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Verwahrung Luftdruckgewehr
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung Luftdruckgewehr
Schönen guten Morgen
Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?
Danke
Greetings Oliver
Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?
Danke
Greetings Oliver
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Kaliber?Exitus hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 07:24Schönen guten Morgen
Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?
Danke
Greetings Oliver
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
5,5 , weils mein Ehemaliges istgewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 07:46Kaliber?Exitus hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 07:24Schönen guten Morgen
Ich habe mir vor kurzem ein PCP Luftdruckgewehr gekauft und mir stellt sich jetzt die Frage wie dieses zu verwahren ist?
Kann ich mir das einfach auf die Wand hängen bzw in die Ecke stellen, oder muss ich es mit meinen restlichen Langwaffen versperrt verwahren?
Danke
Greetings Oliver
Ich würds zumindest wo einsperren und nicht offen herumliegen bzw. - hängen lassen. Verstaubt auch nciht so wenns eingesperrt ist, abgesehen vom Rechlichen.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Die Frage nach dem Kaliber bezog sich wohl darauf, ob es 6 mm oder mehr beträgt, dann wäre sie ja Kategorie C. So ist es ein Waffe nach § 45.
MMn macht das aber keinen Unterschied, WaffG § 16b. gilt auf jeden Fall:
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.
MMn macht das aber keinen Unterschied, WaffG § 16b. gilt auf jeden Fall:
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
im runderlass steht halt "je nach gefaehrlichkeit"fast12 hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 11:26Die Frage nach dem Kaliber bezog sich wohl darauf, ob es 6 mm oder mehr beträgt, dann wäre sie ja Kategorie C. So ist es ein Waffe nach § 45.
MMn macht das aber keinen Unterschied, WaffG § 16b. gilt auf jeden Fall:
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.
das heisst vermutlich
kat B besser verwahren alsd
kat C und die besser verwahren
als minderwirksame
aber du hast schon recht
einfach so rumstehen lassen is ned
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Genau, 5,5mm
@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig?
Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.
Greetings Oliver
@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig?
Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
unversperrt is halt ned so prickelnd ....Exitus hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 11:29Genau, 5,5mm
@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig?
Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Ok, danke für die Infos, leider hab ich mir schon sowas gedacht.
Ich muss mir jetzt also einen neuen Langwaffenschrank zulegen.
Ich weiß nur noch nicht ob ich darüber jetzt traurig oder glücklich sein soll.
Leere erzeugt ja bekanntlich ein Vakuum
Ich muss mir jetzt also einen neuen Langwaffenschrank zulegen.
Ich weiß nur noch nicht ob ich darüber jetzt traurig oder glücklich sein soll.
Leere erzeugt ja bekanntlich ein Vakuum
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
a blechspind reicht bei weitem
oder ein versperrter waffenkoffer der im idealfall auch noch wo angehaengt ist
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Exitus hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 11:29Genau, 5,5mm
@hobbycaptain
Willst damit etwa sagen bei daheim ist staubig?
Ich hab mich bisher absolut nicht mit Luftgewehren beschäftigt und bin deswegen ein wenig ahnungslos.
Ich würde sie nämlich gerne auf die Wand in meinem Wiederladeraum hängen.
Der Raum ist unversperrt, aber es hätte niemand unter 18 darauf Zugriff.
Greetings Oliver
Du kannst eh versperrbare Zapfen in die Wand einschrauben - dann kannst sie ohne Probleme aufhängen - oder ein Abzugsschloss drauf - sollte auch genügen.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Hmmmmm….. die Idee mit dem Abzugsschloss gefällt mir.
Ich denke das sollte als Sicherung für eine Luftdruckwaffe genügen.
Oder hat jemand von euch begründete Bedenken?
Greetings Oliver
Ich denke das sollte als Sicherung für eine Luftdruckwaffe genügen.
Oder hat jemand von euch begründete Bedenken?
Greetings Oliver
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
versperrbare an der wand angeschraubte halterung is prima
nur abzugsschloss ist besser als nix aber eigentlich fragwuerdig
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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Ich nehm an, im Wiederladeraum steht sowieso Pulver und so Zeugs auch herum, oder?
Und wenn soweiso keiner unter 18 in die Wohnung geht/kann, dass reicht es. Wir wollen hier nicht päpstlicher als der Papst sein.
Bei einer Luftdruckwaffe, brauchst nicht mal so unwahrscheinliche Konstrukte wie "es brennt und die Feuerwehr kommt, dadurch hast du einem potentiell unberechtigten (weil FW-mann ohne WBK) Zugriff auf eine Waffe ermöglicht" berücksichtigen. Und dass ein aktiver Feuerwehrmann ein Waffenverbot hätte, halte ich für äußerst an den Haaren herbeigezogen...
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
Im Wiederladeraum sind maximal ein paar Brösel im Werfer. Der Rest ist wie auch die Zündhütchen und die Munition im Tresor.
Ich glaube an die Wand gehängt und mit einem Abzugsschloss versehen sollte sich niemand mehr aufregen könne.
Ich glaube an die Wand gehängt und mit einem Abzugsschloss versehen sollte sich niemand mehr aufregen könne.
Re: Verwahrung Luftdruckgewehr
najaJoewood hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 15:51Ich nehm an, im Wiederladeraum steht sowieso Pulver und so Zeugs auch herum, oder?
Und wenn soweiso keiner unter 18 in die Wohnung geht/kann, dass reicht es. Wir wollen hier nicht päpstlicher als der Papst sein.
Bei einer Luftdruckwaffe, brauchst nicht mal so unwahrscheinliche Konstrukte wie "es brennt und die Feuerwehr kommt, dadurch hast du einem potentiell unberechtigten (weil FW-mann ohne WBK) Zugriff auf eine Waffe ermöglicht" berücksichtigen. Und dass ein aktiver Feuerwehrmann ein Waffenverbot hätte, halte ich für äußerst an den Haaren herbeigezogen...
soooooo unwahrscheinlich isses ned dass mal a minderjaehrige(r) in einen haushalt kommt
luftgewehre (selbst die mit F im fuenfeck und mit nur 7,5joule) duerfen ausserhab von beh. genehmigten schiesstaenden nur von personen ab 18 jahren hantiert werden ...
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