja recht wenige
letztere doch einige
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Messer Versand
Ahhh...so gesehen ist das natürlich was anderes
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Messer Versand
Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 12:17das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Ich würds nicht riskieren...
Re: Messer Versand
Grosinger/Siegert/Szymanski ist gut verfestigtMaddin hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 20:49Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 12:17das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Ich würds nicht riskieren...
Da gibts auch einen vfgh entscheid dazu.
Keplinger/Löff Ist doch schon 20 jahre her oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.