voraussetzung für PCC_und_lange_Magazine und rifle_und_lange_Magazine sind die notwendigen freien Plätze nach Z8 (>10); in diesem Fall benötigst du also 2 weiter Z8 Plätze; die 2 weiteren bekommst du nur, wenn du die Nachweise nach §11b (Edelsportschütze) erbringen kannst (erledigt); dann erst besteht die Möglichkeit einer Bewilligung nach Z8 (Antrag); weiters benötigst du freie Plätze oder eine Erweiterung (Antrag); sobald du die 2 Plätze Z8 (Kat A) bewilligt bekommen hast, kannst du die 2 Waffen Kat A kaufen und beliebig HC-Magazine dazu kaufen oder bestehende dazu verwenden;Lagavulin hat geschrieben: ↑Sa 30. Jan 2021, 16:47Mein Altbestand: HC Glock Magazine und ein HC Röhrenmagazin zu einer Kat. B Flinte. Ich habe ein paar Glocks, aber keinen PCC.
Ich liefere alle Nachweise zur Erfüllung aller Absätze des 11b.
In meine neue WBK wird Z7 und Z8 eingetragen.
So far so good. HC Glock Magazine und noch längere Röhrenmagazine für die Italienerin darf ich kaufen, so lange ich die Safetür zu bringe.
"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht einen PCC zulegen an der die bösen Glock-Mags passen. Wo darf ich die anstecken?
"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht auch eine Kat. B Büchse (z.B. in .223 oder .308) zulegen. Unter welchen Voraussetzungen darf ich mir dann auch zu dieser HC Mags gönnen oder bleibt mir der Erwerb verwehrt?
Diese beiden Wunschplätze Z8 werden auf der WBK vermerkt und dienen genau dazu, dir diese beiden Waffen der Kat A zu kaufen.