Salem hat geschrieben: ↑Mi 15. Sep 2021, 13:25
Joewood hat geschrieben: ↑Mi 15. Sep 2021, 12:10
Aber mal ganz ernsthaft gefragt... wenn ich mir 2 Glocks mit irgendeinem Roni übereinander verschraube, spar ich mir dann plötzlich nen Platz auf der WBK oder was? Weil nix anderes ist das...
Abgesehen vom deutschen Waffenrecht dem der gegenständliche Homunkulus ja unterliegt:
Bei uns sind 2 Glocks eben 2 Glocks: 2 Nummern und damit 2 Plätze, egal wie du sie miteinender verschraubst, verklebst oder verschweißt. Eventüll kannst ja eine davon als Zubehör melden, aber bei montiertem Griffstück wird die Argumentationskette recht brüchig. Zumal ich von der Melderei einer zerlegten Waffe als Zubehör NIX halte, das fallweise Ausnützen dieser Gesetzeslücke wird uns allen noch auf den Kopf fallen - und die Frage ist nicht "ob", sondern "wann".
die Frage war ja daruaf bezogen, was passiert, wenn ich das Ding kaufen würde und bei uns einführen wollte.
Wie deklariert man so einen Metallhaufen?
Und zum Wechselsystem Thema... so wie bei jedem Gesetz gibt es Lücken, die ausgenutzt werden.
Das mit dem zerlegen ist halt auch indivuduell verschieden... ich habe eine Glock mit 2 WS dazu. Die sind alle unterschiedlich. Zudem haben ich 2 zusätzliche Griffstücke. Jedes meiner 3 Griffstücke ist ebenfalls unterschiedlich, weil es für einen anderen Zweck optimiert wurde. Je nach Anwendungsszenario baue ich eine der 9 Möglichkeiten zusammen
Ja, natürlich KÖNNTE ich jetzt 3 Glocks gleichzeitig bauen. Ich tu es aber nicht; weil mir daheim die Basisversion reicht, die ich für "Home Defense" optimiert habe. Um meine 2. Schusshand zu bestücken (tut das echt wer?), hätte ich noch andere legale Möglichkeiten im Tresor liegen...