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Verwahren Waffenhandel

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Verwahren Waffenhandel

Beitrag von Trijikon » Di 24. Aug 2021, 18:49

Vorab:
Ich will für keinen Coup ausspähen :naughty:

Da ich einige Waffengeschäfte (mehr wie Supermärkte) kenne stell ich mir die Frage was nötig ist um die doch meist größere Menge an Schusswaffen welche dort nicht in Tresoren verschlossen lagern korrekt liegen zu haben.

In meiner Naivität glaube ich das ich um nichts schlechter abgesichert bin.
Unter anderem mit aufgeschalteter professionell montierter und gewarteter EMA, 24 Stunden Videoüberwachung
von der Group 4 (auch von ihnen gewartet) etc.
Würde diese Außensicherung reichen um auch bei angestrebter Waffenzahl > 80 die Verwahrung im Innenraum so leger handzuhaben wie in den (meisten) Geschäften?

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von gewo » Di 24. Aug 2021, 18:56

Soweit ich weiss nein

Gewerblich anderes thema wie privat
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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von johro » Di 24. Aug 2021, 20:02

Ein guter Bekannter hat Waffenhandel im Wohngebäude, die Fenster nicht vergittert, nur Alarmanlage und Videosystem.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von Sidekix » Di 24. Aug 2021, 20:20

Trijikon hat geschrieben:
Di 24. Aug 2021, 18:49
Würde diese Außensicherung reichen um auch bei angestrebter Waffenzahl > 80 die Verwahrung im Innenraum so leger handzuhaben wie in den (meisten) Geschäften?
Handel und privat sind komplett andere Vorgaben
(wie gewo schon geschrieben hat)

letzten Endes kommts auf deinen SA / deine BH an,
weil der hat das letzte Wort...

:think:

mEn wennst Waffen in einen Raum lagern willst, wird dieser quasi als Waffensafe angesehen
und sollte entsprechend ausgeführt sein

einen "offenen" (sprich Aussenfenster, unvergittert) Raum offen liegen lassen,
wird selbst mit EMA/Videoüberwachung eher nicht drin sein...


mM ;-)

mfg

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von Promo2 » Do 26. Aug 2021, 10:41

Für den Waffenhandel werden Vorschriften zur Verwahrung im gewerberechtlichen Bescheid für die Betriebsstätte festgelegt. Nachdem es Gewerbetreibende gibt, die seit Jahrzehnten aufrechte Bescheide haben und damals oftmals ganz andere Vorschriften gegolten haben, die aber Bestandsschutz genießen, gegenüber Behörden die heutzutage möglicherweise überschießende Regelungen verlangen (vergitterte Fenster, Verwahrung außerhalb der Geschäftszeiten im Tresor, zusätzliche Alarmanlage mit Polizeiaufschaltung und Videoüberwachung, Wachdienstbesuche nachts, Stückzahlbeschränkungen, etc.), ist theoretisch ein sehr breites Spektrum an Vorschriften möglich. Diese Verwahrungsvorschriften werden üblicherweise unter Einbindung des jeweiligen LVT vor Ort beurteilt und sodann in den Bescheid aufgenommen.

Um auf den Ursprung deiner Frage zurückzukommen: das ist somit nicht mit der privaten Verwahrung vergleichbar (und wohl auch besser so).

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von yoda » Do 26. Aug 2021, 19:57

Aktuell ist es so dass die Landespolizeidirektion des jeweiligen Bundeslandes im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft das Gebäude überprüft und ein Gutachten über dessen Sicherheit und Eignung für den Waffenhandel erstellt, erst nach positiver Beurteilung durch die LPD wird die Ausübung des Gewerbes am Standort XY genehmigt.

Die Alarmanlage müsste grundsätzlich den Standard Wertschutz haben, also das was man eigentlich nur bei Juwelieren und Banken findet, das steht in irgendeiner Alarmanlagennorm, der Rest ist normativ nicht geregelt. Aktuell ist es wohl meistens so dass man zumindest zwei "Hindernisse" pro Öffnung fordert, also so dass bei einem Durchbruch nach auslösen der Alarmanlage immer noch kein Zugriff auf die Waffen besteht. Das wird bei einer einzelnen Eingangstür auch durch eine Verwahrung in versperrbaren Glasvitrinen erreicht. Die Qualität der Türen und Fenster sollte dem Zweck auch entsprechen als eher in die Richtung RC2/RC3 oder darüber.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von gewo » Do 26. Aug 2021, 20:01

yoda hat geschrieben:
Do 26. Aug 2021, 19:57
Aktuell ist es so dass die Landespolizeidirektion des jeweiligen Bundeslandes im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft das Gebäude überprüft und ein Gutachten über dessen Sicherheit und Eignung für den Waffenhandel erstellt, erst nach positiver Beurteilung durch die LPD wird die Ausübung des Gewerbes am Standort XY genehmigt.

Die Alarmanlage müsste grundsätzlich den Standard Wertschutz haben, also das was man eigentlich nur bei Juwelieren und Banken findet, das steht in irgendeiner Alarmanlagennorm, der Rest ist normativ nicht geregelt. Aktuell ist es wohl meistens so dass man zumindest zwei "Hindernisse" pro Öffnung fordert, also so dass bei einem Durchbruch nach auslösen der Alarmanlage immer noch kein Zugriff auf die Waffen besteht. Das wird bei einer einzelnen Eingangstür auch durch eine Verwahrung in versperrbaren Glasvitrinen erreicht. Die Qualität der Türen und Fenster sollte dem Zweck auch entsprechen als eher in die Richtung RC2/RC3 oder darüber.
Graue theorie

In innsbruck hat vor zwei jahren wer eroeffnet mit einem halben dutzend panorama glasscheiben in wenig frequentierter gegend und 200 bis 300 waffen unversperrt in offenen regalen ...

Da dort mittagspause gehalten wird stehen die paletten mit den waffen und munitionslieferungen regelmaessig am gehsteig rum
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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von yoda » Do 26. Aug 2021, 20:12

gewo hat geschrieben:
Do 26. Aug 2021, 20:01
Graue theorie

In innsbruck hat vor zwei jahren wer eroeffnet mit einem halben dutzend panorama glasscheiben in wenig frequentierter gegend und 200 bis 300 waffen unversperrt in offenen regalen ...

Da dort mittagspause gehalten wird stehen die paletten mit den waffen und munitionslieferungen regelmaessig am gehsteig rum
Das funktioniert aktuell 1:1 so, aber wie gesagt, bis auf die Alarmanlage ist es normativ nicht geregelt, d.h. es kann durchaus Abweichungen/Erleichterungen geben.

Es kann auch sein, dass ein Gewerbetreibender die Maßnahmen im Gutachten noch nicht umgesetzt hat aber schon mit der Gewerbeausübung anfängt, das führt dann aber irgendwann zu gröberen Problemen. Ist aber sowieso saudumm, nicht nur weil man irgendwann massive Probleme mit der Behörde bekommt sondern auch weil man sich selber zu einem attraktiven Angriffsziel macht und absurde Werte schlecht gesichert herumliegen lässt.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von Promo2 » Fr 27. Aug 2021, 15:59

Jedes Bundesland ist anders, aber wenn du meinst..

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von yoda » Fr 27. Aug 2021, 20:36

Promo2 hat geschrieben:
Fr 27. Aug 2021, 15:59
Jedes Bundesland ist anders, aber wenn du meinst..
Habe ich dem in irgendeiner Form widersprochen ? Ich schreibe ja ausdrücklich dass es Abweichungen geben kann weil mit Ausnahme der Alarmanlage nirgendwo verbindlich geregelt ist wie sowas auszusehen hat.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von gewo » Sa 28. Aug 2021, 08:37

yoda hat geschrieben:
Fr 27. Aug 2021, 20:36
Promo2 hat geschrieben:
Fr 27. Aug 2021, 15:59
Jedes Bundesland ist anders, aber wenn du meinst..
Habe ich dem in irgendeiner Form widersprochen ? Ich schreibe ja ausdrücklich dass es Abweichungen geben kann weil mit Ausnahme der Alarmanlage nirgendwo verbindlich geregelt ist wie sowas auszusehen hat.
Wo hast denn das mit der alarmanlage her?

Wir haben an allen fuenf standorten ( bzw lagern) welche
Aber vorgeschrieben hat das keiner ....
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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von yoda » Sa 28. Aug 2021, 12:34

gewo hat geschrieben:
Sa 28. Aug 2021, 08:37
Wo hast denn das mit der alarmanlage her?

Wir haben an allen fuenf standorten ( bzw lagern) welche
Aber vorgeschrieben hat das keiner ....
Das war vor einigen Jahren die Auskunft von der LPD, die Sicherheitsfirma hat mich dann in die Richtlinie R2 Einsicht nehmen lassen, darauf basieren diese ganzen VSÖ konformen Alarmanlagen und darin war klar festgelegt dass bei Waffenhandel der Standard Werteschutz erforderlich ist. Es steht auch hier in der VSÖ Richtlinie hinsichtlich der Risikoklassen - https://vsoe.at/wp-content/uploads/2020 ... en_1-1.pdf Waffenhandel: Wertschutz + Überfall

Es ist natürlich möglich, dass der Bescheid trotz einer schlechteren Alarmanlage positiv ausfällt, wenn im Gutachten drinsteht dass das aus Gründen XY ausreichend ist, aber normativ wäre es für Waffenhandel so festgelegt. Ich bin da vielleicht etwas übervorsichtig, aber wenn das z.B. im Versicherungsvertrag nicht detailliert beschrieben ist, sondern nur drinsteht VSÖ konforme Alarmanlage, dann wäre das im Einbruchsfall sicher ein Punkt wo sich die Versicherung abputzen kann.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von gewo » Sa 28. Aug 2021, 12:41

yoda hat geschrieben:
Sa 28. Aug 2021, 12:34
gewo hat geschrieben:
Sa 28. Aug 2021, 08:37
Wo hast denn das mit der alarmanlage her?

Wir haben an allen fuenf standorten ( bzw lagern) welche
Aber vorgeschrieben hat das keiner ....
Das war vor einigen Jahren die Auskunft von der LPD, die Sicherheitsfirma hat mich dann in die Richtlinie R2 Einsicht nehmen lassen, darauf basieren diese ganzen VSÖ konformen Alarmanlagen und darin war klar festgelegt dass bei Waffenhandel der Standard Werteschutz erforderlich ist. Es steht auch hier in der VSÖ Richtlinie hinsichtlich der Risikoklassen - https://vsoe.at/wp-content/uploads/2020 ... en_1-1.pdf Waffenhandel: Wertschutz + Überfall

Es ist natürlich möglich, dass der Bescheid trotz einer schlechteren Alarmanlage positiv ausfällt, wenn im Gutachten drinsteht dass das aus Gründen XY ausreichend ist, aber normativ wäre es für Waffenhandel so festgelegt. Ich bin da vielleicht etwas übervorsichtig, aber wenn das z.B. im Versicherungsvertrag nicht detailliert beschrieben ist, sondern nur drinsteht VSÖ konforme Alarmanlage, dann wäre das im Einbruchsfall sicher ein Punkt wo sich die Versicherung abputzen kann.
In keinem betriebsanlagenbescheid den ich kenne steht irgendwas
Der letzte ist keine sechs wochen alt

Die norm die du zitierst kommt aus dem versicherungsbereich ...

Meine versicherung akzeptiert zb VSÖ nicht
Die will VDS
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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von yoda » So 29. Aug 2021, 09:07

gewo hat geschrieben:
Sa 28. Aug 2021, 12:41
In keinem betriebsanlagenbescheid den ich kenne steht irgendwas
Der letzte ist keine sechs wochen alt

Die norm die du zitierst kommt aus dem versicherungsbereich ...

Meine versicherung akzeptiert zb VSÖ nicht
Die will VDS
Ich rede nicht von der Betriebsanlagengenehmigung. Wenn man das Gewerbe für einen Standort anmeldet ist gemäß §141 (1) 3 die Landespolizeidirektion zu hören, und die verfassen eine Stellungnahme, und dort wurde die VSÖ Alarmanlage verlangt, was recht schwierig ist weil es garnicht so viele VSÖ zertifizerte Firmen gibt, ich kenne jetzt schon 3 Firmen wo das so war. Bei der Menge an LPDs im Land kann es da aber sicher starke Abweichungen geben. Die BH schickt basierend auf der Stellungnahme den Bescheid betreffend der Gewerbeausübung an dem Standort, die Stellungnahme liegt dann auch im Akt und an das hat man sich zu halten, das wird dann auch hin und wieder überprüft. Betriebsanlagengenehmigung ist ein ganz anderes Thema, das hat damit überhaupt nichts zu tun, die muss zu dem Zeitpunkt nichtmal vorliegen.

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Re: Verwahren Waffenhandel

Beitrag von gewo » So 29. Aug 2021, 13:39

yoda hat geschrieben:
So 29. Aug 2021, 09:07
gewo hat geschrieben:
Sa 28. Aug 2021, 12:41
In keinem betriebsanlagenbescheid den ich kenne steht irgendwas
Der letzte ist keine sechs wochen alt

Die norm die du zitierst kommt aus dem versicherungsbereich ...

Meine versicherung akzeptiert zb VSÖ nicht
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Ich rede nicht von der Betriebsanlagengenehmigung. Wenn man das Gewerbe für einen Standort anmeldet ist gemäß §141 (1) 3 die Landespolizeidirektion zu hören, und die verfassen eine Stellungnahme, und dort wurde die VSÖ Alarmanlage verlangt, was recht schwierig ist weil es garnicht so viele VSÖ zertifizerte Firmen gibt, ich kenne jetzt schon 3 Firmen wo das so war. Bei der Menge an LPDs im Land kann es da aber sicher starke Abweichungen geben. Die BH schickt basierend auf der Stellungnahme den Bescheid betreffend der Gewerbeausübung an dem Standort, die Stellungnahme liegt dann auch im Akt und an das hat man sich zu halten, das wird dann auch hin und wieder überprüft. Betriebsanlagengenehmigung ist ein ganz anderes Thema, das hat damit überhaupt nichts zu tun, die muss zu dem Zeitpunkt nichtmal vorliegen.
bitte lass es

ich hab keine ahnung wo du das her hast
aber fuer mind 4 behoerden in AT unter anderen auch fuer die LPD wien trifft das ueberhaupt nicht zu

das laeuft komplett anders
aber ich sehe ned wirklich den mehrwert fuer irgendwen das hier im detail aufzuklaeren
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