weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt
wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt
Die Meldung alleine reicht nicht, ihr benötigt einen §18 Bescheid vom BMVLgewo hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 11:39weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt
wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
das betrifft hunderte waffen ehemalige kat B Waffen diverser hersteller die in AT schon ewig im besitz von private stehenLTE hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 12:15Die Meldung alleine reicht nicht, ihr benötigt einen §18 Bescheid vom BMVLgewo hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 11:39weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt
wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
Habt ihr die Waffe davor legal besessen, habt ihr einen Rechtsanspruch drauf. Aber eh schon wissen BMLV, ohne zu sehr ins detail zu gehen, stellt euch auf einiges ein. Am besten ihr nehmt euch einen Fachkundigen Anwalt!
wenn du du die altbesitz meldung machst und die waffe so beschreibst dass die behoerde erkennt dass es in wirklichkeit eine §18 ist dann wird man dich schon aufmerksam machen denke ichMr. Danger hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 14:04Sollte sich nicht das BMI darum kümmern / darauf hinweisen wenn ich die Meldung mache?
Gar nicht, weil nicht erlaubt oder gar nicht, weil sie unter 60cm und nur über 60cm verlängert wird und nicht andersrum?gewo hat geschrieben: ↑So 4. Jul 2021, 17:19Garnicht
Waffg par 2
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Ich verstehe hier nicht das Problem.gewo hat geschrieben: ↑Mo 5. Jul 2021, 11:39weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt
wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
Im prinzip stimmt das so.ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:13Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?
Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.
Danke!
Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:58Im prinzip stimmt das so.ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:13Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?
Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.
Danke!
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinstACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:04Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:58Im prinzip stimmt das so.ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:13Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?
Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.
Danke!
Danke!
Vielen Dank für die Info!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:06weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinstACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:04Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:58Im prinzip stimmt das so.ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 07:13Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?
Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.
Danke!
Danke!
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle
beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt.7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:12Vielen Dank für die Info!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:06weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle
beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Meinte damit diese Passagen:11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt.7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Ich wollte noch kurz etwas hinterfragen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:19ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:12Vielen Dank für die Info!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:06weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle
beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Meinte damit diese Passagen:11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt.7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
ja das ist eine offene baustelle
und das ministerium will nix dazu sagen ...
"muss in jedem einzelnen fall individuell entschieden werden"
ist leider so
aber da muss man halt schon ziemlich mutig sein dafuer sein und die selbe waffe statt als 17/1/11 als 17/1/7 zu betrachten nur weil ... man will.....
stimmen .... ?ACP hat geschrieben: ↑Di 26. Apr 2022, 08:39....einfach so auf dem Schiessplatz zum üben, schiessen geht, kann man am Schiessplatz einen Festschaft oder Schubschaft montieren, den Bewerb/Übung schiessen, und vor dem Verlassen des Schiessplatzes wieder entfernen und die Verschlusskappe anbringen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:19ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?ACP hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:12Vielen Dank für die Info!gewo hat geschrieben: ↑Mo 25. Apr 2022, 08:06
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle
beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Meinte damit diese Passagen:11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt.7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
ja das ist eine offene baustelle
und das ministerium will nix dazu sagen ...
"muss in jedem einzelnen fall individuell entschieden werden"
ist leider so
aber da muss man halt schon ziemlich mutig sein dafuer sein und die selbe waffe statt als 17/1/11 als 17/1/7 zu betrachten nur weil ... man will.....
Stimmt das so?
Danke!