wenn das so ist dann fallen eine menge an meldungen an die behoerde fuer uns haendler weg
ist eine sensation
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Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
Na dann können die Piefkes ja doch für irgendwas gut sein, und wenns die Klärung im österreichischen (Kriegs-)Waffenrecht ist Ich hab noch eine Anfrage ans BMI offen, ob Wechselsysteme als Schusswaffe im Sinne des EFWP sind, heisst ob ich z.B. 4 Schusswaffen und 2 Wechselsysteme mitnehmen darf. Da bin ich auch einmal gespannt auf die Antwort...
Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
Hierzu noch ein Kommentar von mir:Promo hat geschrieben: ↑Fr 4. Jun 2021, 14:39Vielen Dank für das Einstellen der anonymisierten Schreiben. Diese sind für mich bahnbrechend und stellen die bisher gelebte Rechtspraxis vollkommen auf den Kopf. Das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung haben sich absolut gar nicht geändert, dennoch interpretiert man jetzt alles was Kat.B nach WaffG ist scheinbar nicht mehr als KM nach KMG/KM-Vo. Das ist insoweit auch bemerkenswert, da man dann zum Export z.B. von einem Garand keine KM-Ausfuhrgenehmigung mehr brauchen würde und auch aus Drittstaaten ohne KM-Einfuhrgenehmigung importieren könnte.
Hinblicklich der EU-Feuerwaffenrichtlinie wäre das ja eigentlich sachlogisch, da ja die Feuerwaffenrichtlinie im Sinne der Wirtschaftsgesetzgebung diskutiert wurde. Für Sicherheitspolitik hat die EU ja kein Mandat. Also wäre es europarechtlich sicherlich problematisch, wenn eine Kat. B Waffe in dem einen Land erwerbbar ist, im anderen Land widerum nicht. Da kann man dann tatsächlich zu festhalten, das die EU hier schon Dinge verbessert bzw. vereinfacht bzw. klare Regeln vor gibt.
Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
OT: vom EU-Betritt Österreichs bis zum 13.12.2019 wäre es deiner Meinung nach europarechtswidrig. Jedes EU Land darf die Waffenrichtlinie beliebig verschärft umsetzen. Deshalb sind in UK (auch wenn es nicht mehr EU ist, aber bis dahin jedenfalls) z.B. FFW gänzlich verboten gewesen, auch wenn diese in praktisch jedem anderen EU Land einfacher erwerbbar waren.switty hat geschrieben: ↑Fr 4. Jun 2021, 15:30Hierzu noch ein Kommentar von mir:
Hinblicklich der EU-Feuerwaffenrichtlinie wäre das ja eigentlich sachlogisch, da ja die Feuerwaffenrichtlinie im Sinne der Wirtschaftsgesetzgebung diskutiert wurde. Für Sicherheitspolitik hat die EU ja kein Mandat. Also wäre es europarechtlich sicherlich problematisch, wenn eine Kat. B Waffe in dem einen Land erwerbbar ist, im anderen Land widerum nicht. Da kann man dann tatsächlich zu festhalten, das die EU hier schon Dinge verbessert bzw. vereinfacht bzw. klare Regeln vor gibt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
ne, das ist nicht das was ich meine. Davor gab es ja schlicht keine Regulierung über eine Feuerwaffenrichtlinie, d.h. jeder Staat hat selbst seine Schusswaffenkategorien festgelegt. Und bestimmte Kaliber bzw. auch ganze Kategorien zu verbieten war und bleibt trotz Feuerwaffenrichtlinie nationale Gesetzgebung.Promo hat geschrieben: ↑Fr 4. Jun 2021, 15:32OT: vom EU-Betritt Österreichs bis zum 13.12.2019 wäre es deiner Meinung nach europarechtswidrig. Jedes EU Land darf die Waffenrichtlinie beliebig verschärft umsetzen. Deshalb sind in UK (auch wenn es nicht mehr EU ist, aber bis dahin jedenfalls) z.B. FFW gänzlich verboten gewesen, auch wenn diese in praktisch jedem anderen EU Land einfacher erwerbbar waren.
Wenn ich mit einem Briten über eine "Kat. B halbautomatische Büchse" sprach redeten wir absolut über das gleiche. D.h. bisher war die österreichische Rechtslage, dass Halbautomaten mit Ausnahme Sportwaffen verboten sind, ohne klar zu definieren was Sportwaffen sind. Nun gibt es EU-weit eine "Kat. B halbautomatische Büchse", und alle zugeordneten Halbautomaten sind IMMER ziviler Natur bzw. Sportwaffen und damit zulässig.
P.S.: wenn die Grünen bei uns an die Macht kommen wars das eh mit dem privaten Waffenbesitz. Ich zieh dann einfach 50km Richtung Süden und emigriere nach Österreich
Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
@switty
Ohne hier in die Politik abzudriften, aber Grüne gibt's bei uns auch und das sogar in der Regierung. Sie sind aber (zumindest nach außen) deutlich pragmatischer als das deutsche Pendant.
Ohne hier in die Politik abzudriften, aber Grüne gibt's bei uns auch und das sogar in der Regierung. Sie sind aber (zumindest nach außen) deutlich pragmatischer als das deutsche Pendant.
Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
Das ist falsch. In UK und bis 13.12.2019 war in Österreich (vereinfacht ausgedrückt) ein HA Zentralfeuergewehr praktisch grundsätzlich verboten. Man hat diese einfach national in eine andere Kategorie einsortiert. Vergleich dazu z.B. die Pumpgun, die in Österreich verboten ist, bei euch aber Kat.B. Die Diskussion an dieser Stelle bringt übrigens nichts zum Inhalt des Topic, als werde ich es zu diesem Thema nach diesem Post hier damit belassen.switty hat geschrieben: ↑Fr 4. Jun 2021, 18:00ne, das ist nicht das was ich meine. Davor gab es ja schlicht keine Regulierung über eine Feuerwaffenrichtlinie, d.h. jeder Staat hat selbst seine Schusswaffenkategorien festgelegt. Und bestimmte Kaliber bzw. auch ganze Kategorien zu verbieten war und bleibt trotz Feuerwaffenrichtlinie nationale Gesetzgebung.
Wenn ich mit einem Briten über eine "Kat. B halbautomatische Büchse" sprach redeten wir absolut über das gleiche. D.h. bisher war die österreichische Rechtslage, dass Halbautomaten mit Ausnahme Sportwaffen verboten sind, ohne klar zu definieren was Sportwaffen sind. Nun gibt es EU-weit eine "Kat. B halbautomatische Büchse", und alle zugeordneten Halbautomaten sind IMMER ziviler Natur bzw. Sportwaffen und damit zulässig.
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