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Nachkauf von High Cap Magazinen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Do 11. Feb 2021, 13:58

KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 11:52
Wenn du auch die Waffe als z7 dazu hast, kannst du auch neue 33er Magazine dazu kaufen, ohne die, die du jetzt in deinem Besitz hast abgeben zu müssen. Für Kat A gem Z7/8 kann man immer high cap Magazine dazu kaufen.
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze. Und man kann die Waffen darauf durchtauschen. Diese Plätze sind der Schlüssel, im Grunde Magazine kaufen zu können (fast) wie früher.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von KGR84 » Do 11. Feb 2021, 14:04

rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze. Und man kann die Waffen darauf durchtauschen. Diese Plätze sind der Schlüssel, im Grunde Magazine kaufen zu können (fast) wie früher.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

Was kann man auf Zubehör tauschen?

Wenn ich als Bsp. eine AR10 und eine AR15 habe, aber nur eine als Kat A auf z8, wie kann ich da was mit Zubehör tauschen, sodass ich für beide hicap kaufen kann?
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Do 11. Feb 2021, 15:07

Habs ungenau formuliert - tauschen kannst auf Z7/8, nicht auf den Zubehörplätzen. Zubehör heißt einfach du kannst dir jeweils noch 2 Wechselsysteme kaufen (und Magazine dafür, denk ich zumindest). Tauschen heißt du kannst dir deine Z7 Waffe auf B schreiben lassen und ihre Magazine auf Z9, und dann eine andere auf Z7, dafür wieder Magazine kaufen, und dass so oft du willst bzw. dein Geldbeutel es hergibt.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von KGR84 » Do 11. Feb 2021, 15:17

rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:07
...Tauschen heißt du kannst dir deine Z7 Waffe auf B schreiben lassen und ihre Magazine auf Z9, und dann eine andere auf Z7, dafür wieder Magazine kaufen, und dass so oft du willst bzw. dein Geldbeutel es hergibt.
Versteh schon was du meinst. Ob das wirklich so geht, bin ich mir nicht sicher.

(Im Folgenden spreche ich nur über hicap Mags!!!)

Hab mal hier im Forum gelesen, wenn die Magazine zu einer Z7/8 Waffe Altbestand sind, und du die Basiswaffe weggibst die Magazine quasi ohne "Platzbedarf" im ZWR bleiben, wenn das aber Magazine betrifft, die man nach der erstmaligen Meldung dazu gekauft hat (also kein Altbestand) darf man diese nicht behalten, bzw. braucht Plätze dafür (die man vermutlich nicht hat).

Sprich ich habe eine AR15 mit X Magazinen und melde das als Altbestand. Dann kaufe ich mir nach der Meldung eine AR10 und schiebe die AR15 auf den B Platz und die AR10 auf den A Platz, bleiben die AR15 Mags im ZWR und du darfst sie behalten. Wenn du für deine AR10 jetzt 5 Magazine kaufst, und anschliessend die AR15 wieder auf A und die AR10 auf B schieben willst, geht das mit den Magazinen der AR10 nicht. Du brauchst dafür 5 freie Plätze gem z10.

Ob das so stimmt kann ich aber nicht bestätigen. Hat hier nur mal wer geschrieben.
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Do 11. Feb 2021, 15:26

rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:07
Habs ungenau formuliert - tauschen kannst auf Z7/8
???
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:07
....tauschen kannst auf Z7/8....
"tauschen" kannst du eine bestehende 17/1/7 waffe gegen eine andere 17/1/7 waffe
du verkaufst zuerst die bestehend 17/1/7 waffe (magazine kannst du behalten)
und kaufst eine andere 17/1/7 waffe
wenn diese eine andere magazin norm hat darfst du dann zahlenmaessig unbeschraenkt hiCaps dieser magazin norm dazu kaufen

"tauschen" kannst du auch eine bestehende 17/1/8 waffe gegen eine andere 17/1/8 waffe
du verkaufst zuerst die bestehend 17/1/8 waffe (magazine kannst du behalten)
und kaufst eine andere 17/1/8 waffe
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Do 11. Feb 2021, 15:28

KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:17
.... wenn das aber Magazine betrifft, die man nach der erstmaligen Meldung dazu gekauft hat (also kein Altbestand) darf man diese nicht behalten, bzw. braucht Plätze dafür (die man vermutlich nicht hat)....
halte ich fuer unsinn
habe ich noch nie gehoert
sehe keine rechtliche grundlage
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Do 11. Feb 2021, 15:29

rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von KGR84 » Do 11. Feb 2021, 15:37

gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:28
KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:17
.... wenn das aber Magazine betrifft, die man nach der erstmaligen Meldung dazu gekauft hat (also kein Altbestand) darf man diese nicht behalten, bzw. braucht Plätze dafür (die man vermutlich nicht hat)....
halte ich fuer unsinn
habe ich noch nie gehoert
sehe keine rechtliche grundlage
Ja ich kanns ja mal bei Gelegenheit raussuchen ... aber da steht auch nicht mehr dabei ... also obs nun stimmt oder nicht wird man daraus auch nicht erkennen können.

gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Achso? Ich habe meine Meldung gerade in Bearbeitung und habe eine Waffe (G19) mit Zubehör auf Kat A melden lassen ... bekomme ich dann einen extra Bescheid? Die neuen WBK "durfte" ich schon einzahlen, also scheints, wie auch immer, durchgegangen zu sein.
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von rider650 » Do 11. Feb 2021, 16:42

KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:17
...
Versteh schon was du meinst. Ob das wirklich so geht, bin ich mir nicht sicher.
...
Hab ich schon genau so gemacht: AR15 als Altbestand gemeldet, dafür nach der Meldung noch Magazine gekauft, dann verkauft und AK auf den Platz gekauft, dann für die AK auch noch Magazine gekauft. Ging ohne Probleme und die AR Mags haben jetzt alle ihren eigenen Z9 Platz, auch die nachgekauften.
gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:26
"tauschen" kannst du eine bestehende 17/1/7 waffe gegen eine andere 17/1/7 waffe
du verkaufst zuerst die bestehend 17/1/7 waffe (magazine kannst du behalten)
und kaufst eine andere 17/1/7 waffe
wenn diese eine andere magazin norm hat darfst du dann zahlenmaessig unbeschraenkt hiCaps dieser magazin norm dazu kaufen

"tauschen" kannst du auch eine bestehende 17/1/8 waffe gegen eine andere 17/1/8 waffe
du verkaufst zuerst die bestehend 17/1/8 waffe (magazine kannst du behalten)
und kaufst eine andere 17/1/8 waffe
wenn diese eine andere magazin norm hat darfst du dann zahlenmaessig unbeschraenkt hiCaps dieser magazin norm dazu kaufen

eine 17/1/7 kannst du NICHT gegen eine 17/1/8 tauschen
Genau das habe ich gemeint. Du hast es schöner und ausführlicher formuliert.
gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Schade. Hatte nur irgendwo gelesen dass das geht. Das heißt also wenn jemand nur noch §17 Plätze hat, hat er keine Zubehörplätze mehr? Oder dass er nur 'normale' Zubehörplätze hat?

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Do 11. Feb 2021, 17:01

KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:37

nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Achso? Ich habe meine Meldung gerade in Bearbeitung und habe eine Waffe (G19) mit Zubehör auf Kat A melden lassen ... bekomme ich dann einen extra Bescheid? Die neuen WBK "durfte" ich schon einzahlen, also scheints, wie auch immer, durchgegangen zu sein.

wissen wird dann wenn hinten auf deiner WBK steht
"Berechtigung fuer Zubehoer gem. 17/1/7: 1"

wenns nicht hinten rauf steht hast du es nicht genehmigt erhalten

ist aber eine recht eindeutige sachlage
es steht naemlich direkt im gesetzestext

mir fallen prompt ein halbes dutzend andere faelle ein die voellig ungeklaert sind ..
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von MikeD » Do 11. Feb 2021, 17:34

gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Im vorletzten Satz des §17 Abs. 3 steht aber "Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§21 Abs. 4 , 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28."
Und genau im §23 Abs. 3 steht das mit der doppelten Anzahl der wesentlichen Bestandteile von Schusswaffen (allerdings bezogen auf Kat B).

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von TrkA » Do 11. Feb 2021, 18:04

gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Mir wurde gesagt, dass diese Zubehörplätze sehr wohl auch für §17/1/x gelten - in Wien ..... (diese Auskunft ist nicht mal eine Woche alt, habe direkt mit für mich zuständigen Sachbearbeiter gesprochen)

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von KGR84 » Do 11. Feb 2021, 20:49

Ist das mit dem Zubehör immer noch so, dass man einen Eintrag auf der WBK dafür braucht und wenn man den nicht hat, man beim Anschaffen von Zubehör eine neue WBK braucht?
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Xandolas
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Xandolas » Fr 19. Mär 2021, 11:46

Ich grab das Thema hier nochmal aus:
Wenn ein 17/1/8 Ar-15 vorhanden ist, es es dann möglich einen 9mm Upper als Zubehör zu kaufen und für diesen große Glockmagazine nachzukaufen? Oder ist der 17/1/8 Platz auf das Kaliber der "Basiswaffe" beschränkt?
Oder ist das einer der von gewo erwähnten völlig ungeklärten Fällen?

Muhanak
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Muhanak » Fr 19. Mär 2021, 11:50

gewo hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 21:17
Woyzeck hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 21:09
Sodala, ich hab jetzt meinen Altbestand im ZWR stehen (§17 Z9 bzw. Z10) - so wie viele hab ich mich gewundert, dass jedes Magazin einzeln eingetragen wird, aber gut, ich bin ja nicht der arme Beamte, der das Tippen muss.

Ein praktische Frage: Nachdem ich die Magazine nicht nur streichle, sondern auch beim dynamischen Schießen verwende, sprich: Die fallen in den Dreck, ich steig drauf, irgendwas wird hin, ein neues muss her. Wie ist hier vorzugehen ?

Gehe ich da zur Behörde und gebe das defekte Magazin ab, die tragen das aus dem ZWR aus und ich kann den nun freien Platz wieder befüllen ? Oder macht das der Händler ?
magazinreste bei der polizei abgeben und dir eine bestaetigung ausstellen lassen
bestaetigung an deine waffenbehoerde uebersenden (kopie aufheben!)
dann ein neues kaufen gehen

der haendler kann das zwar auch
aber ich wuensche dir viel glueck dabei einen zu finden
denn er darf fuer die abmeldung des magazins per gesetz nichts von dir verlangen
Kann ich mir mit dieser Vorgehensweise auch ein Magazin eines anderen Kalibers zulegen? Zb 223er abgeben und 9mm holen. (für Gewehr) ?

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