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Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)
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Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)
So Leute was passiert wenn
Jemand der ein Waffenverbot hat eine derzeit nicht waffenrelevantes Teil besitzt, dass dann waffenrelevant wird und als Altbesitz gemeldet werden kann?
Jemand der ein Waffenverbot hat eine derzeit nicht waffenrelevantes Teil besitzt, dass dann waffenrelevant wird und als Altbesitz gemeldet werden kann?
Re: Probleme finden spasseshalber :)
Naja.....er wird's entweder weiterhin "besitzen"......oder versuchen es zu veräussern.... so mal in's blaue gedacht....
EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.
g
willi
EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Also so sinnlos und vertrottelt Waffenrechte im allgemeinen sind passt es finde ich ganz gutpanhandle hat geschrieben: ↑Di 19. Mär 2019, 19:18Naja.....er wird's entweder weiterhin "besitzen"......oder versuchen es zu veräussern.... so mal in's blaue gedacht....
EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Ich "möchte" Deine Intention sehr wohl verstehen.....ob die Mod-Jung's das auch so sehen?
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Sorry, das Forum wird immer blöder...oder die Leute ?
Manchen ist scheinbar fad...
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Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Ich sehe eher den "implentierten" zusammenhang (Waffenrecht/Spass) etwas "unglücklich" gewählt.
EDIT: Das eine solche Situation sehr wohl vorkommen kann/wird.... ja, da gebe ich Dir recht.
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willi
EDIT: Das eine solche Situation sehr wohl vorkommen kann/wird.... ja, da gebe ich Dir recht.
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Na ja jeder muss so seine Strategie finden um mit dem Schwachsinn umzugehen. Es mit Humor und Spass zu nehmen ist sicher nicht die schlechteste Strategie. Wer als Waffenbesitzer der Meinung ist, das Waffengesetz macht Sinn ist sowieso irgendwo mal falsch abgeboben
Re: Probleme finden spasseshalber :)
Hmmmm...ok, aber das Waffg per se als kompletten Schwachsinn abzutun ist zwar recht "einfach".... aber trifft's dann auch ned wirklich...zumindest um daraus eine allgemein gültige Strategie zu "basteln".
Aber egal.... wenden wir uns wiederum Deiner Kernfrage zu.... so viele Möglichkeiten wird ein "Betroffener" dann ned wirklich haben.
Meine Gedanken dazu habe ich eh schon oben angeführt...... oder es reitet ihn der "Teufel", und er händigt dieses waffenrelevante Teil der Behörde aus.... in der Hoffnung auf eine Amnesty bzgl. seines Waffenverbotes.... ups ok, das war nun Sarkasmus.
g
willi
Aber egal.... wenden wir uns wiederum Deiner Kernfrage zu.... so viele Möglichkeiten wird ein "Betroffener" dann ned wirklich haben.
Meine Gedanken dazu habe ich eh schon oben angeführt...... oder es reitet ihn der "Teufel", und er händigt dieses waffenrelevante Teil der Behörde aus.... in der Hoffnung auf eine Amnesty bzgl. seines Waffenverbotes.... ups ok, das war nun Sarkasmus.
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Probleme finden spasseshalber :)
Na dann traue ich mich auch mal so eine Frage zu stellen:
Ist eine Gatling Gun Kategorie C? Schließlich erfolgt der Antrieb rein durch Muskelkraft.
Ist eine Gatling Gun Kategorie C? Schließlich erfolgt der Antrieb rein durch Muskelkraft.
"Things do not corrupt humans, its the humans that corrupt themselves." -nutn
Re: Probleme finden spasseshalber :)
Die Gatling Gun ist eine minderwirksame Waffe nach §45 WaffG da Modell vor 1871.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
George Washington
Re: Probleme finden spasseshalber :)
waren die nicht typischerweise in .45-70?
"minderwirksam" haha
allerdings hab ich so in erinnerung, dass lafetten verboten sind. und ohne wirts halt eher zach
"minderwirksam" haha
allerdings hab ich so in erinnerung, dass lafetten verboten sind. und ohne wirts halt eher zach
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Eine inhaltlich sehr interessante Frage. Grundsätzlich macht er sich meiner Ansicht nach ab dem ersten Tag wo die Bestimmung in Kraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar, da er trotz Waffenverbot einen waffenrechtlch relevanten Gegenstand besitzt, strafbar. Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ist Zuverlässigkeit. Diese ist aufgrund eines rechtskräftigen Waffenverbotes nicht gegeben, daher ist hier (ungeachtet der Tatsache, dass er sich durch den bloßen Besitz schon strafbar gemacht hat) die Bewilligung zu verweigern und der Gegenstand von Amts wegen Einzuziehen für Verfallen zu erklären.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Probleme finden spasseshalber :)
Die Frage für mich ist dann halt ob Enteignung oder Konfiskation der Teile bzw. wenn ich es richtig verstehe dann soll es ja eine 2 Jährige Übergangsfrist geben in der Altbestand gemeldet werden kann und erst dann wenn nicht gemeldet wird er illegal. Deiner Meinung nach wäre es in diesem Fall dann aber ab 00:01 Uhr illegal. Was wenn so eine Person um 23:59 zur Polizei geht mit dem Teil und den Besitz meldet? Die Polizei kann nicht selbständig über Enteignung oder Konfiskation entscheiden.Promo hat geschrieben: ↑Di 19. Mär 2019, 22:18Eine inhaltlich sehr interessante Frage. Grundsätzlich macht er sich meiner Ansicht nach ab dem ersten Tag wo die Bestimmung in Kraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar, da er trotz Waffenverbot einen waffenrechtlch relevanten Gegenstand besitzt, strafbar. Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ist Zuverlässigkeit. Diese ist aufgrund eines rechtskräftigen Waffenverbotes nicht gegeben, daher ist hier (ungeachtet der Tatsache, dass er sich durch den bloßen Besitz schon strafbar gemacht hat) die Bewilligung zu verweigern und der Gegenstand von Amts wegen Einzuziehen für Verfallen zu erklären.