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Fundwaffe an Dritten abgeben?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fundwaffe an Dritten abgeben?
Grüß euch,
mal angenommen eine Person findet nach dem Tod des Großvaters eine nicht gemeldete Kategorie B Waffe, er möchte sie selbst jedoch nicht behalten, aber einem Bekannten mit Waffenbesitzkarte, der jedoch seine beiden Plätze bereits belegt hat, würde er die Waffe gerne geben.
Bekommt der Bekannte eine Erweiterung für die betreffende Waffe?
Aus dem Gesetzestext, geht nicht klar hervor, ob nur der Finder eine Erweiterung bekommen kann, oder auch ein Dritter, dem er die Waffe übertragen würde.
Besten Dank schon mal für eure Antworten.
Lg David
mal angenommen eine Person findet nach dem Tod des Großvaters eine nicht gemeldete Kategorie B Waffe, er möchte sie selbst jedoch nicht behalten, aber einem Bekannten mit Waffenbesitzkarte, der jedoch seine beiden Plätze bereits belegt hat, würde er die Waffe gerne geben.
Bekommt der Bekannte eine Erweiterung für die betreffende Waffe?
Aus dem Gesetzestext, geht nicht klar hervor, ob nur der Finder eine Erweiterung bekommen kann, oder auch ein Dritter, dem er die Waffe übertragen würde.
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Sako 85 Varmint .308 Win
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
hab mich jetzt ned eingelesenSako hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 17:47Grüß euch,
mal angenommen eine Person findet nach dem Tod des Großvaters eine nicht gemeldete Kategorie B Waffe, er möchte sie selbst jedoch nicht behalten, aber einem Bekannten mit Waffenbesitzkarte, der jedoch seine beiden Plätze bereits belegt hat, würde er die Waffe gerne geben.
Bekommt der Bekannte eine Erweiterung für die betreffende Waffe?
Aus dem Gesetzestext, geht nicht klar hervor, ob nur der Finder eine Erweiterung bekommen kann, oder auch ein Dritter, dem er die Waffe übertragen würde.
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Lg David
aber plaetz erweiterungen bekommt ein ERBE
vom FINDER wuesste ich jetzt mal nix
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Das hab ich dazu gefunden:
Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42. (1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
2.
so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.
Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42. (1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
2.
so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
JA nach 1 Jahr (weil finden Wartefrist)
LG Wolfgang
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
JA zur Erweiterung für den Bekannten, oder nur den Finder?
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Der Finder ....der Bekannte hat den Schlauch.....sonst würden ja manche Leute einfach so Waffen finden und dann irgendwem überlassen, der keinen Platz dafür frei hat...
Das wäre natürlich super, aber spielt nicht...
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Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Wenn der Erblasser die Kat. B nicht gemeldet, quasi illegal besessen hat, kann diese dann überhaupt vererbt werden?gewo hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 17:50hab mich jetzt ned eingelesenSako hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 17:47Grüß euch,
mal angenommen eine Person findet nach dem Tod des Großvaters eine nicht gemeldete Kategorie B Waffe, er möchte sie selbst jedoch nicht behalten, aber einem Bekannten mit Waffenbesitzkarte, der jedoch seine beiden Plätze bereits belegt hat, würde er die Waffe gerne geben.
Bekommt der Bekannte eine Erweiterung für die betreffende Waffe?
Aus dem Gesetzestext, geht nicht klar hervor, ob nur der Finder eine Erweiterung bekommen kann, oder auch ein Dritter, dem er die Waffe übertragen würde.
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aber plaetz erweiterungen bekommt ein ERBE
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Grüße
Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Wenn es wirklich Kat B ist .... JA Mann....aber z.B.: MG 42 oder sonstige Vollautomaten.....NO ....
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Nein. eine Illegale Waffe kann nicht weitervererbt werden., genauso wenig kann bzw. darf eine gefundene Schusswaffen oder verbotene Waffen weder vererbt noch verkauft werden.
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Ehrlich jetzt, die Frage an sich ist ja schon Kurios, wie kann man auf die Idee kommen das man eine Illegal besessene Waffe vielleicht vererben kann?
Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
ich habe ernste zweifel ob illegal besessen und dann ererbte waffen unter „finden“ zu subsummieren sind ....
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Nicht alle Fundwaffen werden auch ordnungsgemäß abgegeben.
Die verschwinden auf nimmerwiedersehen irgendwo in so manchen Haushalten.
Das Schreckgespenst der totalen Entwaffnung spielt da sicher eine Rolle.
Sieht man am besten bei den Pumpguns und den derzeitigen ehemaligen Kat. D Waffen.
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Das Schreckgespenst der totalen Entwaffnung spielt da sicher eine Rolle.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Finden kannst ja nur etwas herrenloses, zB im Wald beim sondieren, oder?
Im "Haus vom toten Großvater" ist das je kein finden. Dort hat ja alles dem Großvater gehört. Quasi Erbmasse. Und wenn da etwas illegal besessen wurde wird das wohl eher verfallen, net?
Grüße
Im "Haus vom toten Großvater" ist das je kein finden. Dort hat ja alles dem Großvater gehört. Quasi Erbmasse. Und wenn da etwas illegal besessen wurde wird das wohl eher verfallen, net?
Grüße
Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Es tauchen immer wieder mal vereinzelt illegale Waffen auf beim einer Haus oder Wohnungsräumung. Aus der Kriegs oder Vorkriegszeit. Besonders am Land. Da hat keiner damit gerechnet so was zu finden. Kommt auch immer darauf an wer solche Stücke findet, ob sie dann auch gemeldet oder abgegeben werden.tousibaer hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 20:58Finden kannst ja nur etwas herrenloses, zB im Wald beim sondieren, oder?
Im "Haus vom toten Großvater" ist das je kein finden. Dort hat ja alles dem Großvater gehört. Quasi Erbmasse. Und wenn da etwas illegal besessen wurde wird das wohl eher verfallen, net?
Grüße
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Re: Fundwaffe an Dritten abgeben?
Ich kann dazu evtl. etwas beitragen:
Ich habe Waffen geerbt. Der Vererber hatte eine WBK und natürlich mehrere Waffen der Kat. B. Leider hatte er auch eine nicht registrierte Pistole. Zusätzlich noch einen nicht registrierten Lauf sowie Trommel. Der Vererber war aber zum Besitz davon berechtigt (hatte noch freie Plätze).
Ich hab das dann natürlich im Zuge der Verlassenschaft gemeldet.
Die Pistole wurde bei der Polizei abgegeben und beschossen (wollten sicherstellen, das kein Verbrechen damit begangen wurde).
Nach ein paar Wochen hab ich sie wieder bekommen (für mich schien es so, als ob die nicht mal damit geschossen haben).
Die Dame auf der BH hat sie dann einfach auf mich registriert. Den Lauf und die Trommel wurde auch problemlos auf mich registriert (musste die nichtmal zur Polizei bringen).
Also sehe ich kein Problem eine illegal besessene Waffe im Zuge einer Verlassenschaft zu legalisieren.
Man muss natürlich noch anmerken, dass der Besitz in meinem Fall nicht wirklich illegal war, sonder es glaub ich nur eine Verwaltungsübertretung war (er hatte ja genug Plätze).
Ich habe Waffen geerbt. Der Vererber hatte eine WBK und natürlich mehrere Waffen der Kat. B. Leider hatte er auch eine nicht registrierte Pistole. Zusätzlich noch einen nicht registrierten Lauf sowie Trommel. Der Vererber war aber zum Besitz davon berechtigt (hatte noch freie Plätze).
Ich hab das dann natürlich im Zuge der Verlassenschaft gemeldet.
Die Pistole wurde bei der Polizei abgegeben und beschossen (wollten sicherstellen, das kein Verbrechen damit begangen wurde).
Nach ein paar Wochen hab ich sie wieder bekommen (für mich schien es so, als ob die nicht mal damit geschossen haben).
Die Dame auf der BH hat sie dann einfach auf mich registriert. Den Lauf und die Trommel wurde auch problemlos auf mich registriert (musste die nichtmal zur Polizei bringen).
Also sehe ich kein Problem eine illegal besessene Waffe im Zuge einer Verlassenschaft zu legalisieren.
Man muss natürlich noch anmerken, dass der Besitz in meinem Fall nicht wirklich illegal war, sonder es glaub ich nur eine Verwaltungsübertretung war (er hatte ja genug Plätze).