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Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Wolf1971 » Fr 13. Aug 2021, 08:47

Bundy hat geschrieben:
Do 12. Aug 2021, 16:10
klinke mich miteiner passen frage mitein,
habe die aussage meiner bh, dass wechselsysteme NICHT bei der Stückzahl mitgerechnet werden.

Reicht eine Mail der Sachbearbeiterin soweit aus, bzw kann man sich das weitergehend "bestätigen" lassen, fals mach Verein "Fragen" auftauchen?
Wenn du nur mit den Wechselsystemen über die 20 Stück Grenze kommst dann hast du eindeutig zu wenig Waffen zu Hause :D
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Trijikon
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Trijikon » Fr 13. Aug 2021, 18:22

Ganz blöde Frage:
Ich habe meine Waffen auf 3 Plätze verteilt (Haus, Wohnung, Geschäft) (eben auch wegen der Stückzahl)
Ist da eine Meldung dazu nötig? Von wegen bei der 5jährigen kann ich nur die gerade vor Ort befindlichen vorweisen.
Und sollte ich auch eine Meldung >19 Stück machen?
Und verflucht noch einmal zählen die Hi Caps jetzt wirklich zu der Stückzahl dazu? (Wie von der Verband in den Raum gestellt)

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Trijikon » Fr 13. Aug 2021, 18:35

Lustiger Bug:
Ich habe I W Ö geschrieben und das Forum schreibt Verband-auch nach 3 mal ausbessern.
Ist das Absicht? Darum jetzt mit Zwischenräumen.

LG Wolfgang
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MrRiesa
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von MrRiesa » Fr 13. Aug 2021, 19:08

Trijikon hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 18:22
Ganz blöde Frage:
Ich habe meine Waffen auf 3 Plätze verteilt (Haus, Wohnung, Geschäft) (eben auch wegen der Stückzahl)

LG Wolfgang
Man verbessere mich bitte wenn ich falsch liege, aber vom Wfs hab ich es so in Erinnerung das man sie nur am gemeldeten Hauptwohnsitz aufbewahren darf!?

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AUG-andy
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Aug 2021, 20:02

MrRiesa hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 19:08
Trijikon hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 18:22
Ganz blöde Frage:
Ich habe meine Waffen auf 3 Plätze verteilt (Haus, Wohnung, Geschäft) (eben auch wegen der Stückzahl)

LG Wolfgang
Man verbessere mich bitte wenn ich falsch liege, aber vom Wfs hab ich es so in Erinnerung das man sie nur am gemeldeten Hauptwohnsitz aufbewahren darf!?
Das ist falsch.
Ich habe alle Waffen am Nebenbwohnsitz in NÖ.
Bei der Kontrolle kein Problem.
Allerdings steht die ebenfalls im ZWR.
Kommen aber immer zuerst nach Wien, und schicken den Akt dann nach NÖ weiter.
Kontrolle in NÖ meistens 3 Wochen später ohne Beanstandungen.
(du kannst nur einen ordentlichen HWS haben, aber mehrere NWS)

Trijikon :
Zu den 20 Stück.
Es ist unerheblich wo sich die Waffen derzeit (verteilt) befinden.
Im ZWR stehen alle 20 (oder mehr) am Hauptwohnsitz.
Daher ist eine Meldung unvermeidbar, weil alle am HWS gemeldet sind.
Es könnten sich alle dort befinden, unerheblich wie du sie dann selbst aufgeteilt hast.
MfG
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Simon80 » Fr 13. Aug 2021, 20:10

Die Verwahrung kann meines Wissens nach auch an einem Ort erfolgen wo man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet hat. Wichtig ist man hat uneingeschränkten Zugang und die Verwahrung ist sicher. (z.B. im Elternhaus oder bei der Lebensgefährtin)

Oder liege ich da falsch?

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Aug 2021, 20:18

Simon80 hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:10
Die Verwahrung kann meines Wissens nach auch an einem Ort erfolgen wo man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet hat. Wichtig ist man hat uneingeschränkten Zugang und die Verwahrung ist sicher. (z.B. im Elternhaus oder bei der Lebensgefährtin)

Oder liege ich da falsch?

Hab vor Jahren ( als ich noch nicht alles in NÖ hatte ) einen Teil in Wien und den Rest in NÖ. Auch kein Problem. Nur musst du dir zwei Termine ausmachen.
Zuerst mit den Wienern, und danach mit den Beamten in NÖ.
Noch was:
Und die Waffen müssen nicht zwingend bei einer Meldeadresse liegen, sondern es ist nur die richtige Verwahrung entscheidend.
Wurde aber schon erwähnt. ;)
Zuletzt geändert von AUG-andy am Fr 13. Aug 2021, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Simon80 » Fr 13. Aug 2021, 20:22

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:18
Simon80 hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:10
Die Verwahrung kann meines Wissens nach auch an einem Ort erfolgen wo man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet hat. Wichtig ist man hat uneingeschränkten Zugang und die Verwahrung ist sicher. (z.B. im Elternhaus oder bei der Lebensgefährtin)

Oder liege ich da falsch?
Auch wieder falsch.
Hab vor Jahren ( als ich noch nicht alles in NÖ hatte ) einen Teil in Wien und den Rest in NÖ. Auch kein Problem. Nur musst du dir zwei Termine ausmachen.
Zuerst mit den Wienern, und danach mit den Beamten in NÖ.
Wie meinst du das wäre falsch?
Ich behaupte ja man darf auch verwahren wenn man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz dort hat. Das man auf die Wohnsitze aufteilen kann ist mir ohnehin klar.

Edit: hab gerade gelesen das du nachträglich noch geschrieben hast es ist egal ob man dort einen Wohnsitz gemeldet hat- auf das wollte ich hinaus, dann liege ich eh richtig mit meiner Annahme.
Zuletzt geändert von Simon80 am Fr 13. Aug 2021, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Aug 2021, 20:23

Simon80 hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:22
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:18
Simon80 hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:10
Die Verwahrung kann meines Wissens nach auch an einem Ort erfolgen wo man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet hat. Wichtig ist man hat uneingeschränkten Zugang und die Verwahrung ist sicher. (z.B. im Elternhaus oder bei der Lebensgefährtin)

Oder liege ich da falsch?
Auch wieder falsch.
Hab vor Jahren ( als ich noch nicht alles in NÖ hatte ) einen Teil in Wien und den Rest in NÖ. Auch kein Problem. Nur musst du dir zwei Termine ausmachen.
Zuerst mit den Wienern, und danach mit den Beamten in NÖ.
Wie meinst du das wäre falsch?
Ich behaupte ja man darf auch verwahren wenn man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz dort hat. Das man auf die Wohnsitze aufteilen kann ist mir ohnehin klar.
Hast Recht
Hab ich zu schnell gelesen.
Tut mir Leid.
Schon ausgebessert.
MfG
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von MrRiesa » Fr 13. Aug 2021, 20:30

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:02
Das ist falsch.
Ich habe alle Waffen am Nebenbwohnsitz in NÖ.
Bei der Kontrolle kein Problem.
Allerdings steht die ebenfalls im ZWR.
Kommen aber immer zuerst nach Wien, und schicken den Akt dann nach NÖ weiter.
Kontrolle in NÖ meistens 3 Wochen später ohne Beanstandungen.
(du kannst nur einen ordentlichen HWS haben, aber mehrere NWS)
Danke, wieder was gelernt!

Manche Händler die einen Wfs Kurs anbieten sollten wohl selbst mal zur Nachschulung..

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Isegrim » Fr 13. Aug 2021, 22:49

Ich hab schon seit Jahren die Meldung - Verwahrung von mehr als 20 Waffen sowie die Lagerung von einer größeren Menge an Munition ( hab mich beharrlich geweigert eine Höchstzahl anzugeben) der Behörde mitgeteilt. Weiters wurde ein Kellerraum als Aufbewahrung mitgeteilt.
Die Behörde hat es ohne weiters Maßnahmen zu setzten anerkannt. Warum wohl?
Sollte dies nicht erfolgen so müsste sie bescheidmäßig mir Auflagen vorschreiben. Diesen Aufwand so glaube ich wird sich kein Sachbearbeiter machen!

Also verstehe ich oft nicht wovor sich manche bei der Meldung fürchten oder welche Bedenken es gibt?
DVC

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von doc steel » Sa 14. Aug 2021, 08:31

Ich glaub die meisten fürchten, dass dann eine Abordnung an Beamten und Sachbearbeitern zur Prüfung der Umstände antrabt und daraus dann undurchführbare Vorschriften entstehen könnten.
Eines sollte dem gelernten Österreicher klar sein: Wir haben eine Vielzahl an Verordnungen, Bestimmungen und Gesetze die einfach so da sind und relativ leblos im justitiaren Raum schweben weil die zuständigen Behörden es nicht exekutieren können!
Sie haben die finanziellen als auch personellen Ressourcen gar nicht. Sowas nennt man dann überregieren. Und Österreich ist seit 1945 zum überregierten Staat geworden. Redts mit an Verfassungsrichter, da stellts dir die Haar auf....

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von gewo » Sa 14. Aug 2021, 08:39

Isegrim hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 22:49
Ich hab schon seit Jahren die Meldung - Verwahrung von mehr als 20 Waffen sowie die Lagerung von einer größeren Menge an Munition ( hab mich beharrlich geweigert eine Höchstzahl anzugeben) der Behörde mitgeteilt. Weiters wurde ein Kellerraum als Aufbewahrung mitgeteilt.
Die Behörde hat es ohne weiters Maßnahmen zu setzten anerkannt. Warum wohl?
Sollte dies nicht erfolgen so müsste sie bescheidmäßig mir Auflagen vorschreiben. Diesen Aufwand so glaube ich wird sich kein Sachbearbeiter machen!

Also verstehe ich oft nicht wovor sich manche bei der Meldung fürchten oder welche Bedenken es gibt?
manche behoerden zb in NOE neigen dazu bei diesen meldungen grundaetzlich einen sachverstaendigen der landesregierung zu entsenden

da kommen dann je nachdem wer da kommt die verruecktesten sachen raus

es gibt faelle wo bereits ab 40 waffen ( davon auch freie waffen, langwaffen kat C usw) stahlpanzertuere, scherengitter vor fenster und tueren und TUS alarmanlage mit aufschaltung auf einen sicherheitsdienst vorgeschrieben werden.

von da her

wenns um eine oder zwei kat C geht um die man ueber die 19 stueck drueber ist ... werden die halt dann bei der oma im versperrten kasten aufbewahrt und man spart sich den ganzen auflauf
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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von gewo » Sa 14. Aug 2021, 08:41

Simon80 hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 20:10
Die Verwahrung kann meines Wissens nach auch an einem Ort erfolgen wo man weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet hat. Wichtig ist man hat uneingeschränkten Zugang und die Verwahrung ist sicher. (z.B. im Elternhaus oder bei der Lebensgefährtin)

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Re: Wechselsystem und 20 Stk Grenze

Beitrag von Isegrim » So 15. Aug 2021, 11:52

gewo hat geschrieben:
Sa 14. Aug 2021, 08:39
Isegrim hat geschrieben:
Fr 13. Aug 2021, 22:49
Ich hab schon seit Jahren die Meldung - Verwahrung von mehr als 20 Waffen sowie die Lagerung von einer größeren Menge an Munition ( hab mich beharrlich geweigert eine Höchstzahl anzugeben) der Behörde mitgeteilt. Weiters wurde ein Kellerraum als Aufbewahrung mitgeteilt.
Die Behörde hat es ohne weiters Maßnahmen zu setzten anerkannt. Warum wohl?
Sollte dies nicht erfolgen so müsste sie bescheidmäßig mir Auflagen vorschreiben. Diesen Aufwand so glaube ich wird sich kein Sachbearbeiter machen!

Also verstehe ich oft nicht wovor sich manche bei der Meldung fürchten oder welche Bedenken es gibt?
manche behoerden zb in NOE neigen dazu bei diesen meldungen grundaetzlich einen sachverstaendigen der landesregierung zu entsenden

Da bin ich froh, dass ich in OÖ wohne😉😉
da kommen dann je nachdem wer da kommt die verruecktesten sachen raus

es gibt faelle wo bereits ab 40 waffen ( davon auch freie waffen, langwaffen kat C usw) stahlpanzertuere, scherengitter vor fenster und tueren und TUS alarmanlage mit aufschaltung auf einen sicherheitsdienst vorgeschrieben werden.

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