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Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bundy
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Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von Bundy » Mi 21. Jul 2021, 23:29

Hallo,

Frage zur "Sammlung" als Rechtfertigung -

höre / lese regelmäßig von Sammelgebieten,
abseits der normalen Kat B Plätze, wie Magazinsammler, Munitionssammler, Sammlung von Schlagringen usw...

Wird das Wort nur im Sprachgebrauch so verwendet, oder auch Rechtlich nach bestimmten § argumentiert?

Bin nur mit dem § 23.2 - Rechtfertigung "Sammlung" vertraut, welche jedoch ausdrücklich von Schusswaffen der Kategorie B spricht.

Gibt es also keine Möglichkeit, Ausnahmegenehmigung für nicht Kat B Schusswaffen durch "Sammeln" zu argumentieren?

Mit den Nachweisen / Gespräch mit Sachverständigen / genaues Sammlgebiet usw bin ich vertraut, mir geht es nur um die Rechtsgrundlage des Ansuchens überhaupt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

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hasgunz
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von hasgunz » Do 22. Jul 2021, 12:11

Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.

Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".

LG
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Wolf1971
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von Wolf1971 » Do 22. Jul 2021, 13:19

hasgunz hat geschrieben:
Do 22. Jul 2021, 12:11
Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.

Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".

LG
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von hasgunz » Do 22. Jul 2021, 17:38

Ah 20 warens, gut zu wissen.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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johro
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von johro » Do 22. Jul 2021, 22:00

Wie kommt man zu einem offiziellen gemeldeten "Waffenhändler"
Was muss man da für Prüfungen machen?

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Wolf1971
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von Wolf1971 » Fr 23. Jul 2021, 07:56

johro hat geschrieben:
Do 22. Jul 2021, 22:00
Wie kommt man zu einem offiziellen gemeldeten "Waffenhändler"
Was muss man da für Prüfungen machen?
Gewerbeanmeldung erforderlich:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002522

https://www.wko.at/branchen/ooe/handel/ ... werbe.html

Der schnellste Zugang wäre Praxis und der Kurs am WIFI - an der Praxis scheitern die meisten - da musst ein Jahr im Waffenhandel wo angestellt gewesen sein.
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von Bundy » Fr 23. Jul 2021, 09:30

vielen dank für die anworten und tipps

mal schaun was die sachbearbeiterin dazu sagt

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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Beitrag von gewo » Fr 23. Jul 2021, 11:03

Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 23. Jul 2021, 07:56
Der schnellste Zugang wäre Praxis und der Kurs am WIFI - an der Praxis scheitern die meisten - da musst ein Jahr im Waffenhandel wo angestellt gewesen sein.
soweit mir bekannt scheitern wesentlich mehr an der pruefung als an der anstellung ....
:whistle:
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