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Kat. A
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat. A
Hallo zusammen
Bitte um Info (hoffe nicht schon zum tausendsten mal als Thema)
bei einem A platz wo eine zb. Glock 17 vorhanden ist und diese mit Magazinen (33er) im Waffengeschäft wider verkauft wird bleibt ja ein A platz eingetragen oder nicht?
Wenn ich nun ein AR 15 auf diesen platz eintragen möchte aber noch keine Magazine dazu habe.
Bleibt es ein A platz und kann ich mir längere Magazine kaufen (50er) oder wird er zu einem B platz ( neu WBK) und ich kann mir nur die 10er kaufen?
Vielen vielen Dank
LG Martin
Bitte um Info (hoffe nicht schon zum tausendsten mal als Thema)
bei einem A platz wo eine zb. Glock 17 vorhanden ist und diese mit Magazinen (33er) im Waffengeschäft wider verkauft wird bleibt ja ein A platz eingetragen oder nicht?
Wenn ich nun ein AR 15 auf diesen platz eintragen möchte aber noch keine Magazine dazu habe.
Bleibt es ein A platz und kann ich mir längere Magazine kaufen (50er) oder wird er zu einem B platz ( neu WBK) und ich kann mir nur die 10er kaufen?
Vielen vielen Dank
LG Martin
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Re: Kat. A
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 10:45Hallo zusammen
Bitte um Info (hoffe nicht schon zum tausendsten mal als Thema)
bei einem A platz wo eine zb. Glock 17 vorhanden ist und diese mit Magazinen (33er) im Waffengeschäft wider verkauft wird bleibt ja ein A platz eingetragen oder nicht?
Wenn ich nun ein AR 15 auf diesen platz eintragen möchte aber noch keine Magazine dazu habe.
Bleibt es ein A platz und kann ich mir längere Magazine kaufen (50er) oder wird er zu einem B platz ( neu WBK) und ich kann mir nur die 10er kaufen?
Vielen vielen Dank
LG Martin
Re: Kat. A
Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
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das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
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das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?
danke dir
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Re: Kat. A
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
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Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.
Glock 41 geht natürlich
Re: Kat. A
Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:06das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
Glock 41 geht natürlich
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und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmen
Vielen Dank Davomon1979
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Re: Kat. A
und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmenMartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:12Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:06das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
Glock 41 geht natürlich
Vielen Dank Davomon1979
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Richtig
Re: Kat. A
RichtigDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:43und wenn wir den fall drehen und ich ein ar15 mit 223 besitze und hier ein zb 50er Magazin habe kann ich mir dann auch keine sagen wir glock nehmenMartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:12Auf eine § 17 (1) 7 Platz kannst du nur Halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuerzündung legen (Glock, CZ, SIG, B&T egal). - Revolver und Halbautomatische Langwaffen (AR15, Steyr AUG etc). gehen nicht, genauso wenig geht irgendwas in .22 lr.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:06das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
Glock 41 geht natürlich
Vielen Dank Davomon1979
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danke dir
weiß nun alles was ich wollte
ich liebe unser gesetz
Re: Kat. A
Ein AR 15 unter 60cm Gesamtlänge dürfte man denke ich schon auf den Z7 Platz legen.
Hab Mal beim Händler so eines gesehen, das genau so zusammengebaut wurde, dass es unter 60 cm hat. Ob man mit dem kurzen Lauf was anfangen kann, ist natürlich eine andere Frage.
Hab Mal beim Händler so eines gesehen, das genau so zusammengebaut wurde, dass es unter 60 cm hat. Ob man mit dem kurzen Lauf was anfangen kann, ist natürlich eine andere Frage.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Kat. A
Ich habe eine AR 15 Commando mit 7,5" Lauf. Ich verwende das Teil für Mehrwaffenparcours, ich mag 9mm Carbines nicht, deshalb die AR in .223.
Mit der günstigen S+B mit dem 55grs Geschoss resultiert eine V5 von 717m/sek oder 918J. Mit der schweizer Ordonnanlaborierung GP90 mit dem 62grs Geschoss erreiche ich eine durchschnittliche V5 von 683m/sek was einer Energie von 951J entspricht.
Interessehalber habe ich das Ding auch Mal bei Windstille (mein Schiessstand liegt auf 1'300müM, laminare Windverhältnisse sind da eine Seltenheit. Nach Höhenkorrektur nach Tabelle, Seitenkorrektur nach Trefferlage war es möglich das Schwarze der Scheibe zu halten (Durchnmesser 40cm).
Nach Ballistiktabelle weist das Geschoss bei 300 Metern Flugdistanz noch eine Geschwindigkeit von 420m/sek auf.
Mit der günstigen S+B mit dem 55grs Geschoss resultiert eine V5 von 717m/sek oder 918J. Mit der schweizer Ordonnanlaborierung GP90 mit dem 62grs Geschoss erreiche ich eine durchschnittliche V5 von 683m/sek was einer Energie von 951J entspricht.
Interessehalber habe ich das Ding auch Mal bei Windstille (mein Schiessstand liegt auf 1'300müM, laminare Windverhältnisse sind da eine Seltenheit. Nach Höhenkorrektur nach Tabelle, Seitenkorrektur nach Trefferlage war es möglich das Schwarze der Scheibe zu halten (Durchnmesser 40cm).
Nach Ballistiktabelle weist das Geschoss bei 300 Metern Flugdistanz noch eine Geschwindigkeit von 420m/sek auf.
1911 - It's like a Glock, but for men!
Re: Kat. A
Das Problem ist, dass der Verschlussträger in den Schaft "hineinfährt", dadurch ist das ganze System ziemlich lang.Jiggler hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 16:20Ein AR 15 unter 60cm Gesamtlänge dürfte man denke ich schon auf den Z7 Platz legen.
Hab Mal beim Händler so eines gesehen, das genau so zusammengebaut wurde, dass es unter 60 cm hat. Ob man mit dem kurzen Lauf was anfangen kann, ist natürlich eine andere Frage.
Es gab Versuche AR15 extrem klein zu machen, jedoch ist das Resultat mehr als nur fragwürdig bezüglich Effektivität.
Siehe Beispiel OlympicArms K23B.
Vorallem mit Schubschaft ist es halt fraglich ob es dann immer noch bei 60cm bleibt.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
- combatmiles
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- Beiträge: 3027
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Kat. A
das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
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a Glock 41 hätte ich eventuell zu verkaufen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Kat. A
a Glock 41 hätte ich eventuell zu verkaufen...combatmiles hat geschrieben: ↑Do 5. Aug 2021, 20:55das heißt ich darf dann nur eine Kurzwaffe nehmen wenn vorhanden war also von glock 17 auf glock 41 darf ich wechseln oder auch nicht?MartinSK hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:00Die Glock war eine Kurzwaffe auf einem § 17 (1) 7 Platz (=Kurzwaffe mit Magazin mit mehr als 20 Schuss). - Genau sowas kannst du jetzt wieder kaufen um den Platz legen. - AR15 (in der Regel Langwaffe) kannst du nicht auf den Platz legen und auch keine großen Magazine dafür kaufen.
danke dir
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Danke dir vielmals für das Angebot, möchte mir aber eine in MOS Ausführung nehmen
LG Martin