Zum 134643 ten mal , WS sind nicht mehr an eine Waffe gebunden. Du kannst dir kaufen was du willst. Dazu gibt es schon so viele Antworten. Ich kann es nicht mehr lesen. Suchfunktion benutzen !!!Turil hat geschrieben: ↑Mi 18. Dez 2019, 14:39Verstehe ich dich richtig, dass das Zubehör zu keiner bestehenden Waffe passen muss? Also ich kauf mir ein Glock Wechselsystem zu meiner CZ SP-01 beispielsweise?panhandle hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 00:30Also man spricht ja des öfteren etwas abschätzig/belustigend über diverse "Österreichische" Lösungen....
In diesem Falle muss ich aber durchaus gestehen, das mir diese Lösung - nämlich 2 Jahre "Schonzeit" - doch recht gut gefällt.
(Weiß aber momentan nicht, ob die Deutschen zb. hier auch so "tolerant" sind)
Desweiteren ergibt sich für mich als bekennender AntiGlockFanBoy doch die verlockende Lösung, über die Zubehörschiene auch einmal "mitreden" zu können, ohne dafür einen B Platz zu "schrotten".
nach einem bekannten YouTuber ...Life is good.
g
Willi
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Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Korrekt.
Und ein Glock Griffstück dazu, das ja in keinster Weise waffenrelevant ist (kannst deinen - falls vorhanden - minderjährigen Kindern zum spielen geben) und schon hast am behördlich genehmigten Schießstand (und nur da!) eine weitere Waffe zur Verfügung.
Ich würde auch tunlichst vermeiden, bei einer Kontrolle das zusätzliche Griffstück UND das passende WS-System herzuzeigen oder - noch schlimmer - die Dinger zusammengebaut zu lassen...
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Ich verstehe deinen Unmut aber ich muss zugeben: so ganz kann ich das auch noch nicht glauben, weil es einen durchaus spannenden Effekt hat...
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Eben, hätte ehrlich nicht gedacht dass so eine offensichtliche "Verbesserung" einfach übersehen wird bzw. durchgeht.
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Jooo ....solange man in Summe die „2Stk pro KatB Platz“ nicht überschreitet gehts so , darüber hinaus wird’s eher schwieriger , da man höchstwahrscheinlich bei der Behörde erscheinen muss und eine Bewilligung dieser braucht !
Mitglied im Verein, PDSV und Verein
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Bin schon etwas spät dran....sorry...ja, Du "darfst" Dir dann durchaus was passendes zusammenstellen....aber aufpassen, so Du zur Zeit schon 2 WS pro B Platz besitzen würdest, und damit die "Freiregelung Neu" damit schon belegt oder auch schon überschritten wäre, dann musst auf alle Fälle wieder nach dem alten Modus verfahren....also wiederum mittels Ansuchen/Bescheid.Turil hat geschrieben: ↑Mi 18. Dez 2019, 14:39Verstehe ich dich richtig, dass das Zubehör zu keiner bestehenden Waffe passen muss? Also ich kauf mir ein Glock Wechselsystem zu meiner CZ SP-01 beispielsweise?panhandle hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 00:30Also man spricht ja des öfteren etwas abschätzig/belustigend über diverse "Österreichische" Lösungen....
In diesem Falle muss ich aber durchaus gestehen, das mir diese Lösung - nämlich 2 Jahre "Schonzeit" - doch recht gut gefällt.
(Weiß aber momentan nicht, ob die Deutschen zb. hier auch so "tolerant" sind)
Desweiteren ergibt sich für mich als bekennender AntiGlockFanBoy doch die verlockende Lösung, über die Zubehörschiene auch einmal "mitreden" zu können, ohne dafür einen B Platz zu "schrotten".
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Willi
Bestehende Bescheide werden in die "Regelung Neu" Subsumiert.
Hier der G. Text dazu...
§23 (3).. (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist
der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der
Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1
zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
davon schreib ich ja die ganze zeit !
ich dürfte derzeit 24ig WS bsitzen hatte jedoch mit dem Zusatz Zubehör bis 14.12 2 Waffenspezifische WS genehmigt ! Daher zählen diese ja nicht zu den nun §freien Verdoppelungsplätzen da per Bescheid genehmigt ! Oder ist das nicht so zu verstehen ? Ich habe noch 5 plätze frei und warum sollte ich mit den passenden Griffstk das ja sogar als "Basis" für ein ehemals zugeordnetes WS dienen würde keine funktionierende KW/LW (Ha) zusammenstecken dürfen ? ist ja alles im Gesetzlichen Rahmen ! Am Bh genehmigten Stand sowieso das ist klar ! aber warum nicht am Privaten Keller Schiesstand ? oder zuhause ?
ich dürfte derzeit 24ig WS bsitzen hatte jedoch mit dem Zusatz Zubehör bis 14.12 2 Waffenspezifische WS genehmigt ! Daher zählen diese ja nicht zu den nun §freien Verdoppelungsplätzen da per Bescheid genehmigt ! Oder ist das nicht so zu verstehen ? Ich habe noch 5 plätze frei und warum sollte ich mit den passenden Griffstk das ja sogar als "Basis" für ein ehemals zugeordnetes WS dienen würde keine funktionierende KW/LW (Ha) zusammenstecken dürfen ? ist ja alles im Gesetzlichen Rahmen ! Am Bh genehmigten Stand sowieso das ist klar ! aber warum nicht am Privaten Keller Schiesstand ? oder zuhause ?
Zuletzt geändert von silverstar am Mi 18. Dez 2019, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Du darfst nie mehr als die genehmigte Anzahl an Schußwaffen zusammengebaut haben. Also deine Stückzahl nicht überschreiten.
Ansonsten gibt es mMn nichts zu beachten.
Ansonsten gibt es mMn nichts zu beachten.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
kann ich auf WP auch jeweils 2 WS haben?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Ja, warum nicht? Die WP-Plätze zählen gleich wie die WBK-Plätze.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
dann hätte ich 14 Plätze für WS...
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
ich dürfte derzeit 24ig WS bsitzen hatte jedoch mit dem Zusatz Zubehör bis 14.12 2 Waffenspezifische WS genehmigt ! Daher zählen diese ja nicht zu den nun freien Verdoppelungsplätzen da per Bescheid genehmigt ! Oder ist das nicht so zu verstehen ? Kann mir das jemand beantworten bitte?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Hi...silverstar hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 07:02ich dürfte derzeit 24ig WS bsitzen hatte jedoch mit dem Zusatz Zubehör bis 14.12 2 Waffenspezifische WS genehmigt ! Daher zählen diese ja nicht zu den nun freien Verdoppelungsplätzen da per Bescheid genehmigt ! Oder ist das nicht so zu verstehen ? Kann mir das jemand beantworten bitte?
Lt diesem Post viewtopic.php?f=20&t=48069#p756482 wirst von der Behörde "befragt" werden, wie man ( die Behörde) mit Deinem schon per Bescheid besessenen Zubehör "umgehen" soll.
Also eine Subsumierung Deines schon besessenen Zubehör in die "Regelung Neu".... somit noch 22 Freie Zubehöre.
Oder keine Subsumierung Deines Zubehör "Altbestandes" ( Bescheide bleiben bestehen ) und somit "noch" 24 Freie Zubehöre möglich.
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Willi
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Ich hätt für mein WS gern einen weiteren Platz auf der WBK. Dann können sie sich den Bescheid gern aufmalen.
Sagts, das ist aber eh noch so zu verstehen, dass ein komplettes WS als ein Teil gesehen wird? Weil eigentlich könnten es ja bis zu 3 Teile sein...(Upper, Bolt, Lauf)
Was gibt's denn eigentlich alles auf Wechselsystem, was Spaß macht? Glock, AR weiß eh jeder.
Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Sagts, das ist aber eh noch so zu verstehen, dass ein komplettes WS als ein Teil gesehen wird? Weil eigentlich könnten es ja bis zu 3 Teile sein...(Upper, Bolt, Lauf)
Was gibt's denn eigentlich alles auf Wechselsystem, was Spaß macht? Glock, AR weiß eh jeder.
Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Ich würde es umdefinieren auf " wenn sich Lauf problemlos vom Griffstück trennen lässt"Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 11:23Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Eine PPK kannst dir z.b. aufzeichnen in der Hinsicht.