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von CAS » Di 24. Aug 2021, 09:30
Hallo. Ich geh davon aus, dass du unter Waffe eine Schusswaffe in Form einer Faustfeuerwaffe nach dem WaffG meinst.
Gesetzestext zur Info, falls du das WaffG noch net gelesen hast.
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder ......
Wenn du also die Erfordernisse für die Ausstellung einer WBK erfüllst und dein Recht ausübst innerhalb deiner Wohnung (usw.) eine FFW bei dir zu haben (führen ist es ja nicht) wüsste ich nicht was rechtlich dagegen spricht. Den Schritt ins Stiegenhaus darfst du damit freilich nicht wagen.
Solange kein tatsächlicher Grund zur Annahme der missbräuchlichen Verwendung etc. usw. (siehe Gesetzestext) besteht gibt es nichts was ein vorläufiges Waffenverbot objektiv rechtfertigen würde.
Klar ist aber auch: In Österreich passt es nicht ins übliche Ortsbild (egal ob Stadt oder Land), dass jemand mit der frei ersichtlich geholsterten FFW, mit Ausnahme Exekutive, Sicherheitsdienste usw., "herumläuft". Daher werden natürlich Menschen egal ob aus Ignoranz, Intoleranz, Unverständlichkeit, Angst, oder was auch immer der Grund ist, daran Anstoß nehmen. Vor allem da viele ein verzerrtes Bild von Sportschützen und/ oder Legalwaffenbesitzern haben.
Ich käm im übrigen auch nicht auf den Gedanken den Besuch, egal ob erwartet oder nur Gelegenheitsbesuch, mit der Hacke, dem Messer, dem Hammer oder was auch immer zu empfangen- das fühlt sich schon in der Vorstellung komisch an. -Auch wenns net verboten ist da es sich dabei noch nicht einmal um Waffen i.S.d. WaffG handelt.