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Verwahrung Luftdruckgewehr
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Bei mir uns kommt nur ein einziges Kind zu Besuch und dann ist der Raum abgeschlossen, denn es sind ja auch die Wiederladepresse, Hülsen, Geschosse, Werkzeuge Jagdmesser, Reiniger, Öle, usw. drinnen.
Da hat auch kein Besuch was ohne mich drinnen verloren.
Da hat auch kein Besuch was ohne mich drinnen verloren.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Ich beziehe mich auf die Aussage des TOs.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 16:14naja
soooooo unwahrscheinlich isses ned dass mal a minderjaehrige(r) in einen haushalt kommt
luftgewehre (selbst die mit F im fuenfeck und mit nur 7,5joule) duerfen ausserhab von beh. genehmigten schiesstaenden nur von personen ab 18 jahren hantiert werden ...
Und dass er vielleicht mal im Haushalt ist, heißt nicht, dass er unbeaufsichtigt in alle Räume darf. Ich darf in meinem eigenen Haushalt die Waffe ja auch führen und muss nicht damit rechnen, dass sie mir ein unberechtigter aus dem Holster reißt...
Ja, so mein ich das... hatte dein Posting nicht gesehen, als ich gewo geantwortet habeExitus hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 16:19Bei mir uns kommt nur ein einziges Kind zu Besuch und dann ist der Raum abgeschlossen, denn es sind ja auch die Wiederladepresse, Hülsen, Geschosse, Werkzeuge Jagdmesser, Reiniger, Öle, usw. drinnen.
Da hat auch kein Besuch was ohne mich drinnen verloren.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Das kannst du dann im Falle des Falles mit deiner Waffe Behörde im Zuge des WBK Entzugsverfahrens diskutieren.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Die Waffe ist "sicher" zu verwahren.
Wo da genau die Grenzen liegen hat im Zweifelsfall ein Gericht zu entscheiden. Wenn du sicherstellen willst dass du nicht derjenige bist der diese Grenze vor Gericht ausjudiziert, verwahrst das Luftdruckgewehr in etwa so sicher wie eine Kat C Waffe.
Wo da genau die Grenzen liegen hat im Zweifelsfall ein Gericht zu entscheiden. Wenn du sicherstellen willst dass du nicht derjenige bist der diese Grenze vor Gericht ausjudiziert, verwahrst das Luftdruckgewehr in etwa so sicher wie eine Kat C Waffe.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Tatsächlich halte ich das für massiv übertrieben. Abgesperrtes Zimmer ist für das Zeugs mehr als genug. Und ja.. das würde ich im Zweifel meiner Rechtsschutz übergeben und ausjudizieren. Aus Prinzip!
Weil... net bös sein... mit jedem Küchenmesser richtest mehr Schaden an und da ist keine Altersbeschränkung drauf
Weil... net bös sein... mit jedem Küchenmesser richtest mehr Schaden an und da ist keine Altersbeschränkung drauf
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Es gibt aber halt kein gesetz welches minderjaehrigen den zugriff auf kuechenmesser verbietetJoewood hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 21:59Tatsächlich halte ich das für massiv übertrieben. Abgesperrtes Zimmer ist für das Zeugs mehr als genug. Und ja.. das würde ich im Zweifel meiner Rechtsschutz übergeben und ausjudizieren. Aus Prinzip!
Weil... net bös sein... mit jedem Küchenmesser richtest mehr Schaden an und da ist keine Altersbeschränkung drauf
Und keines welchen die sichere verwahrung von kuechenmessern vorschreibt
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Kein Luftgewehr schaut "cool" aus.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Sa 21. Aug 2021, 09:35versteh ich, weil ausschauen tuts schon cool
Dafür gäbe es eindeutig schönere Kandidaten.
Aber eine offne Präsentation hat trotzdem was für sich.
MfG
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
weisst Du wovon da die Rede ist ?AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 21. Aug 2021, 11:43Kein Luftgewehr schaut "cool" aus.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Sa 21. Aug 2021, 09:35versteh ich, weil ausschauen tuts schon cool
Dafür gäbe es eindeutig schönere Kandidaten.
Aber eine offne Präsentation hat trotzdem was für sich.
Ich find schon, dass das cool ausschaut
https://www.carabinasypistolas.com/de/k ... gewehr.php
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Für mich ist und bleibt ein Luftgewehr eine bessere Luftpumpe.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Sa 21. Aug 2021, 13:30
weisst Du wovon da die Rede ist ?
Ich find schon, dass das cool ausschaut
https://www.carabinasypistolas.com/de/k ... gewehr.php
Aussehen egal. Ist meine persönliche Ansichtssache.
Aber darum geht's ja nicht, wenn er es an die Wand hängen will ist das seine Vorliebe. So wie er das umsetzt, gibt es sicher keine Probleme, und darum ging es ja in der Frage.
MfG
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.
Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu.rhodium hat geschrieben: ↑So 22. Aug 2021, 01:30Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.
Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
MfG
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